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   VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221   

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https://dejure.org/2012,4826
VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221 (https://dejure.org/2012,4826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 (https://dejure.org/2012,4826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 (https://dejure.org/2012,4826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bürgerbegehren bezüglich eines Grundsatzbeschlusses ist unzulässig, wenn Umsetzung des Bürgerentscheids nur rechtswidrig erfolgen kann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines auf einen Grundsatzbeschluss abzielenden Bürgerbegehrens bei Absehbarkeit der Umsetzung eines entsprechenden Bürgerentscheids nur auf rechtswidrige Weise

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 83 Abs. 1 BV, § 51a HGrG, Art. 18a, 57 Abs. 1 und 2, Art. 61, 62 Abs. 3, Art. 89 Abs. 2 und 4, Art. 90 Abs. 2 GO, Art. 8 Abs. 6 S. 2 KAG, Art. 34 Abs. 1 BayWG
    Kommunalrecht: Bürgerbegehren zu Grundsatzbeschluss über Beitrags- und Gebührenfinanzierung | Bürgerbegehren; Auslegung; Zulassung zum Bürgerentscheid; Begriff der Haushaltssatzung; Grundsatzbeschluss; Abwasserbeseitigung; Wasserversorgung; Eigener Wirkungskreis einer ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 83 Abs. 1 BV, § 51a HGrG, Art. 18a, 57 Abs. 1 und 2, Art. 61, 62 Abs. 3, Art. 89 Abs. 2 und 4, Art. 90 Abs. 2 GO, Art. 8 Abs. 6 S. 2 KAG, Art. 34 Abs. 1 BayWG
    Kommunalrecht: Bürgerbegehren zu Grundsatzbeschluss über Beitrags- und Gebührenfinanzierung | Bürgerbegehren; Auslegung; Zulassung zum Bürgerentscheid; Begriff der Haushaltssatzung; Grundsatzbeschluss; Abwasserbeseitigung; Wasserversorgung; Eigener Wirkungskreis einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 18a Abs. 1; GO Art. 61
    Unzulässigkeit eines auf einen Grundsatzbeschluss abzielenden Bürgerbegehrens bei Absehbarkeit der Umsetzung eines entsprechenden Bürgerentscheids nur auf rechtswidrige Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 698
  • DÖV 2012, 608
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221
    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheid, der gemäß Art. 18 a Abs. 13 Satz 1 GO die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 18.3.1998 BayVBl 1998, 402/403 m.w.N.; vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ).
  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 97.3249
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221
    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheid, der gemäß Art. 18 a Abs. 13 Satz 1 GO die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 18.3.1998 BayVBl 1998, 402/403 m.w.N.; vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ).
  • VGH Hessen, 12.04.2005 - 5 TG 116/05

    Kläranlage; Wechsel von der Gebührenfinanzierung zur Beitragsfinanzierung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221
    Der ihm eingeräumte Ermessensspielraum lässt es grundsätzlich zu, das System zu wechseln (Grünewald in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 509 zu § 8, HessVGH vom 12.4.2005 NVwZ-RR 2006, 143).
  • VGH Bayern, 16.03.2001 - 4 B 99.318

    Wie muss ein Bürgerbegehren formuliert werden?

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221
    Danach könne die Fragestellung grundsätzlich nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden (vgl. BayVGH vom 16.3.2001 Az. 4 B 99.318).
  • VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96

    Kommunaler Bürgerentscheid

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. August 1997 (VerfGH 50, 181/209 ff.) klargestellt, dass sich seine Rechtsprechung zu Art. 73 BV (vgl. dazu zusammenfassend Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, RdNrn. 4 ff. zu Art. 73) nicht auf das Verhältnis von Bürgerentscheid und kommunalen Haushalten übertragen lässt.
  • VGH Bayern, 15.04.1999 - 23 B 97.1108
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221
    Das Wahlrecht zwischen Beitrags- und Gebührenfinanzierung oder einer Kombination aus beiden ist - wie der Vertreter des öffentlichen Interesses in seinem Schriftsatz vom 18. Juli 2011 zutreffend ausgeführt hat - solange nicht eingeschränkt, wie die Einrichtungen durch Beiträge und/oder Gebühren kostendeckend betrieben werden können und sowohl das Kostendeckungsgebot als auch das Kostenüberschreitungsverbot eingehalten werden (BayVGH vom 15.4.1999 Az. 23 B 97.1108 ).
  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1530/21

    Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

    Gegen den vorliegend vom Beklagten geltend gemachten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 93 Abs. 3 GemO verstößt ein Bürgerbegehren erst dann, wenn die Umsetzung eines erfolgreichen Bürgerentscheids mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbar ist, da erst unter diesen Voraussetzungen das Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde zulässig wäre (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. September 2019, a.a.O., Rn. 33; BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 -, juris Rn. 29).

