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   BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08   

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BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 (https://dejure.org/2010,6992)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 (https://dejure.org/2010,6992)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 (https://dejure.org/2010,6992)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 12 BauGB, BVerfGG, § 24 Abs 1 S 1 GemO SN, § 24 Abs 4 S 2 GemO SN
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht <§ 24 Abs 4 GemO SN>

  • Wolters Kluwer

    Subjektives Recht eines an einem Bürgerentscheid Teilnahmeberechtigten auf Befolgung der durch den Bürgerentscheid begründeten dreijährigen Sperrfrist; Begründung eines subjektiven Rechts durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; Nachprüfung einer von der vorgenommenen Auslegung des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht <§ 24 Abs 4 GemO SN>

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht <§ 24 Abs 4 GemO SN>

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subjektives Recht eines an einem Bürgerentscheid Teilnahmeberechtigten auf Befolgung der durch den Bürgerentscheid begründeten dreijährigen Sperrfrist; Begründung eines subjektiven Rechts durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; Nachprüfung einer von der vorgenommenen Auslegung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 74
  • NVwZ-RR 2011, 1
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Die Verfassungsnorm des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert den Rechtsweg, wenn jemand behauptet, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 83, 182 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Außerhalb verfassungsrechtlicher Gewährleistungen obliegt es damit dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Einzelnen ein subjektives Recht zustehen soll und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).

    Es ist nicht dessen Aufgabe, in der Art einer Revisionsinstanz über die Richtigkeit der Auslegung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte zu befinden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 32, 319 ; 83, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 1989 - 1 BvR 290/87 -, NJW 1990, S. 2249, stRspr).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    In seiner daraufhin erhobenen Gehörsrüge beanstandete der Beschwerdeführer insbesondere, dass sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht nicht mit zwei in der Beschwerdeschrift argumentativ herangezogenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14. November 1974 - I 453/74 -, DVBl 1975, S. 552) auseinandergesetzt habe.

    Auch aus der vom Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig Holstein (Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 -, juris) angeführten Überlegung, dass nur "durch die Zuerkennung eines subjektiven Individualrechts - und damit einer individuellen Klagebefugnis - (...) die grundsätzliche 'Sperrwirkung' eines Bürgerentscheids gegenüber den Gemeindeorganen wie auch gegenüber der Aufsichtsbehörde gesichert und durchgesetzt werden" kann, folge kein subjektives öffentliches Recht.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Außerhalb verfassungsrechtlicher Gewährleistungen obliegt es damit dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Einzelnen ein subjektives Recht zustehen soll und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt; sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 290/87

    Kfz-Pflichtversicherung - Tarifgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
    Es ist nicht dessen Aufgabe, in der Art einer Revisionsinstanz über die Richtigkeit der Auslegung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte zu befinden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 32, 319 ; 83, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 1989 - 1 BvR 290/87 -, NJW 1990, S. 2249, stRspr).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1974 - I 453/74
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Das gilt für Normen, die das geschützte Recht sowie einen bestimmten und abgrenzbaren Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen lassen ("Schutznormtheorie", BVerwGE 156, 180 Rn. 27; 131, 129 Rn. 19; 111, 276, 280; 98, 118, 120; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 136 ff. mwN; verfassungsrechtlich unbedenklich: vgl. etwa BVerfGK 18, 74, 80 ff.; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 127 ff. mwN).
  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    a) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Einzelnen bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt effektiven Rechtsschutz als Grundrecht (vgl. BVerfGE 129, 1 ; BVerfGK 18, 74 ).

    b) Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, dass der Gesetzgeber kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten um die funktionale Zuständigkeitsverteilung zwischen den Organen einer Gemeinde durchaus den Gerichten zuweisen kann, dies nach der für die Kammer bindenden (vgl. BVerfGK 18, 74 ) Auslegung der Hessischen Gemeindeordnung jedoch auf den Zeitpunkt begrenzt hat, zu dem ein Beschluss des Gemeindevorstands über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gefasst und öffentlich bekanntgemacht worden ist, das Bürgerbegehren insoweit also über keine Rechtsposition mehr verfügt.

