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   AG Köln, 03.02.2011 - 221 C 362/10   

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https://dejure.org/2011,58349
AG Köln, 03.02.2011 - 221 C 362/10 (https://dejure.org/2011,58349)
AG Köln, Entscheidung vom 03.02.2011 - 221 C 362/10 (https://dejure.org/2011,58349)
AG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 221 C 362/10 (https://dejure.org/2011,58349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zumutbarer Einsichtnahmeort

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus AG Köln, 03.02.2011 - 221 C 362/10
    Grundsätzlich kann dem Mieter gegenüber einer Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zustehen, solange ihm der Vermieter keine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht (BGH, Urteil vom 8.3.2006 - VIII ZR 78/05 - NJW 2006, 1419, 1421).

    Dementsprechend hat auch der BGH ausnahmsweise einen Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien bejaht, wenn nämlich dem Mieter nach Treu und Glauben, § 242 BGB, die Einsichtnahme vor Ort in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann (BGH, Urt. v. 08.03.2006 - VIII ZR 78/05 - WuM 2006, 200).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05

    Mietrecht: Fälligkeit von Betriebskosten mit Erteilung der formell

    Auszug aus AG Köln, 03.02.2011 - 221 C 362/10
    Ausnahmsweise kann der Mieter daher nach Treu und Glauben Übermittlung von Fotokopien der Rechnungsbelege verlangen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters oder dessen ortsnaher Hausverwaltung nicht zugemutet werden kann, etwa weil Mieter und Vermieter heillos zerstritten sind oder der Ort der Belegeinsicht - wie hier - nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit zu erreichen ist oder der in einer entfernt liegenden Stadt wohnende Vermieter sich trotz Aufforderung des Mieters weigert, die Belege am Ort des Mietobjekts zur Einsicht bereitzustellen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2006 - 10 U 164/05 - GuT 2006, 233).

    Dies gilt auch dann, wenn sich Vermieter weigert, die Belege am Wohnort des Mieters zur Einsicht vorzulegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2006 - 10 U 164/05 - GuT 2006, 233).

  • LG Zwickau, 06.12.2002 - 6 S 176/02

    Übersendung von Belegkopien an den Mieter

    Auszug aus AG Köln, 03.02.2011 - 221 C 362/10
    Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte, der das erkennende Gericht hier folgt, kann eine erhebliche Entfernung zwischen dem Ort der Einsichtnahme und dem Wohnort des Mieters eine solche Unzumutbarkeit begründen (vgl. z.B. LG Zwickau, Urt. v. 06.12.2002 - 6 S 176/02 - WuM 2003, 271).
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