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   OLG Frankfurt, 31.10.2012 - 24 U 150/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,60516
OLG Frankfurt, 31.10.2012 - 24 U 150/12 (https://dejure.org/2012,60516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2012 - 24 U 150/12 (https://dejure.org/2012,60516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 24 U 150/12 (https://dejure.org/2012,60516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Architekten für Bausummenüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Haftung des Architekten wegen Überschreitung der vereinbarten Baukosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Individualvereinbarung kann der AGB-Kontrolle unterzogen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle auch für Individualvereinbarung?

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Architektenvertrag: Individualklausel soll AGB-rechtlich unwirksam sein!?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Architektenvertrag: Individualklausel soll AGB-rechtlich unwirksam sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle auch für Individualvereinbarung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine Individualvereinbarung kann der AGB-Kontrolle unterzogen werden! (IBR 2014, 485)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2012 - 24 U 150/12
    Die in der Berufungsbegründung (S. 8, Bl. 166 d. A.) zitierte Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 98, 212 ff., vom 9. Juli 1986) ist nicht einschlägig, weil es vorliegend nicht um die auf eine unerlaubten Handlung zurückzuführende Beeinträchtigung des Gebrauchs des seit längerem bewohnten eigenen Hauses, sondern um eine - behauptete - Verzögerung des Einzugstermins geht.
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