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   BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12   

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https://dejure.org/2013,19199
BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12 (https://dejure.org/2013,19199)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - I ZR 146/12 (https://dejure.org/2013,19199)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - I ZR 146/12 (https://dejure.org/2013,19199)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Auch zugelassen am OLG Frankfurt

    UWG § 5 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auch zugelassen am OLG Frankfurt - Der Hinweis eines Rechtsanwalts in seinem Briefkopf auf eine vor dem 01.07.2007 tatsächlich erteilte Zulassung beim Oberlandesgericht Frankfurt stellt derzeit noch keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung mit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 UWG, SVRAStärkG
    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweis eines Rechtsanwalts auf seine Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten - auch zugelassen am OLG Frankfurt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Hinweis "Zugelassen am Oberlandesgericht ..." ist grundsätzlich erlaubt und nicht irreführend, wenn Zulassung am OLG vor dem 01.06.2007 bestand

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Briefkopf mit dem Hinweis "zugelassen am OLG ..."

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werbung eines Rechtsanwalts mit "auch zugelassen am OLG Frankfurt"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Werbung eines Rechtsanwaltes mit dem Zusatz "zugelassen am OLG ..." ist nicht irreführend, §§ 3, 5, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

  • Anwaltsblatt

    § 5 UWG 2004
    Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" nicht irreführend

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweis eines Rechtsanwalts auf seine Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten - auch zugelassen am OLG Frankfurt

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 5 Abs. 1
    Hinweis auf früher erteilte Zulassung vor einem OLG ist nicht irreführend

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zur Zulässigkeit des Zusatzes "auch zugelassen am OLG Frankfurt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1
    Werbung eines Rechtsanwalts mit "auch zugelassen am OLG Frankfurt"

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1
    Werbung eines Rechtsanwalts mit "auch zugelassen am OLG Frankfurt"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auch zugelassen am OLG Frankfurt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "RA auch zugelassen am OLG": Verstoß gegen Irreführungsverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zugelassen am OLG noch nicht irreführend

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hinweis "Auch zugelassen beim OLG Frankfurt" im Briefkopf nicht wettbewerbswidrig, wenn die OLG-Zulassung vor dem 01.07.2007 erteilt wurde

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zugelassen beim Oberlandesgericht - Irreführende Selbstverständlichkeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "auch zugelassen am OLG Frankfurt"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit des Zusatzes "zugelassen am OLG" im Briefkopf eines Anwalts

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 5 UWG 2004
    Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" nicht irreführend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch "zugelassen am OLG" im Briefkopf eines Anwalts

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anwälte dürfen mit Selbstverständlichkeiten werben

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Werbung mit auch zugelassen am OLG

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Vertretungsberechtigung nicht unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH sieht im Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" kein wettbewerbswidriges Verhalten - Irreführung potentieller Mandanten besteht nicht

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis auf OLG-Zulassung im Briefkopf - Nicht unrichtig, wenngleich gegenstandslos

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 5 UWG 2004
    Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" nicht irreführend

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zur Zulässigkeit des Zusatzes "auch zugelassen am OLG Frankfurt"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf ein Rechtsanwalt mit "zugelassen am OLG" werben? (IBR 2013, 653)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2671
  • MDR 2013, 1053
  • GRUR 2013, 950
  • FamRZ 2013, 1573
  • VersR 2014, 85
  • MIR 2013, Dok. 050
  • AnwBl 2013, 662
  • AnwBl Online 2013, 327
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZB 26/08

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Enthält die Berufungsbegründung zumindest zu einem Streitpunkt eine der Vorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, juris Rn. 14; BGH, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7).

    Damit hat die Klägerin Umstände dargelegt, die mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass sie die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils aus der Sicht der Klägerin in Frage stellen sollen und welche Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit die Berufungsführerin bei der angefochtenen Entscheidung beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442 Rn. 12; Beschluss vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, juris Rn. 14).

  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Für die Zulässigkeit der Berufung kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7, jeweils mwN).

    Enthält die Berufungsbegründung zumindest zu einem Streitpunkt eine der Vorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, juris Rn. 14; BGH, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7).

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 4/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Zulassung "auch" am

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht (OLG Köln, WRP 2012, 1454) den Beklagten verurteilt,.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Die Parteien sind auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig und stehen damit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zueinander (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 Rn. 18 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei, mwN).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Damit hat die Klägerin Umstände dargelegt, die mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass sie die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils aus der Sicht der Klägerin in Frage stellen sollen und welche Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit die Berufungsführerin bei der angefochtenen Entscheidung beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442 Rn. 12; Beschluss vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, juris Rn. 14).
  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Für die Zulässigkeit der Berufung kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung des § 25 BRAO aF, in der die Singularzulassung geregelt war, für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 103, 1), galt in Hessen bis 2007 die Simultanzulassung; nunmehr konnten Rechtsanwälte, die seit mindestens fünf Jahren beim Landgericht zugelassen waren, gleichzeitig beim Oberlandesgericht zugelassen werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO aF), wobei seit dem 1. August 2002 die Zulassung an einem Oberlandesgericht die Postulationsfähigkeit an allen anderen Oberlandesgerichten eröffnete.
  • LG Köln, 08.12.2011 - 31 O 377/11