    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheids, der gemäß § 17a Abs. 8 S. 1 GemO die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse (vgl. BayVGH, Urteil vom 21. März 2012, a.a.O.).

    Mindestvoraussetzung ist allerdings, dass das sachliche Begehren aufgrund des objektiven Erklärungsinhalts, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck kommt und von den Unterzeichnern verstanden werden kann, erkennbar ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. September 2019, a.a.O., Rn. 29 mit Verweis auf BayVGH, Urteil vom 21. März 2012, a.a.O., Rn. 21).

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner

    Für die Auslegung eines Gesetzentwurfs, der dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden soll, ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer des Volksbegehrens abzustellen, wie er mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gekommen ist (VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; zur Teil- oder Gesamtunzulässigkeit eines Volksbegehrens unter Hinweis auf BayVerfGHE 47, 276 ; vgl. auch BayVerfGHE 47, 265 ; 58, 113 ; SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; für das Bürgerbegehren: BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 -, juris Rn. 21).
  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2024 - 7 K 1080/22

    Mangelnde Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens über den Neubau eines

    Es muss deshalb anhand der vom objektiven Empfängerhorizont ausgehenden Auslegung zweifelsfrei geklärt werden können, über welchen konkreten Gegenstand und welche Fragestellung die Unterzeichnenden die Durchführung eines Bürgerentscheids verlangen (Hessischer VGH, Beschluss vom 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 - juris Rn. 51; Bayerischer VGH, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 - juris Rn. 17; Kammer, Urteil vom 10.03.2022 - 7 K 201/20.F - juris Rn. 78).

    Bei der Auslegung hält die Rechtsprechung eine "wohlwollende Tendenz" für gerechtfertigt, weil das Rechtsinstitut für die Bürger*innen handhabbar sein soll, solange nur das sachliche Ziel des Begehrens klar erkennbar ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 - juris Rn. 14; Kammer, Urteil vom 10.03.2022 - 7 K 201/20.F - juris Rn. 80).

  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Es muss deshalb anhand der vom objektiven Empfängerhorizont ausgehenden Auslegung zweifelsfrei geklärt werden können, über welchen konkreten Gegenstand und welche Fragestellung die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen die Durchführung eines Bürgerentscheids verlangen ( VGH Kassel, Beschluss vom 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, Rn. 51 ; VGH H-Stadt, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 17).

    Bei der Auslegung hält die Rechtsprechung eine "wohlwollende Tendenz" für gerechtfertigt, weil das Rechtsinstitut für die Bürger handhabbar sein soll, solange nur das sachliche Ziel des Begehrens klar erkennbar ist (VGH H-Stadt, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 14).

  • VG München, 13.06.2012 - M 7 K 11.4737
    Im zweiten Frageteil werden die Umsetzungsmaßnahmen genannt, die sich einem nicht mit Fachkenntnissen ausgestatteten, an den kommunalpolitischen Vorgängen interessierten Gemeindebürger (vgl. Thum, aaO, u. BayVGH, U. v. 21. März 2012 - 4 B 11.221 - Rz 21) als zunächst erforderlich aufdrängen, nämlich die Einleitung der "dafür notwendigen Bauleitplanverfahren" im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB .

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Art. 18 a Abs. 4 Satz 1 GO weder miteinander verbundene Teilfragen zu einer einheitlich abgrenzbaren Materie ausschließt (BayVGH, B. v. 3. April 2009 - 4 ZB 08.2205 - Rz 17 m.w.N.) noch Fragestellungen, die wie hier erst durch weitere ausführende Entscheidungen vollzogen werden können (Thum, Art. 18 a GO Abs. 4 GO Erl. 6 b, aa; vgl. BayVGH, U. v. 21. März 2012 - 4 B 11.221 - Rz 22).

    Ersteres ist bei einem auf einen Grundsatzbeschluss gerichteten Bürgerentscheid nur dann der Fall, wenn - anders als hier - bereits im Vorhinein absehbar ist, dass die getroffene Entscheidung nur auf rechtswidrige Weise umgesetzt werden kann (BayVGH, U. v. 21. März 2012 - 4 B 11.221 - Rz 24).

