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   LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10   

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https://dejure.org/2010,5043
LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10 (https://dejure.org/2010,5043)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2010 - 16 Sa 59/10 (https://dejure.org/2010,5043)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2010 - 16 Sa 59/10 (https://dejure.org/2010,5043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei Erholungsurlaub des ordentlichen Betriebsratsmitglieds

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 25 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 BetrVG; § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG
    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei Erho-lungsurlaub des ordentlichen Betriebsratsmitglieds

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder eines Betriebsrates

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    bb) Eine etwaige einseitige Freistellung des Klägers durch den Arbeitgeber betraf nur das Arbeitsverhältnis, ließ das Betriebsratsamt unberührt und führte damit nicht zu einer Verhinderung des Klägers als Ersatzmitglied, die seinem Nachrücken entgegenstehen könnte (aA LAG Hamm vom 25.11.2005 - 10 Sa 922/05, juris Rn. 89; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. 2010 § 25 Rn. 8).

    Aber selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass es erforderlich sei, dass der Kläger sein Interesse an fortgesetzter Betriebsratstätigkeit angezeigt hätte (so LAG Hamm vom 25.11.2005 - 10 Sa 922/05 a.a.O. Rn. 90), spricht viel dafür, dass dies am Ergebnis nichts ändert.

    Die Entscheidung weicht zudem von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.11.2005 (a.a.O.) ab.

  • BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 548/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrates - Ordentliches Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Der besondere Kündigungsschutz setzt damit mit Beginn des Arbeitstages ein, an dem ein ordentliches Betriebsratsmitglied wegen Urlaub verhindert ist (vgl. BAG vom 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 1136, Rn. 16; BAG vom 06.09.1979 - 2 AZR 548/77, BB 1980, 317, Rn. 32).

    Der Schutz nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG hängt nicht davon ab, ob die Ersatzmitglieder bereits tatsächlich Geschäfte eines Betriebsratsmitgliedes wahrgenommen haben, weil er an die Dauer der Mitgliedschaft im Betriebsrat anknüpft und auch die Arbeitsfähigkeit eines vollzähligen Betriebsrates sicherstellen soll (BAG vom 06.09.1979 a.a.O. Rn. 32).

    Da der nachwirkende Kündigungsschutz die unabhängige, pflichtgemäße Ausübung des Amtes eines Betriebsrates gewährleisten soll, bedarf es keiner "Abkühlungsphase", wenn das Ersatzmitglied weder an Sitzungen des Betriebsrates teilgenommen noch andere Betriebsratstätigkeiten ausgeübt hat und deswegen vor einer möglichen Interessenkollision bewahrt worden ist (vgl. bereits BAG vom 06.09.1979 a.a.O. Rn. 32).

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Soweit das Bundesarbeitsgericht zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgeführt hat, dass diese nicht stets zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führe, geht es davon aus, dass mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit allenfalls eine Vermutung der Amtsunfähigkeit verbunden ist (BAG vom 15.11.1984 - 2 AZR 341/83, NZA 1985, 367, Rn. 19; BAG vom 05.09.1986 - 7 AZR 175/85, DB 1987, 1641, Rn. 26).

    Diese Vorschrift will im Interesse einer möglichst wirksamen Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte stets für einen vollzähligen Betriebsrat sorgen, selbst kurzfristige Unterbrechungen vermeiden und den Betriebsrat entsprechend schützen (BAG vom 05.09.1986 a.a.O., Rn. 22).

  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 891/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Dauer der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Der besondere Kündigungsschutz setzt damit mit Beginn des Arbeitstages ein, an dem ein ordentliches Betriebsratsmitglied wegen Urlaub verhindert ist (vgl. BAG vom 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 1136, Rn. 16; BAG vom 06.09.1979 - 2 AZR 548/77, BB 1980, 317, Rn. 32).

    Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, weil auch kurzfristige Verhinderungen vermieden werden sollen (BAG vom 17.01.1979 a.a.O., Rn. 15; BAG vom 15.06.1986 a.a.O., Rn. 22; Brill a.a.O., S. 178; ErfK/Koch a.a.O. § 25 BetrVG Rn. 4; Uhmann a.a.O., S. 578 stundenweise Verhinderung).

  • BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69

    Betriebsratskosten - Kostenerstattung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Die Gewährung von Erholungsurlaub bewirkt für freigestellte Betriebsratsmitglieder, dass sie von ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtstätigkeit suspendiert werden und somit zeitweilig verhindert i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind (BAG vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01, NZA 2003, 1046, Rn. 42; vgl. auch BAG vom 24.06.1969 - 1 ABR 6/69, AP Nr. 8 zu § 39 BetrVG).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 24.06.1969 (a.a.O.) ausgeführt, dass im Falle einer Beurlaubung für einen Lehrgang, ohne dass die Teilnahme von dem Betrieb veranlasst war oder den Aufgaben des Betriebsrats dienen sollte, das Betriebsratsmitglied berechtigt, aber nicht verpflichtet sei, an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen.

  • ArbG Wuppertal, 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09

    Fristlose Kündigung BR-Mitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05

    Besonderer Kündigungsschutz - Ersatzmitglied des Betriebsrates -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Auf die Streitfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein zeitweilig verhindertes Ersatzmitglied mit den Wirkungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG in den Betriebsrat nachrückt (vgl. hierzu LAG Frankfurt vom 30.03.2006 - 9/4 TaBV 209/05; GK-BetrVG/Oetker a.a.O. § 25 Rn. 34 mwN), kam es mithin ebenfalls nicht an.
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Es trifft zwar zu, dass das Bundesarbeitsgericht dies für den nachwirkenden Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG anders sieht (BAG vom 12.02.2004 - 2 AZR 163/03, AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Ersatzmitglied, Rn. 14).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Die Gewährung von Erholungsurlaub bewirkt für freigestellte Betriebsratsmitglieder, dass sie von ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtstätigkeit suspendiert werden und somit zeitweilig verhindert i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind (BAG vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01, NZA 2003, 1046, Rn. 42; vgl. auch BAG vom 24.06.1969 - 1 ABR 6/69, AP Nr. 8 zu § 39 BetrVG).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
    Zur Elternzeit ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass diese ohne besondere Anhaltspunkte nicht dazu führt, dass ein Betriebsrat an der Ausübung seines Betriebsratsamtes zeitweilig gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verhindert ist (BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04, NZA 2005, 1002, Rn. 17).
  • LAG Berlin, 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04

    Betriebsrats-Verhinderung, Erziehungsurlaub, Beschlussfähigkeit

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85

    Erholungsurlaub - Betriebsversammlung

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2001 - 7 Sa 54/01

    Anspruch auf die arbeitsvertragliche Vergütung für die Teilnahme an einer

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2010 - 16 Sa 59/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem vom Arbeitgeber an diesem Tag erstmals Arbeit zugelassen und gezählt wird (so für den Beginn zu einem flexiblen Arbeitszeitmodell LAG Düsseldorf 26.04.2010 - 16 Sa 59/10, PersV 2010, 476 Rn. 54).

    Dieser Urlaub suspendiert die Pflichten zur Betriebsratstätigkeit (vgl. dazu LAG Düsseldorf 26.04.2010 a.a.O. Rn. 45, 48).

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

    Eine Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG liegt jedoch jedenfalls dann vor, wenn das wegen Erholungsurlaub, Mutterschutz oder Elternzeit abwesende Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte (LAG Berlin 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2006, 32; LAG Düsseldorf 26.04.2010 - 16 Sa 59/10 - NZA-RR 2010, 419; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 25 Rn. 17; GK-BetrVG/Oetker, 9. Aufl., § 25 Rn. 20; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, BetrVG, 11. Aufl., § 25 Rn. 17; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl., § 25 Rn. 8; Düwell, BetrVG, 3. Aufl., § 25 Rn. 8, 9; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 25 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 10.1924

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Dazu werde auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2010 Az. 16 Sa 59/10 Bezug genommen.

    Die von der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 26. April 2010 (Az. 16 Sa 59/10) führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • ArbG Wuppertal, 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09
    LAG 16 Sa 59/10.
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