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   BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10   

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https://dejure.org/2011,4394
BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10 (https://dejure.org/2011,4394)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 7 C 3.10 (https://dejure.org/2011,4394)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 (https://dejure.org/2011,4394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 138 Nr. 3, 144 Abs. 4; WHG a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 1; WHG n. F. § 3 Nr. 1; WG LSA § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; Ergebnisrichtigkeit; oberirdisches Gewässer; Unterhaltung; Gewässerbett; unterirdische Wasserführung; Rohr; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; Gewässerfunktion

  • openjur.de

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; Ergebnisrichtigkeit; oberirdisches Gewässer; Unterhaltung; Gewässerbett; unterirdische Wasserführung; Rohr; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; Gewässerfunktion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 138 Nr. 3, 144 Abs. 4
    Abschnitt; Ergebnisrichtigkeit; Gehörsverstoß; Gewässerbett; Gewässerbett; Gewässerfunktion; Gewässerfunktion; Heilung; Rohr; Rohrleitung; Unterhaltung; Unterhaltung; Unterhaltungspflicht; Verfahrensfehler; Verfahrensfehler; Verrohrung; Verrohrung; Wasserführung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 1 WasG SA, § 1 Abs 1 Nr 1 Buchst a WasG SA, § 3 Nr 1 WHG 2009, § 1 Abs 1 Nr 1 WHG, § 138 Nr 3 VwGO
    Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Gewässereigenschaft für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung bei Weiterleitung von Wasser von einem Gewässer in das nächste Gewässer; Einordnung eines verrohrten Abschnitts der Wasserführung als oberirdisches Gewässer; Maßstab für den Verlust der ...

  • rewis.io

    Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der Gewässereigenschaft für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung bei Weiterleitung von Wasser von einem Gewässer in das nächste Gewässer; Einordnung eines verrohrten Abschnitts der Wasserführung als oberirdisches Gewässer; Maßstab für den Verlust der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Alte Saale verrohrt wird...

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Wasserrechtliche Unterhaltungspflicht unterliegt ausschließlich oberirdischen Gewässern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 696
  • DVBl 2011, 979
  • DÖV 2011, 454
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Die Gewässereigenschaft entfällt für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung nicht ohne Weiteres dann, wenn diese das Wasser von einem Gewässer in das nächste leitet; auch in diesem Fall ist nach materiellen Kriterien zu beurteilen, ob durch die Verrohrung eine Absonderung des Wassers aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts bewirkt wird (Abweichung vom Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293).

    Auch in der vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (BVerwGE 49, 293 = Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 4) entschiedenen Fallkonstellation sei eine wertende Beurteilung geboten.

    Damit ist es, wie der Senat im Zulassungsbeschluss dargelegt hat, von der Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293 ) abgewichen, für die es in dieser Fallkonstellation auf eine wertende Betrachtung nicht mehr ankommen kann.

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (siehe Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - a.a.O. S. 298; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 3 Rn. 13; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 1 WHG a.F. Rn. 9 f.; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 121 m.w.N.).

    cc) Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (a.a.O. S. 298 f.) das Vorliegen einer für die Gewässereigenschaft unschädlichen unterirdischen Teilstrecke (nur) dann als möglich erachtet, wenn diese in den Verlauf eines oberirdischen Gewässers fällt.

  • BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04

    Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Es hat dabei nicht nur auf die örtliche Lage der Verrohrung - hier als letztes Teilstück bis zur Einleitung in die Saale - abgestellt, sondern unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil des 9. Senats vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8.04 - (Buchholz 401.64 § 2 AbwAG Nr. 2) eine wertende Betrachtung angestellt.

    In dieser Eigenschaft soll es der wasserrechtlichen Benutzungsordnung unterliegen und nach Menge und Güte durch deren Instrumentarium gesteuert werden (vgl. Urteil vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8.04 - Buchholz 401.64 § 2 AbwAG Nr. 2).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98

    Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Denn dieser Begriff bezieht sich nicht auf das abschnittsweise Fehlen eines Gewässerbettes, sondern darauf, dass das Wasser bei (regelmäßig oder unregelmäßig) wiederkehrenden Verhältnissen, also nicht nur gelegentlich, am betreffenden Ort steht oder fließt (vgl. Czychowski/Reinhardt, a.a.O. § 3 Rn. 14; Knopp, a.a.O. Rn. 7; OVG Schleswig, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 2 L 3/98 - NuR 2000, 294 = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 4 B 5.96

