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   LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 12 O 438/10   

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https://dejure.org/2011,26484
LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 12 O 438/10 (https://dejure.org/2011,26484)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2011 - 12 O 438/10 (https://dejure.org/2011,26484)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2011 - 12 O 438/10 (https://dejure.org/2011,26484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch bei Veröffentlichung der Abbildung eines Nacktbildes eines Models in einer Werbebroschüre ohne deren Einwilligung

  • kanzlei.biz

    5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern

  • rabüro.de

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ungenehmigte Veröffentlichung des Nacktfotos

  • aufrecht.de

    Schmerzensgeld bei unerlaubter Veröffentlichung von Aktfotos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Schmerzensgeldanspruch bei Veröffentlichung der Abbildung eines Nacktbildes eines Models in einer Werbebroschüre ohne deren Einwilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Einwilligung durch Bezahlung?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Schadensersatz nur bei schwerwiegendem Eingriff

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Einmal Aktmodell, immer Aktmodell?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung von Nacktbildern

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Veröffentlichung von Nacktfotos - Schmerzensgeldanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei unerlaubter Veröffentlichung von Aktfotos 5.000,- EUR Schmerzensgeld

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    5.000 für Nacktfoto

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Veröffentlichung von Aktfotos

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Aktmodell bekommt Schmerzensgeld für Nacktfotos

  • bista.de (Kurzinformation)

    Auch Aktfotos von einem Model dürfen nicht einfach veröffentlicht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Fotografien im Internet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 12 O 438/10
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1995, 861 (864) mwN).

    Beim Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (BGH AfP 2005, 65 (66); BGH NJW 1995, 861 (864 f.)).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 12 O 438/10
    Dies gilt erst recht dann, wenn es sich - wie im hier vorliegenden Fall - um ein in besonders starkem Maße die Intimsphäre des Abgebildeten berührendes Nacktfoto handelt (BGH NJW 1985, 1617 (1619)).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 12 O 438/10
    Beim Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (BGH AfP 2005, 65 (66); BGH NJW 1995, 861 (864 f.)).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2023 - 8 Sa 332/22

    Entschädigungsanspruch - unbefugte Weiterleitung eines Nacktfotos durch einen

    Es muss jedem Menschen freistehen, selbst zu entscheiden, ob und welchem Personenkreis Einblicke in seine Intimsphäre gestattet werden soll (BGH 02.07.1974 - VI ZR 121/73 - Rn. 22 f.; 22.01.1985 - VI ZR 28/83 - Rn. 19 ff.; OLG Oldenburg 05.03.2018 - 13 U 70/17 - Rn. 22; OLG Köln 30.07.2020 - 15 U 313/19 - Rn. 28; LG Frankfurt 20.05.2014 - 3 O 189/13 - Rn. 42; LG Dresden 29.06.2018 - 1a O 2105/17 - Rn. 34; LG Düsseldorf 16.11.2011 - 12 O 438/10 - Rn. 27; LG Offenburg 29.10.2020 - 2 O 177/20 - Rn. 46, juris).

    Wer Nacktfotos einer anderen Person veröffentlicht, hat sich grundsätzlich vorher zu versichern, dass er dazu auch berechtigt ist (BGH 02.07.1974 - VI ZR 121/73 - Rn. 22 f.; LG Dresden 29.06.2018 - 1a O 2105/17 - Rn. 50; LG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 O 194/05 - Rn. 22; 16.11.2011 - 12 O 438/10 - Rn. 27, juris).

    (4) Nach Abwägung dieser Kriterien sowie unter Berücksichtigung der in Entscheidungen zur Verbreitung/Veröffentlichung von Nacktfotos/-videos oder pornografischen Fotomontagen ausgeurteilten Beträge (vgl. OLG Oldenburg 05.03.2018 - 13 U 70/17 - Rn. 22; OLG Zweibrücken 21.02.2013 - 4 U 123/12 - Rn. 6 ; LG Offenburg 29.10.2020 - 2 O 177/20 - Rn. 47; LG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 O 194/05 - Rn. 23; 16.11.2011 - 12 O 438/10 - Rn. 30; LG Dresden 29.06.2018 - 1a O 2105/17 - Rn. 55; LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 A S 112/99, juris) hielt die Kammer vorliegend einen Betrag von 2.500 Euro für angemessen, aber auch ausreichend.

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