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   VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N   

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https://dejure.org/2013,18494
VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N (https://dejure.org/2013,18494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N (https://dejure.org/2013,18494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N (https://dejure.org/2013,18494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 4 BauGB, § 6 Abs 2 ROG
    Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin"Auf der Schnöde"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplanes bei Verstoß gegen das Anpassungsgebot nach § 1 Abs. 4 BauGB; Festsetzung eines Sondergebietes "Biogas" mit der Zweckbestimmung der energetischen Nutzung von Biomasse

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Bauplanungsrechtliche Festsetzung eines Sondergebiets "Biogas"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Biogas statt Landwirtschaft: B-Plan unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung eines Sondergebiets "Biogas" verstößt bei Widerspruch zur Regionalplanung gegen die "Anpassungspflicht"

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Nutzungen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 34
  • NZBau 2013, 692
  • BauR 2013, 1911
  • BauR 2013, 1984
  • ZfBR 2014, 70
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05

    Regelungsgehalt des § 233 Abs. 1 BauGB; Erforderlichkeit der Änderung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ff.; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 BN 56.05 - in juris-online; Beschluss vom 25.06.2007 - 4 BN 17.07 - in juris-online und Beschluss vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 - in juris-online) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist - unter dem Vorbehalt der materiell-rechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall - zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesen vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtzusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, 4 NB 20.91 in BVerwGE 90, 329 ff.; Urteil vom 30.01.2003, 4 CN 14.01 in BVerwGE 117, 351 ff.; Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10

    Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg" in Mainz wirksam

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Diese Kriterien erscheinen nachvollziehbar für eine Standortauswahl bezogen auf ein Sondergebiet Biogasanlage auf der Grundlage einer (nur erforderlichen) Grobanalyse (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2010 - 8 C 10600/10 - juris-Dokument, Rn 73).

    Auch das gegen den Gewerbepark F./Burgwald angeführte Argument der Unwirtschaftlichkeit wegen der größeren Entfernung zur HD-Gasleitung ist für die Auswahlentscheidung zulässig, die sich nicht auf umweltbezogene Aspekte zu beschränken braucht (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    (s. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BRS 54 Nr. 12).

    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesen vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtzusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, 4 NB 20.91 in BVerwGE 90, 329 ff.; Urteil vom 30.01.2003, 4 CN 14.01 in BVerwGE 117, 351 ff.; Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Das OVG Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 19.12.2012 - 1 MN 164/12 - (RdL 2013, 146 ff.; juris-Dokument Rn 62) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 28.02.2002 - BVerwG 4 CN 5.01 -) ausgeführt, dass § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO den Gemeinden für von ihnen festgesetzte sonstige Sondergebiete im Sinne des § 11 Abs. 1 BauNVO die Möglichkeit eröffne, besondere Festsetzungen - außerhalb des Festsetzungsinstruments des § 9 Nrn. 23 bzw. 24 BauGB - zu treffen.

    Die Gemeinde ist nicht gehalten, im Interesse von Investoren Nutzungen bis an die Grenze dessen zu ermöglichen, was anhand der Maßstäbe des Immissionsschutzrechts gerade noch zulässig ist, ohne als schädliche Umwelteinwirkung i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG qualifiziert werden zu können, sondern es ist ihr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne einer Vorsorge gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (s. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2012 - 1 MN 164/12 - RdL 2013, 146 <149< und juris-Dokument).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ff.; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 BN 56.05 - in juris-online; Beschluss vom 25.06.2007 - 4 BN 17.07 - in juris-online und Beschluss vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 - in juris-online) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist - unter dem Vorbehalt der materiell-rechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall - zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    In einem auf der Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet kann - worauf die Antragsgegnerin zutreffend hinweist - die Gemeinde die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 9 BauNVO eröffnen, konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 4 CN 5/01 -, BRS 65 Nr. 67).

