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LG Berlin, 21.11.2014 - 63 S 80/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholt unpünktliche Mietzahlung und erneute Pflichtverletzung nach Abmahnung, Kündigungsgrund nur bei Erheblichkeit
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wiederholte unpünktliche Mietzahlung: fristlose Kündigung gerechtfertigt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nur unerheblich verspätete Mietzahlung nach Abmahnung rechtfertigt keine Kündigung durch Vermieter - Grundsätzliches Recht auf Kündigung bei wiederholter unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 06.02.2014 - 109 C 334/13
- LG Berlin, 21.11.2014 - 63 S 80/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus LG Berlin, 21.11.2014 - 63 S 80/14
Nachdem die sie mit Schreiben der Kläger vom 6. März 2013 insoweit unter Androhung einer Kündigung abgemahnt worden sind, begründet die erneute unpünktliche Zahlung für April 2013, die erst am 8. April 2013, dem 5. Werktag eingegangen war, eine erneute Pflichtverletzung, die grundsätzlich geeignet ist, dass Vertrauen des Vermieters in ein künftig vertragsgemäßes Verhalten zu erschüttern (BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 21.11.2014 - 63 S 80/14
Dabei ist auch ein solches nachträgliches Verhalten der Beklagten zu berücksichtigen, denn es lässt das Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04), aufgrund dessen das Festhalten der Kläger am Räumungsbegehren treuwidrig erscheint.