    Wasserrecht: Begriff der oberirdischen Gewässer, Gewässereigenschaft,

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Auch die dem vorausliegende Frage, ob die Verrohrung etwa als Anlage in und an einem Gewässer im Sinne von § 110 Abs. 1 WG LSA einzustufen ist (vgl. hierzu Czychowski/Reinhardt, a.a.O. § 36 Rn. 25), was die Unterhaltungslast auf den Eigentümer bzw. Nutznießer überwälzt, beantwortet sich allein nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 4 B 5.96 - ZfW 1997, 25).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 7 B 16.08

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Heranziehung zu Gebühren für die

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Eine solche Einleitung ist für die Gewässereigenschaft nämlich irrelevant; vielmehr ist sie nur nach Maßgabe einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung zulässig (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 bis 11.74 - BVerwGE 49, 301 ; Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 7 B 16.08 - juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    bb) Diese Erkenntnis findet allerdings nicht im Begriff "zeitweilig" ihren normativen Ansatzpunkt (so aber Guckelberger, in: BeckOK Umweltrecht, § 3 WHG Rn. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Eine solche Einleitung ist für die Gewässereigenschaft nämlich irrelevant; vielmehr ist sie nur nach Maßgabe einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung zulässig (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 bis 11.74 - BVerwGE 49, 301 ; Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 7 B 16.08 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Falls es jedoch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, muss es deutlich machen, wenn es hiervon wieder abweichen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Eine dem zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Juli 2010 - BVerwG 6 B 20.10 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 7 B 31.09

    Verlust der Eigenschaft als oberirdisches Gewässer; Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Zur Begründung seiner vom Senat mit Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 7 B 31.09 - wegen Divergenz und wegen eines Verfahrensmangels zugelassenen Revision macht der Kläger geltend, dass das Oberverwaltungsgericht gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen habe.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 7 B 61.03

    Oberirdisches Gewässer; künstliches Gewässer; illegale Herstellung.

  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11 m.w.N.).

    Ein Gehörsverstoß, der mit der fehlenden Möglichkeit begründet wird, zu Fragen des revisiblen Rechts Stellung zu nehmen, wird nämlich im Revisionsverfahren, in dem gerade diese Fragen wieder zur Diskussion stehen und alle Beteiligten Gelegenheit haben, ihre Rechtsansichten vorzutragen, geheilt (vgl. Urteile vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 12 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 S. 10; Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 138 Rn. 83).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Das Bundesverwaltungsgericht führe in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 (7 C 3.10) hierzu aus, dass der Maßstab für den Verlust der Gewässereigenschaft letztlich die Absonderung vom natürlichen Gewässerhaushalt sei, die sich insbesondere in der Beeinträchtigung der Gewässerfunktionen zeige.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für ein oberirdisches Gewässer die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett kennzeichnend (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17).

    Ein Gewässerbett ist eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche; befindet sich das Wasser an einem solchen Ort, ist es in der Regel in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden und hat Anteil an den Gewässerfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17; Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 - 2 L 3/98 -, juris, Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 18).

    Allerdings ist, auch im Falle geschlossener Gräben, das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Für die Frage der Absonderung ist eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtungsweise, ob es zu einer (vollständigen) Unterbrechung des Wasserkreislaufs gekommen ist, erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 26; Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 21).

    Erst wenn nach einer solchen Betrachtung der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird, endet die Gewässereigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 2 Rn. 8, § 3, Rn. 25).

    Die daran anzuschließende Wertung, ob es sich bei einem dergestalt in das Leitungsnetz einbezogenen Graben weiterhin um ein Gewässer oder um einen Bestandteil der Abwassereinrichtung handelt, erfordert stets eine einzelfallorientierte Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 25; Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8/04 -, juris, Rn. 21) und lässt sich nicht losgelöst hiervon abstrakt beantworten.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 S 1245/15

    Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationslinie

    Der Umstand, dass der Bach innerorts zeit- und teilweise verdolt war und insoweit unterirdisch verlief, stand dem nicht entgegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.01.2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 141).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 20 A 20/13

    Wiederherstellung einer Ufermauer als Anlage i.R.e. wasserwirtschaftlichen Zwecks

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, NVwZ 2011, 696, und Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 14.09 -, a. a. O.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Denn § 144 Abs. 4 VwGO kann auch herangezogen werden, wenn eine angeblich unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der materiell-rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich ist (BVerwG, Urteile vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16

    Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - unter Aufgabe seiner Rechtsprechung im Urteil vom 31. Oktober 1975 - 4 C 43.73 -, BVerwGE 49, 298) ist für ein oberirdisches Gewässer die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett kennzeichnend.

    Allerdings ist das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris Rn. 17, m. w. N.).