    Das OVG Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 19.12.2012 - 1 MN 164/12 - (RdL 2013, 146 ff.; juris-Dokument Rn 62) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 28.02.2002 - BVerwG 4 CN 5.01 -) ausgeführt, dass § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO den Gemeinden für von ihnen festgesetzte sonstige Sondergebiete im Sinne des § 11 Abs. 1 BauNVO die Möglichkeit eröffne, besondere Festsetzungen - außerhalb des Festsetzungsinstruments des § 9 Nrn. 23 bzw. 24 BauGB - zu treffen.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Ein Zaunwert als Summenpegel ist ungeeignet, umgesetzt zu werden, weil er, anders als ein immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel nicht bestimmt, welche Emissionen von einer einzelnen Anlage oder einem einzelnen Betrieb ausgehen dürfen (s. BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7/98 - juris-Dokument).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesen vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtzusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, 4 NB 20.91 in BVerwGE 90, 329 ff.; Urteil vom 30.01.2003, 4 CN 14.01 in BVerwGE 117, 351 ff.; Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
    Die Standortauswahl bei mehreren in Betracht kommenden Standorten erweist sich dann als rechtswidrig, wenn sich eine verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn die Bevorzugung einer bestimmten Lösung auf einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange beruht (BVerwG, Beschluss vom 16.07.2007 - BVerwG 4 B 71.06 -, juris-Dokument, Rn 42).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 10 D 47/10

    Errichtung von Windkraftanlagen als Windkonzentrationszonen; Normenkontrollantrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan mit Festsetzung "Sondergebiet

  • VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83

    Frage des Nachteils für einen Landwirt durch das Heranrücken einer Wohnbebauung

  • VGH Hessen, 22.06.2004 - 4 N 3442/99
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 K 2294/99

    Bebauungsplan; Landwirtschaft; Mastbetrieb; Normenkontrollantrag;

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 3 N 3067/06

    Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung; maßgeblicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 10 A 15.12

    Klage der Stadt Eberswalde gegen einen Bebauungsplan der Nachbargemeinde

    Ist - wie hier - von der planenden Gemeinde bis zum Zeitpunkt der Entscheidung im Normenkontrollverfahren keine Zielabweichungsentscheidung nach § 6 Abs. 2 ROG eingeholt worden, liegt ein Verstoß gegen das Anpassungsgebot nach § 1 Abs. 4 BauGB vor (HessVGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, juris Rn. 39).

    Ein Bebauungsplan, der dem Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB nicht entspricht, ist unwirksam (vgl. HessVGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, juris Rn. 40; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 -, juris Rn. 54; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl., § 1 Rn. 42 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Ein Landwirt, dessen Hofstelle in der Nähe eines geplanten schutzbedürftigen Gebietes liegt, hat einen Anspruch darauf, dass nicht nur sein derzeitiger Betriebsbestand, sondern auch sein Interesse an einer künftigen Betriebsausweitung im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung bei der Abwägung Berücksichtigung findet, wenn diese Entwicklung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtung der von dem Landwirt aufzuzeigenden betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N - m. w. N., juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Es bedarf insbesondere keiner Klärung, ob ein Bebauungsplan unwirksam oder funktionslos wird, wenn seine Darstellungen oder Festsetzungen nachträglich festgesetzten Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. v. 08.03.2006 - BVerwG 4 BN 56.05 -, juris RdNr. 7; NdsOVG, Urt. v. 01.09.2005 - 1 KN 108/05 - UA S. 16; HessVGH, Urt. v. 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N -, juris RdNr. 40; Waechter, DÖV 2010, 493 und andererseits NdsOVG, Urt. v. 16.06.1982 - 1 A 194/80 -, juris; BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, juris RdNr. 15; OVG MV, Urt. v. 17.02.2004 - 3 K 12/00 -, juris RdNr. 33; Urt. v. 05.11.2008 - 3 L 281/03 -, juris RdNr. 133; HessVGH, Beschl. v. 10.09.2009 - 4 B 2068/09 -, juris RdNr. 4; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 1 RdNr. 42; Kümper, ZfBR 2012, 631 ; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 69; Schrödter, ZfBR 2013, 535 ; ders., in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 1 RdNr. 127 ff.).
  • VGH Hessen, 18.10.2022 - 4 B 1069/22

    Genehmigung eines Bebauungsplans

    Daraus folgt, dass die Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Übereinstimmung zu bringen ist (vgl. Urteil des Senats vom 04. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, juris Rdnr. 33 sowie Urteil des Hess. VGH vom 19. Mai 2021 - 3 C 1198/17.N -, juris Rdnr. 50).

