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OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - VII-Verg 36/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Wann sind Bedarfspositionen ausnahmsweise zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann sind Bedarfspositionen nach VOL/A 2006 zulässig? (IBR 2011, 235)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 08.09.2009 - VK-17/09
- OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - VII-Verg 36/09
Papierfundstellen
- NZBau 2010, 720 (Ls.)
- ZfBR 2011, 298
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
Bedarfspositionen nur ausnahmsweise zulässig!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09
Bedarfsleistungen (Bedarfspositionen) müssen vom öffentlichen Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung nicht angegeben werden (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.2.2008 - VII-Verg 57/06).Sie wird auch von der Antragstellerin nicht angegriffen und ist nach den darüber vom Senat aufgestellten, engen Regeln zulässig (vgl. Beschl. v. 28.2.2008 - VII-Verg 57/06, BA 11 ff., m.w.N.), da im Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen für die Antragsgegnerin nicht voraussehbar sowie objektiv aufklärbar war, ob, bei welchen Gebäudeobjekten, in welchen Intervallen und in welchem Umfang Grundreinigungsarbeiten (abhängig von Art und Umfang einer Benutzung sowie vom Verschmutzungsgrad) erforderlich sein werden.
- VK Düsseldorf, 08.09.2009 - VK-17/09
Reinigungsdienste in städtischen Gebäuden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09
(Vorinstanz: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschl. v. 8.9.2009 - VK - 17/2009-L).Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8. September 2009 (VK - 17/2009-L) wird zurückgewiesen.
- BayObLG, 18.06.2002 - Verg 8/02
Berücksichtigung von Bedarfspositionen bei Berechnung des Schwellenwertes - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09
Fordert der Auftraggeber Preisangaben bei vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Bedarfspositionen, so sind diese jedenfalls dann, wenn der Bedarf inzwischen nicht entfallen ist, bei der Angebotswertung zu berücksichtigen (…genauso: BGH, Urt. v. 6.2.2002 - V ZR 185/99, VergabeR 2002, 369, 372; KG, Beschl. v. 15.3.2004 - 2 Verg 17/03, VergabeR 2004, 350, 355; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.2.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 357, 360; BayObLG, Beschl. v. 18.6.2002 - Verg 8/02, VergabeR 2002, 657, 658 in der Sache übertragbar im Fall einer Auftragswertermittlung).
- KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09
Fordert der Auftraggeber Preisangaben bei vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Bedarfspositionen, so sind diese jedenfalls dann, wenn der Bedarf inzwischen nicht entfallen ist, bei der Angebotswertung zu berücksichtigen (…genauso: BGH, Urt. v. 6.2.2002 - V ZR 185/99, VergabeR 2002, 369, 372; KG, Beschl. v. 15.3.2004 - 2 Verg 17/03, VergabeR 2004, 350, 355; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.2.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 357, 360; BayObLG, Beschl. v. 18.6.2002 - Verg 8/02, VergabeR 2002, 657, 658 in der Sache übertragbar im Fall einer Auftragswertermittlung). - OLG Schleswig, 15.02.2005 - 6 Verg 6/04
Anforderungen an die Bekanntgabe der technischen Mindestanforderungen für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09
Fordert der Auftraggeber Preisangaben bei vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Bedarfspositionen, so sind diese jedenfalls dann, wenn der Bedarf inzwischen nicht entfallen ist, bei der Angebotswertung zu berücksichtigen (…genauso: BGH, Urt. v. 6.2.2002 - V ZR 185/99, VergabeR 2002, 369, 372; KG, Beschl. v. 15.3.2004 - 2 Verg 17/03, VergabeR 2004, 350, 355; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.2.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 357, 360; BayObLG, Beschl. v. 18.6.2002 - Verg 8/02, VergabeR 2002, 657, 658 in der Sache übertragbar im Fall einer Auftragswertermittlung). - BGH, 17.09.1999 - V ZR 185/99
Wirkung der Rechtskraft einer Entscheidung in einem vorgreiflichen Rechtsstreit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09
Fordert der Auftraggeber Preisangaben bei vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Bedarfspositionen, so sind diese jedenfalls dann, wenn der Bedarf inzwischen nicht entfallen ist, bei der Angebotswertung zu berücksichtigen (genauso: BGH, Urt. v. 6.2.2002 - V ZR 185/99, VergabeR 2002, 369, 372; KG, Beschl. v. 15.3.2004 - 2 Verg 17/03, VergabeR 2004, 350, 355; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.2.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 357, 360; BayObLG, Beschl. v. 18.6.2002 - Verg 8/02, VergabeR 2002, 657, 658 in der Sache übertragbar im Fall einer Auftragswertermittlung).
- OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12
Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine …
Denn erstens ist eine Ausschreibung von Bedarfsleistungen, m.a.W. von nur eventuell benötigten (unter der aufschiebenden Bedingung eines Abrufs durch den Auftraggeber stehenden) Leistungen nicht per se unstatthaft (vgl. im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.2.2010 - VII-Verg 36/09, BeckRS 2010, 18762 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18
Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten
Solche Positionen enthalten nur eine im Bedarfsfall erforderliche Leistung, über deren Ausführung erst nach Auftragserteilung und nicht bereits bei Erteilung des Zuschlags entschieden wird (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2010, VII-Verg 36/09 - juris, Rn. 20 ff., …und vom 28. Februar 2008, VII-Verg 57/06 - juris, Rn. 41 ff.). - OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei …
Zwar sind grundsätzlich alle Positionen, auf die möglicherweise der Zuschlag erteilt wird, in die Wertung einzubeziehen, um vergaberechtskonform den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§§ 97 Abs. 5 GWB, 21 Abs. 1 VOL/A-EG, vgl. auch Senat, Beschluss v. 10.02.2010, VII-Verg 36/09 mwN zu Bedarfspositionen).
- VK Bund, 23.02.2017 - VK 1-11/17
Umgestaltung ZOB und HBF
öffentliche Auftraggeber den Bietern eindeutig mitteilt, was für Positionen er ausschreibt (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2010, VII-Verg 36/09). - VK Südbayern, 14.02.2022 - 3194.Z3-3_01-21-44
BVB dürfen nicht grundlegend von der VOB/B abweichen!
Nur solche Positionen, bei denen trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der Ausschreibung objektiv nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang Leistungen zur Ausführung gelangen werden, dürfen als Bedarfs- bzw. Eventualposition ausgeschrieben werden (OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.2.2010 - Verg 36/09). - VK Arnsberg, 06.02.2013 - VK 21/12
Welche Frist ist für die Angebotsbearbeitung ausreichend?
Tatsächlich entspricht diese Führungskomponente einer Bedarfsposition, die immer -nach OLG Düsseldorf vom 10.02.2010, Az. VII Verg 36/09) in die Angebotswertung einzustellen sind und mit denen grundsätzlich restriktiv umzugehen ist. - VK Sachsen, 21.04.2015 - 1/SVK/010-15
Prüft die Vergabekammer einzelne Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit?
Dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn ein Bedarf im Zeitpunkt der Angebotswertung weiterhin nicht voraussehbar ist und die Notwendigkeit einer Beschaffung auch bei sorgsamer Ausschöpfung der dem Auftraggeber bis dahin zumutbaren Erkenntnismöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. Februar 2010 - Verg 36/09). - VK Sachsen, 20.12.2012 - 1/SVK/036-12
Angebote vermischt: Schwerer Dokumentationsmangel, Aufhebung zwingend!
Dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn ein Bedarf im Zeitpunkt der Angebotswertung weiterhin nicht voraussehbar ist und die Notwendigkeit einer Beschaffung auch bei sorgsamer Ausschöpfung der dem Auftraggeber bis dahin zumutbaren Erkenntnismöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden kann (OLG Düsseldorf, B. v. 10.02.2010 - VII-Verg 36/09). - VK Rheinland, 30.04.2019 - VK 10/19
Darf "Honorar nach Zeitaufwand" gewertet werden?
Dieser Umstand unterscheidet die genannten Leistungen nicht von sog. Bedarfspositionen, deren Preise grundsätzlich in die Angebotswertung einzustellen sind, dies jedenfalls dann, wenn der Bedarf im Zeitpunkt der Angebotswertung (weiterhin) nicht voraussehbar ist und die Notwendigkeit einer Beschaffung auch bei sorgsamer Ausschöpfung der dem Auftraggeber bis dahin zumutbaren Erkenntnismöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden kann, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 10.02.2010 - VII-Verg 36/09. - VK Bremen, 09.06.2017 - 16-VK 2/17
Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!
Fordert der Auftraggeber Preisangaben bei vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Bedarfspositionen, so sind diese jedenfalls dann, wenn der Bedarf inzwischen nicht entfallen ist, bei der Angebotswertung zu berücksichtigen [OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2010, Verg 36/09].