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   OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10   

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https://dejure.org/2010,26243
OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10 (https://dejure.org/2010,26243)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2010 - 34 Wx 64/10 (https://dejure.org/2010,26243)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 34 Wx 64/10 (https://dejure.org/2010,26243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung für einen künftigen durch die Vereinbarung einer "marktgängigen" Finanzierung bedingten Übereignungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vormerkung zur Sicherung künftiger und bedingter Übereignungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 158 Abs. 2; BGB § 883
    Wirksamkeit einer Vormerkung zur Sicherung künftiger und bedingter Übereignungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Für die Eintragungsfähigkeit der Vormerkungen entscheidend ist, ob für die zu sichernden künftigen Ansprüche auf Eigentumsverschaffung bereits eine feste Grundlage, ein sicherer Rechtsboden (BGHZ 134, 182/184 f.; vgl. Staudinger/Gursky § 883Rn.183), vorhanden ist.

    Nur wenn das Entstehen des Auflassungsanspruchs ausschließlich vom Willen des Schuldners oder davon abhinge, dass dieser das Rechtsgeschäft erst vornimmt, würde es am sicheren Rechtsboden fehlen (vgl. BGHZ 134, 182/185; Lichtenberger NJW 1977, 1755/1759).

  • OLG Frankfurt, 19.02.1993 - 20 W 438/92

    Bestimmtheitsgrundsatz bei auflösend bedingte Abtretung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Der Inhalt der auf die Übertragung des Erbbaurechts bzw. Eigentums gerichteten Ansprüche, namentlich die Bedingungen, unter denen sie in Wegfall kommen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1993, 385), ergibt sich hinreichend deutlich aus den beiden notariellen Urkunden.

    Diese Ungewissheit steht der Eintragung der Vormerkungen nicht entgegen wie es auch keine Rolle spielen kann, in welcher Weise - schwer oder leicht - die Löschungsvoraussetzungen nachzuweisen sind (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1993, 385/386).

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Dieser würde fehlen, wenn der künftige Schuldner die Bindung noch willkürlich beseitigen könnte (vgl. Staudinger/Gursky § 883 Rn. 183 m.w.N.; vgl. auch Amann MittBayNot 2007, 13/17).

    Vielmehr bedarf es dazu eines zweiseitigen, rechtlich bindenden Aktes (Vereinbarung einer marktgängigen Finanzierung), wozu die Mitwirkung eines Geschäftspartners erforderlich ist (vgl. Amann MittBayNot 2007, 13/17).

  • OLG Düsseldorf, 04.01.2010 - 3 Wx 227/09

    Vormerkung für Rückübertragungsanspruch wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Es genügt, wenn die zur Bestimmung heranzuziehenden Umstände objektivierbar im Sinn einer Nachprüfung und in den Grundbucherklärungen angedeutet sind (vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2010, 197).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Dieser erfordert, dass der zu sichernde Anspruch nach Inhalt oder Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist (vgl. BGHZ 151, 116/123; BGHZ 22, 220/225; BayObLG DNotZ 1989, 364).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Nur unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt es sich, einer künftigen Rechtsänderung durch Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch dingliche Wirkungen zu verleihen (vgl. z. B. OLG Hamm Rpfleger 2000, 449).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 42/88

    Zurücknahme des Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung durch den

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Dieser erfordert, dass der zu sichernde Anspruch nach Inhalt oder Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist (vgl. BGHZ 151, 116/123; BGHZ 22, 220/225; BayObLG DNotZ 1989, 364).
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Dieser erfordert, dass der zu sichernde Anspruch nach Inhalt oder Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist (vgl. BGHZ 151, 116/123; BGHZ 22, 220/225; BayObLG DNotZ 1989, 364).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10
    Der Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben, bedeutet, dass nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen oder Entstehen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (vgl. BayObLGZ 1997, 246).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Das ist der Fall, wenn sich der Eigentümer nicht mehr einseitig nach freiem Belieben von der eingegangenen Bindung befreien kann, dem Begünstigten in einem erst künftig und gegebenenfalls nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen abzuschließenden Hauptvertrag einen schuldrechtlichen Anspruch auf Einräumung des Eigentums am Grundstück zu verschaffen (Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 64/10, juris; vom 11.3.2010, 34 Wx 7/10 = MittBayNot 2010, 471; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 185 - 187; Amann MittBayNot 2007, 13/17).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 20 W 139/19

    Zur Frage der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung im Hinblick auf ein

    Vormerkungsfähig ist nicht der von vornherein gegebene Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrags, sondern der künftige schuldrechtliche Anspruch auf Einräumung des Eigentums aus diesem erst abzuschließenden Kaufvertrag (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2010, 34 Wx 64/10; Rpfleger 2016, 397, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass der Anspruch u. a. davon abhängt, dass er vom Antragsteller zu 2, dem Berechtigten, geltend gemacht wird, also letztlich - wie oben beschrieben - von seinem Willen abhängt (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2010, a.a.O.; BGHZ 148, 187; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1489; Kohler in Münchener Kommentar, a.a.O., § 883 Rz. 26); der Verpflichtete hat darauf jedenfalls keinen Einfluss.

    Für den künftigen bzw. bedingten Anspruch auf Eigentumsverschaffung ist aber bereits dann ein sicherer Rechtsboden gelegt, wenn sich der Eigentümer bzw. hier die Erben der Eigentümerin nicht mehr einseitig nach freiem Belieben von der eingegangenen Bindung befreien können (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2010, a.a.O.; MittBayNot 2010, 471, zitiert nach juris; Rpfleger 2016, 397; Amann MittBayNot 2007, 13).

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