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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13   

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https://dejure.org/2013,44907
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13 (https://dejure.org/2013,44907)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13 (https://dejure.org/2013,44907)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 26 TaBV 1164/13 (https://dejure.org/2013,44907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 81 Abs 1 S 1 SGB 9, § 81 Abs 1 S 2 SGB 9
    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Prüfpflicht des Arbeitgebers nach § 81 SGB 9

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 81 SGB 9, § 99 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Prüfpflicht des Arbeitgebers nach § 81 SGB IX - Betreutes Vermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13
    Damit ist der Arbeitgeber auch verpflichtet zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit einem bereits bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP Nr. 4 zu § 15 AGG = NZA 2011, 153 = EzA § 81 SGB IX Nr. 21, Rn. 38; auch Deinert/Neumann Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 2. Aufl. § 17 Rn. 82; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 81 Rn. 2).

    Es soll aber erreicht werden, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert wird (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP Nr. 4 zu § 15 AGG = NZA 2011, 153 = EzA § 81 SGB IX Nr. 21, Rn. 37).

    Die Arbeitgeberin hat es vielmehr in der Hand, den Weg einzuschlagen, der dazu führt, dass ihr ein Vermittlungsvorschlag durch die BA unterbreitet wird, oder die Stelle nur in die Jobbörse einzustellen, wissend, dass ein Vermittlungsauftrag dadurch nicht ausgelöst wird, und zudem Entschädigungsansprüche zu riskieren (vgl. dazu BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP Nr. 4 zu § 15 AGG = NZA 2011, 153 = EzA § 81 SGB IX Nr. 21).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 TaBV 10/10

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13
    Nicht ausreichend sind nur pauschale Angaben am Telefon (zu den Anforderungen an eine Kontaktaufnahme vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 10. September 2010 - 6 TaBV 10/10 - BB 2011, 704; Düwell in Dau/Düwell/Joussen § 81 SGB IX Rn. 139).(Rn.25).

    Nicht ausreichend sind nur pauschale Angaben am Telefon (zu den Anforderungen an eine Kontaktaufnahme vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 10. September 2010 - 6 TaBV 10/10 - BB 2011, 704; Düwell in Dau/Düwell/Joussen § 81 SGB IX Rn. 139).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13
    Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Pflichten, wenn er auf einen freien Arbeitsplatz einen nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellt, ohne geprüft zu haben, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX = NZA 2010, 1361 = EzA § 99 BetrVG 2001 Einstellung Nr. 14, Rn. 25).

    (4) Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen freien Arbeitsplatz nicht mit einem eigenen Vertragsarbeitnehmer, sondern mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX = NZA 2010, 1361 = EzA § 99 BetrVG 2001 Einstellung Nr. 14, Rn. 28).

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13
    Das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts können trotz der tatsächlichen Erledigung eines Konflikts in der Vergangenheit im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig wieder auftreten kann (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - AP Nr. 176 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2012, 571 = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 145, Rn 18).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13
    Auch wird dem Arbeitsmarkt durch die Einstellung des nicht schwerbehinderten Menschen ein zur Verfügung stehender Arbeitsplatz zu Lasten der Gruppe der schwerbehinderten Menschen "entzogen", deren Beschäftigungsinteressen § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX dienen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung = NZA 2008, 1139 = EzA § 81 SGB IX Nr. 16, Rn. 25).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 10 TaBV 671/14

    Aufgabenübertragung - Betriebsausschuss - unzureichende Unterrichtung -

    Darüber hinaus macht sich der Betriebsrat die Begründung der angefochtenen Entscheidung zu Eigen und verweist unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der 26. Kammer des Landesarbeitsgerichtes (26 TaBV 1164/13) auf die unzureichende Durchführung des Verfahrens nach § 81 SGB IX.
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