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in

    Ein solches Verständnis wäre mit dem objektiven Erklärungsgehalt der Aussage unvereinbar und ließe sich daher auch mit dem in der Rechtsprechung des Senats anerkannten Gebot der grundsätzlich "wohlwollenden Auslegung" eines mehrdeutig formulierten Bürgerbegehrens (dazu BayVGH, U. v. 19.2.1997 - 4 B 96.2928 - VGH n. F. 50, 42/44 f. = BayVBl 1997, 276/277; U. v. 21.3.2012 - 4 B 11.221 - BayVBl 2012, 632 Rn. 21) nicht sachlich rechtfertigen.
  • VG Bayreuth, 14.12.2023 - B 4 K 22.724

    Klage in der Sache ,,Klimaentscheid Bayreuth" abgewiesen

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass das sachliche Begehren aufgrund des objektiven Erklärungsinhalts, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck kommt und von den Unterzeichnern verstanden werden kann, erkennbar ist (OVG RhPf, U.v. 25.9.2019 - 10 A 10472/19 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Das Bürgerbegehren "Klimaentscheid ..." lässt es zweifelhaft erscheinen, ob ein rechtlich oder tatsächlich unmöglich umzusetzendes Ziel verfolgt wird (dazu etwa BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 24 ff.; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 1.9.2023, 13.04 S. 12b).

  • VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664

    Kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Für die Auslegung gilt, dass nicht die subjektive, im Lauf des Verfahrens erläuterte Vorstellung der Initiatoren von Sinn und Zweck und Inhalt des Bürgerbegehrens, sondern nur der objektive Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck gebracht wurde und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und musste, maßgeblich ist (zum Ganzen BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Bei der hier gebotenen wohlwollenden Auslegung (BayVGH, U.v. 21.3.2012 a.a.O., s.o. unter a) kann die Fragestellung hinsichtlich des Unterbleibens "jeglicher Fusion" nur dahingehend ausgelegt und verstanden werden, dass es um Fusionen in dem Sinne geht, dass der Gesellschaftereinfluss der Stadt durch die Fusion - auch teilweise - verloren geht.

  • VG München, 07.03.2018 - M 7 K 17.3914

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" unzulässig

    Insofern ist zunächst klarzustellen, dass ein Bürgerentscheid die Beklagte nur zu rechtmäßigen Maßnahmen verpflichten könnte; ein auf ein rechtswidriges Ziel gerichtetes Bürgerbegehren ist unzulässig (BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 11.1641

    Bürgerbegehren im Hinblick auf die ambulante chirurgische Versorgung in der

    Durch die in der mündlichen Verhandlung erfolgte Änderung des Klageantrags, die sachdienlich im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO ist, wird die ursprüngliche Fragestellung - ohne inhaltliche Änderung des Bürgerbegehrens - entsprechend seiner Zielsetzung präzisiert (vgl. BayVGH vom 21.3.2012 Az. 4 B 11.221, vom 28.5.2008 Az. 4 BV 07.1981).

    Grundsatzentscheidungen und -beschlüsse sind bürgerbegehrensfähig und - tauglich (vgl. BayVGH vom 21.3.2012 Az. 4 B 11.221).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 10 A 10472/19

    Bürgerbegehren betreffend eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2019 - 10 A 10472/19

    Bürgerbegehren betreffend eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

  • OVG Hamburg, 05.03.2015 - 2 Bs 20/15

    Bezirksversammlung kann trotz Bürgerbegehrens über Bebauungsplan

  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 4 B 45/14

    Bezeichnung eines auf Abwahl eines Bürgermeisters gerichteten Bürgerbegehrens als

  • VG Leipzig, 02.02.2016 - 1 K 1770/14

    Sächsische Staatskanzlei darf Kauf einer Wohnung durch die Sächsische

  • VG München, 08.10.2021 - M 7 E 21.5166

    Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens - Einstellung der

  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 12.424

    Bürgerbegehren; Straßenbauvorhaben; Änderung der Planung; Nachreichen von

  • VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens

  • VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203

    Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren

  • VG Regensburg, 09.06.2015 - RN 3 K 14.1978

    Klage gegen die Stadt Landshut auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Schutz des

  • VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 14.346

    Straßenausbau, Bürgerbegehren, Anlieger, Gemeinde, Gemeinderat, Bürgerentscheid

  • VG München, 05.11.2021 - M 7 E 21.4629

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

  • VG Neustadt, 23.12.2021 - 3 L 1138/21

    Bürgerbegehren in Trippstadt unzulässig

  • VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264

    Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens

  • VG Augsburg, 19.03.2013 - Au 1 K 13.14

    Dimensionierung der Wasserversorgungsanlage - Versorgung von Tieren mit

  • VG Regensburg, 07.08.2013 - RN 3 K 13.678

    Begründung eines Bürgerbegehrens; Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen;

  • VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 8 K 20.610

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Sonderrechtsbeziehung, Zurückhaltungsrecht,

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