    Art. 19 Abs. 4 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (BVerfGK 18, 74 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt Art. 19 Abs. 4 GG subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (Nichtannahmebeschl. v. 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18 -, juris Rn. 23 mwN; Nichtannahmebeschl. v. 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 -, juris Rn. 34 mwN).

    Das Instrument des Bürgerentscheids erschöpft sich nämlich in der unmittelbaren Mitwirkung und Abstimmung in der Wahrnehmung des Stimmrechts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 -, Rn. 36ff.; vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.02.2001 - 10 L 2705/99 -, juris Rn. 31ff).

  • BVerfG, 23.09.2021 - 2 BvR 1144/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Rechtsschutz im

    a) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Einzelnen bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt effektiven Rechtsschutz als Grundrecht (vgl. BVerfGE 129, 1 ; BVerfGK 18, 74 ) und damit einen Anspruch auf eine auch tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 84, 34 ), ohne den gerichtlichen Kontrollauftrag zu verabsolutieren (vgl. BVerfGE 116, 1 ).

    a) Soweit sich aus dem Grundgesetz oder Vorgaben des Unionsrechts nichts anderes ergibt, befindet der Gesetzgeber darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen er dem Einzelnen ein subjektives öffentliches Recht zuweist und welchen Inhalt dieses haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; BVerfGK 18, 74 ).

  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09

    Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger;

    Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet allerdings nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im Übrigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 - NVwZ-RR 2011, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11

    Das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erfasst kein Recht

    Das Bundesverfassungsgericht hat die angegriffenen Entscheidungen vielmehr nur daraufhin zu kontrollieren, ob die Fachgerichte bei ihrer Gesetzesauslegung die Bedeutung der Rechtsschutzgewährleistung erkannt und berücksichtigt haben und bei der Feststellung des Norminhalts nicht objektiv willkürlich verfahren sind (vgl. zum Prüfungsumfang auch BVerfGK 18, 74 ).
  • BVerwG, 29.11.2010 - 7 B 68.10

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Planfeststellung; vorläufige Anordnung; effektiver

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche

    Die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt gewährleistet, wie das Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG entschieden hat, nicht den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung selbst; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im Übrigen (BVerfG vom 16.9.2010 = NVwZ-RR 2011, 1/2 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 - BVerfGK 18, 74 , Beschluss vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14, 3, 4, 6/15 - BVerfGE 143, 216 Rn. 23 und Kammerbeschluss vom 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 - NVwZ 2019, 642; vgl. in Bezug auf das BPersVG auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 6 M 3/11 - PersR 2012, 326 ).
  • VG Freiburg, 07.08.2014 - 5 K 1706/14

    Bürgerentscheid; Sperrfrist; Auslegung der Fragestellung

    Das hat das Bundesverfassungsgericht von Verfassungs wegen nicht beanstandet (BVerfG, Beschl. v. 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 - juris - Rdnr. 39).
  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17

    Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12

    Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei

  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 27.14

    Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit des Widerrufs einer Asylanerkennung bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2014 - 3 M 66/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 23.14

    Darlegungserfordernisse im Hinblick auf die Zulässigkeit einer

  • OVG Sachsen, 03.01.2022 - 4 B 340/21

    Einstweilige Anordnung; Sicherungsanordnung; Bürgerentscheid; subjektives

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2013 - 1 M 97/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei absichtlich fehlender - rechtzeitiger - Bewerbung

  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 22.14

    Darlegungserfordernisse im Hinblick auf die Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 24.14

    Klärungsbedürftigkeit der Dreijahresfrist zur obligatorischen Überprüfung der

  • VG Saarlouis, 07.10.2015 - 5 K 846/14

    Unzulässige Klage einer Bürgerinitiative gegen eine Bauschuttdeponie

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