    Diese Erkenntnis folgt aus dem am Regelungszweck des Wasserrechts orientierten Gebot, eine Wasserführung erst dann aus dem wasserrechtlichen Regelungsregime zu entlassen, wenn mit dem Wegfall des Gewässerbettes eine Absonderung vom natürlichen Wasserhaushalt einhergeht (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011, a. a. O., Rn. 18).

    Demgegenüber endet die Gewässereigenschaft, wenn der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011, a. a. O. Rn. 20, m. w. N.).20 Von diesen Maßstäben ausgehend, ist der Graben, der im Anschluss an die Trasse der ehemaligen ......bahn beginnt und östlich des Feldweges bis zur ....straße geführt wird, als ein Gewässer einzuordnen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2019 - 20 A 3187/17

    Vorliegen der für die Eigenschaft als Gewässer zentralen Einbindung von Wasser in

    - 7 C 3.10 -, NVwZ 2011, 696, und vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, NVwZ-RR 2005, 739; Czychowski/ Reinhardt, WHG, 11. Aufl., § 3 Rn. 13.

    - 7 C 3.10 -, a. a. O., und vom 15. Juni 2005.

    - 7 C 3.10 -, a. a. O., vom 15. Juni 2005.

    - BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, a. a. O. - das Ende der Gewässereigenschaft herbeiführt, ist von der Beklagten nicht dargetan.

  • VG Karlsruhe, 10.08.2018 - 12 K 1148/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Rückbau- und Wiederherstellungsanordnung

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Gewässer in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden ist (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 7 C 3.10 -, juris Rn. 17).

    Kennzeichnend für ein oberirdisches Gewässer ist die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 7 C 3.10 -, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 8 ZB 14.543

    Feststellung einer Gewässereigenschaft

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass das Vorliegen eines Gewässerbetts als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in diesem Sinn zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 17 m. w. N.).

    Vielmehr kann die Einbindung in den natürlichen Wasserkreislauf bei einer funktionsbezogenen, an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierten Betrachtungsweise auch dann zu bejahen sein, wenn das Wasser unterirdisch von einem Gewässer in das nächste geleitet wird (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 20).

    Zur Ermittlung der Gewässereigenschaft ist eine wertende Betrachtung vorzunehmen, bei der auch darauf abgestellt werden kann, ob eine verrohrte Wasserführung allein wasserwirtschaftlichen Zwecken dient und ob das Wasser keiner eigenständigen technischen Benutzung zugeführt wird (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 16, 21 f.).

    Der B. Graben hat seine Gewässereigenschaft auch nicht durch die vollständige Einbeziehung in eine Abwasseranlage verloren (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 20 m. w. N.).

    Für die Eigenschaft als Gewässer im Sinn des Wasserhaushaltsgesetzes 2010 ist die Abwassereinleitung vielmehr irrelevant (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3.10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 22 m. w. N.) und kann deshalb dahinstehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Einleitung von Abwasser für die Gewässereigenschaft irrelevant und nur nach Maßgabe wasserrechtlicher Bestimmungen zulässig ist (U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 22) und dass es das Wasserhaushaltsgesetz 2010 nicht ausschließt, dass ein Gewässer Bestandteil einer gemeindlichen Entwässerungsanlage sein kann (B. v. 28.4.2008 - 7 B 16.08 - juris Rn. 6).

  • VG Düsseldorf, 23.04.2013 - 17 K 2593/12

    Unterhaltungsanordnung; Gewässerunterhaltung; Anlage; Gewässerausbau; Verrohrung;

    Ausgehend vom allgemeinen Sprachgebrauch meint der Begriff des Gewässerbettes eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 17.

    Jedoch ist ausgehend vom Gesetzeszweck allgemein anerkannt, dass das Vorliegen eines Gewässerbettes nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung für die Einordnung als oberirdisches Gewässer dergestalt ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - wie etwa durch eine Verrohrung - zu einem (zumindest teilweisen) Verlust der Gewässereigenschaft führt, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 17; Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, juris Rn. 26; Berendes in: Ders.

    Ausgehend von dem Regelungszweck des Wasserrechts ist eine unterirdische Wasserführung nur dann aus dem wasserrechtlichen Regelungsregime zu entlassen, wenn mit dem Wegfall des Gewässerbettes eine Absonderung vom natürlichen Wasserkreislauf einhergeht, was anhand einer wertenden Beurteilung festzustellen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 17 ff.

    Vielmehr kann die Einbindung in den natürlichen Wasserkreislauf bei einer funktionsbezogenen, an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierten Betrachtungsweise auch dann zu bejahen sein, wenn die unterirdische Wasserführung - wie hier - das Wasser von einem Gewässer in das nächste leitet, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 20 in Abkehr vom Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, juris Rn. 26.

