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ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- arbrb.de (Kurzinformation)
Probezeitverzicht verschafft keinen Kündigungsschutz
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- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95
Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des …
Auszug aus ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12
Eine solche Vereinbarung kann auch stillschweigend getroffen werden (vgl. BAG v. 24.10.1996, 2 AZR 874/95, juris, Rn. 12).In diesem Fall trägt er das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG kündigt (BAG v. 24.10.1996, 2 AZR 874/95, juris, Rn. 14).
Dies hänge aber von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG v. 24.10.1996, 2 AZR 874/95, juris, Rn. 12).
- LAG Köln, 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01
Kündigung; Auflösungsvertrag
Auszug aus ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12
Abhängig von den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien kann in dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Probezeit eine Abbedingung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG gesehen werden (vgl. LAG Köln v. 15.12.2006, 9 Ta 467/06; v. 15.02.2002, 4 (2) Sa 575/01; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 24.06.2008, 5 Sa 52/08).Schließlich hat das LAG Köln in der von der Klägerin angeführten Entscheidung (v. 15.02.2002, 4 (2) Sa 575/01) nicht aus den allgemeinen Erwägungen zum Begriff der Probezeit gefolgert, dass die Parteien des Arbeitsvertrags Probezeit und Wartezeit gleichgesetzt haben.
- LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06
Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht
Auszug aus ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12
Abhängig von den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien kann in dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Probezeit eine Abbedingung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG gesehen werden (vgl. LAG Köln v. 15.12.2006, 9 Ta 467/06; v. 15.02.2002, 4 (2) Sa 575/01; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 24.06.2008, 5 Sa 52/08).Die Entscheidung vom 15.12.2006 (9 Ta 467/06) betraf die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
Treuwidrigkeit einer Kündigung sieben Stunden vor Ablauf der Wartezeit nach § 1 …
Auszug aus ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12
Abhängig von den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien kann in dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Probezeit eine Abbedingung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG gesehen werden (vgl. LAG Köln v. 15.12.2006, 9 Ta 467/06; v. 15.02.2002, 4 (2) Sa 575/01; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 24.06.2008, 5 Sa 52/08). - BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04
Kündigungsschutz - Wartezeit
Auszug aus ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12
Hierin ist ein grundlegender Unterschied zu der Entscheidung des BAG v. 24.11.2005 (2 AZR 614/04) zu sehen.