    Hinweis eines Rechtsanwalts auf eine OLG-Zulassung als unzulässige Werbung mit

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 31 O 377/11, juris).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Enthält die Berufungsbegründung zumindest zu einem Streitpunkt eine diesen Anforderungen genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 146/12, GRUR 2013, 950 Rn. 10 = WRP 2013, 1332 - auch zugelassen am OLG Frankfurt, mwN).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16

    Unzulässige Anwaltswerbung: "Reißerisch", "dilettantisch", "ohne jeden

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nicht per se, sondern nur unter der weiteren Voraussetzung der Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise unzulässig (ständige Rechtsprechung, siehe nur Urteil des BGH vom 20.02.2013 - I ZR 146/12 - zum Hinweis "zugelassen auch am OLG Frankfurt" mit zahlreichen weiteren Hinweisen).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13

    akademischer Ehrengrad - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Führens der Titel

    Mitbewerberschaft liegt vor, wenn sich die Parteien auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen und versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007, I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 "Bundesdruckerei"; BGH, Urteil vom 20. Februar 2013, I ZR 146/12, NJW 2013, 2671 "auch zugelassen am OLG Frankfurt"; OLG Hamm, Urteil vom 28. Februar 2013, 4 U 159/12, NJW-RR 2013, 2054).

    In der oben zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2013, 2671) wurde ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Köln und einem Rechtsanwalt in Wettenberg (LG-Bezirk Gießen) bejaht; auch das OLG Hamm hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung (NJW-RR 2013, 1054) ein Wettbewerbsverhältnis angenommen (ohne dass allerdings der konkrete Sachverhalt dargelegt wurde).

  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 6 U 154/13

    Irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Wird in der Werbung für eine Pauschalreise die Übersendung des Reisepreissicherungsscheins zusammen mit der Reisebestätigung als Besonderheit hervorgehoben, liegt darin eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, weil dem angesprochenen Verkehr nicht geläufig ist, dass diese Übersendung eines Reisepreissicherungsscheins gesetzlich vorgeschrieben ist (Abgrenzung zu BGH GRUR 2013, 950 - auch zugelassen am OLG Frankfurt).

    14 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.2.2013 - I ZR 146/12 (GRUR 2012, 950 - auch zugelassen am OLG Frankfurt).

    d) Entgegen der Ansicht der Berufung wird ihre Rechtsansicht, das beworbene Verbraucherrecht sei den Verkehrskreisen durchweg bekannt und führe deshalb nicht zu einer Fehlvorstellung, durch die Entscheidung des BGH vom 20.2.2013, Az. I ZR 146/12 nicht gestützt.

  • LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14

    Wettbewerbswidrige Rechtsanwaltswerbung: Irreführung bei Internetwerbung einer

    Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung (NJW 2013, 2671) sei klargestellt, dass die Aufhebung der Beschränkungen der Postulationsfähigkeit nicht jedermann bekannt sei.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH zur Werbung mit einer OLG-Zulassung entgegen (NJW 2013, 2671), denn es geht vorliegend nicht um objektiv richtige Angaben, die, weil selbstverständlich oder nicht, möglicherweise irreführend sein können, sondern um - im Lichte des obigen Verkehrsverständnisses - schlicht unrichtige Angaben.

  • OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19

    Unterlassung irreführender Werbung

    Der BGH hat vorausgesetzt, dass die Darstellung eines Briefkopfs auf dem Briefbogen eines Rechtsanwalts eine geschäftliche Handlung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825 - Strafverteidigungen; Urteil vom 16.05.2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Zweigstellenbriefbogen; Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12, GRUR 2013, 950 - auch zugelassen am OLG E).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besonderes Informationsinteresse;

    Ein nicht zu leugnendes besonderes Interesse an bestimmten Informationen kann zwar der Annahme einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c LMIV entgegenstehen (vgl. BGH, Urt. v. 20.2.2013 - I ZR 146/12 -, juris Rn. 16 ff.; Voit/Grube, a.a.O., Art. 7 Rn. 270).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18

    Unterlassung irreführender Werbung hinsichtlich mit Provisionsfreiheit beworbener

    Zwar habe der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen zur Postulationsfähigkeit von Rechtsanwälten ausgeführt, dass der Umstand der nunmehrigen Zulassung der Rechtsanwälte bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland keine den Verkehrskreisen allgemein bekannte Selbstverständlichkeit sei (BGH NJW 2013, 2671).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 20 U 227/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Gauda-Käse mit der Eigenschaft

    Eine Irreführung scheidet aber aus, wenn der Verkehr erkennt, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um etwas Selbstverständliches handelt (vgl. Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 4 Rdnr. 2.115 a.E.), oder wenn ein nicht zu leugnendes Informationsinteresse potentieller Kunden erfüllt wird (vgl. BGH GRUR 2013, 950 Rdnr. 16 ff - auch zugelassen am OLG Frankfurt).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 36/19

    Bezeichnung "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" unzulässig

    Der BGH hatte in seinem Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12 -, NJW 2013, 2671, über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem der Kläger auf seinem anwaltlichen Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" führte.
  • LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17

    Provisionsfrei - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Wohnräume zur Miete

  • OLG München, 21.11.2014 - 6 W 2103/14

    Gesundheitsbezogene Werbung für Meersalz

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