    Das bedeutet aber zugleich, dass bei etwaigen Abweichungen auch noch während des Normenkontrollverfahrens Entscheidungen über die Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG, § 8 HLPG eingeholt werden können, wobei die erforderliche Abweichungsentscheidung spätestens zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren vorliegen muss (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, juris Rdnr. 39 f. sowie Urteil vom 8. November 2007 - 3 N 3067/06 -, juris Rdnr. 14).

  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    Die Ziele enthalten Festlegungen, die in der Bauleitplanung als verbindliche Vorgaben hinzunehmen sind (Hessischer VGH, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris, und 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, BRS 54 Nr. 12).
  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14

    Keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Nebensortimente im

    Die Entscheidung des nach § 15 HLPG gewählten, aus Vertretern der Landkreise, Kommunen und kommunalen Zweckverbänden zusammengesetzten Gremiums "Regionalversammlung" steht in dessen Ermessen und setzt regionalplanerische Erwägungen und Bewertungen der Gesichtspunkte voraus, die von einem Gericht nachträglich in den für diese Überprüfung geltenden Grenzen zwar nachgeprüft, nicht aber vorweggenommen werden können (insoweit Anschluss an Urteil des Senats vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11 .N - BRS 81, 37).

    Die Entscheidung des nach § 15 HLPG gewählten, aus Vertretern der Landkreise, Kommunen und kommunalen Zweckverbände zusammengesetzten Gremiums "Regionalversammlung" steht in dessen Ermessen und setzt regionalplanerische Erwägungen und Bewertungen der Gesichtspunkte voraus, die von einem Gericht nachträglich in den für diese Überprüfung geltenden Grenzen zwar nachgeprüft, nicht aber vorweggenommen werden können (Hessischer VGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, BRS 81 Nr. 37).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 109/13

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Die Festsetzung einer Fläche als Vorranggebiet für Landwirtschaft steht einer Nutzung durch Windenergieanlagen auch deshalb nicht schlechthin entgegen, weil die von Windenergieanlagen in Anspruch genommenen Flächen regelmäßig als geringfügig anzusehen sind (vgl. ThürOVG, Urt. v. 30.06.2006 - 1 KO 564/01 -, juris RdNr. 33; a.A. für Biogasanlagen HessVGH, Urt. v. 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N -, juris RdNr. 36).
  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

    (Hess. VGH, Urteil vom 4.7.2013 - 4 C 2300/11.N unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, s. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - BVerwG - 4 NB 20.91 - BRS 54 Nr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 19/14

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Die Festsetzung einer Fläche als Vorranggebiet für Landwirtschaft steht einer Nutzung durch Windenergieanlagen auch deshalb nicht schlechthin entgegen, weil die von Windenergieanlagen in Anspruch genommenen Flächen regelmäßig als geringfügig anzusehen sind (vgl. ThürOVG, Urt. v. 30.06.2006 - 1 KO 564/01 -, juris RdNr. 33; a.A. für Biogasanlagen HessVGH, Urt. v. 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N -, juris RdNr. 36).
  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 15 N 12.2636

    Rechtmäßiger Bebauungsplan

    Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO, wonach für sonstige Sondergebiete, die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden (vgl. § 11 Abs. 1 BauNVO) die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen sind (insoweit für eine grenzüberschreitende Lärmemissionskontingentierung hinsichtlich eines Betriebs zuletzt offen gelassen in BVerwG, B.v. 2.10.2013 - 4 BN 10/13 - BauR 2014, 59 = juris Rn. 9; wie hier, wenn das Emissionsverhalten nur einer Anlage gesteuert werden soll: OVG NRW, U.v. 17.1.2006 - 10 A 3413/03 - ZfBR 2006, 590 = juris Rn. 108; HessVGH, U.v.4.7.2013 - 4 C 2300/11.N - BauR 2013, 1984 = juris Rn. 48 bis 52).
  • VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17

    Darlegung im Normenkontrollverfahren

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