    Demgegenüber endet die Gewässereigenschaft stets, wenn der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 20, oder soweit sich in bzw. an dem Gewässer gewerbliche Anlagen befinden, die die Gewässerfunktion nicht lediglich nutzen, sondern durch selbstständige und eigengesetzliche Funktionen wie etwa Einbeziehung in einen industriellen Produktionskreislauf weitgehend verdrängen oder ersetzen, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8/04 -, juris Rn. 22.

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

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  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 8 ZB 14.1814

    Unterhaltungslast bei teilweise verrohrtem Gewässer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 9 N 1.15

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  • VG Aachen, 08.11.2017 - 6 K 1979/16

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  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 4 K 1272/13

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  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 180/16

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  • VG Köln, 25.07.2013 - 14 K 4493/11

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  • VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210

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  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15

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  • VG Karlsruhe, 20.07.2017 - 5 K 1936/15

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  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

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  • VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16

    Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 20 A 1389/13

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  • BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15

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  • VG München, 26.11.2013 - M 2 K 13.1843

    Wasserrecht; verrohrter Graben; Gewässer III. Ordnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16

    Gewässereigenschaft eines von einem Verteilerbauwerk einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 20 A 293/11

    Sanierung der Abdeckung als Anlage an fließenden Gewässern durch den Eigentümer

  • BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22

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  • OVG Sachsen, 07.11.2023 - 1 A 113/21

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  • VG Aachen, 01.07.2015 - 6 L 482/15

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  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2020 - 6 K 11566/17

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  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19

    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und

  • VG Potsdam, 16.06.2016 - 1 K 749/13

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  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

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  • OVG Thüringen, 17.02.2020 - 4 ZKO 847/16

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  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung

  • OVG Sachsen, 15.06.2021 - 4 B 40/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rückbauanordnung;

  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 27.15

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 1 A 10742/11

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  • BVerwG, 01.08.2011 - 7 BN 2.11

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  • VG Minden, 20.11.2013 - 5 K 51/12
  • BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12

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  • VG Magdeburg, 14.07.2020 - 9 A 38/20

    Dimensionierung der Gewässerverrohrung als Gewässerunterhaltung

  • VG Minden, 25.10.2013 - 5 K 34/12
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 53/14

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  • BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21

    Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 778/12

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  • VG Halle, 11.12.2017 - 3 A 7/17
  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19

    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche

  • BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines

  • LG Arnsberg, 23.11.2017 - 4 O 440/16

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kläranlagenbetreiber wegen behaupteter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 14 A 2508/16

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  • VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 5 K 5524/18
  • OVG Sachsen, 27.08.2019 - 4 A 1226/17

    Wismut; Ersatzwassereinleitung; Gewässer; Verzicht

  • OVG Sachsen, 02.03.2016 - 5 A 10/14

    Zulässigkeit der Widerklage; Notwendigkeit der Bestimmung der Entstehung der

  • VG Würzburg, 24.06.2014 - W 4 K 13.940

    Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Unterhaltsverpflichtung; Gewässer 3.

  • BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21

    Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung)

  • BVerwG, 04.11.2021 - 8 B 21.21

    Ermessensfehlerfreie Ausübung eines Sanktionsausschusses im Börsenwesen

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13

    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG;

  • VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16

    Drainage; Gewässer; Gewässereigenschaft; Kanal; Kanalisation;

  • VG Greifswald, 15.11.2018 - 3 A 988/17

    Anordnung der Beseitigung von Bäumen zum Schutz eines verrohrten Gewässers

  • VG Greifswald, 11.12.2014 - 3 A 945/13

    Verpflichtung zur Feststellung eines Gewässers zweiter Ordnung

  • OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15

    Zulassung der Berufung; Bekanntmachung, öffentliche Einrichtung, Kanal, Gewässer

  • OVG Sachsen, 27.06.2014 - 4 B 502/13

    Oberirdische Gewässer, Wasserhaushalt, Ersatzwasserleitungen, wasserrechtliche

  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 301/10

    Wasserrechtliche Einstufung von Gräben

  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 1 C 27/22

    Zielabweichungsentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 S 65.18

    Gerichtlicher Hinweis; Überraschungsentscheidung; Heilung im Beschwerdeverfahren;

  • VG Würzburg, 18.10.2016 - W 4 K 16.395

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts an oberirdischem Gewässer

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 9 A 197/12

    Gewässerunterhaltungspflicht eines wasserrechtlichen Unterhaltungsverbands

  • VG Düsseldorf, 24.07.2019 - 5 K 5516/18
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