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   OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - VII-Verg 35/13   

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OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - VII-Verg 35/13 (https://dejure.org/2014,9015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2014 - VII-Verg 35/13 (https://dejure.org/2014,9015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2014 - VII-Verg 35/13 (https://dejure.org/2014,9015)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bauleistungen können trotz geringeren Wertanteils Hauptgegenstand des Vertrages sein

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Bau- und Lieferauftrag präzisiert

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 99 Abs. 3 GWB, Art. 1 Abs. 2 Buchst. b RL 2004/18 EG
    Zur Abgrenzung von Bau- und Lieferaufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Photovoltaikanlage: Bau- oder Lieferauftrag? (VPR 2014, 180)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Photovoltaikanlage: Bau- oder Lieferauftrag? (IBR 2014, 364)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 589
  • BauR 2014, 1357
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Sie geben lediglich indizielle Anhaltspunkte und eine erste Orientierung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02, BA 15).
  • OLG Jena, 31.07.2002 - 6 Verg 5/01

    Lieferung als Bauauftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Daran gemessen haben die Oberlandesgerichte Brandenburg (Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12, VergabeR 2013, 49) und Dresden (Beschluss vom 2. November 2004 - WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258; ähnlich OLG Jena, VergabeR 2003, 97) anders entschieden, weil sie den Fall einer zweiten Variante des Bauauftrags trotz nicht gegebener Tief- oder Hochbauarbeiten angenommen haben.
  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Daran gemessen haben die Oberlandesgerichte Brandenburg (Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12, VergabeR 2013, 49) und Dresden (Beschluss vom 2. November 2004 - WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258; ähnlich OLG Jena, VergabeR 2003, 97) anders entschieden, weil sie den Fall einer zweiten Variante des Bauauftrags trotz nicht gegebener Tief- oder Hochbauarbeiten angenommen haben.
  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 Verg 2/05

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Zuschlagserteilung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist jedenfalls unbegründet, wenn das rechtfertigende Interesse, im Streitfall ein Schadensersatzanspruch gegen die Antragsgegnerin, nicht durchgesetzt werden kann und eine entsprechende Klage aussichtslos ist (OLG Celle, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 13 Verg 2/05, NZBau 2006, 197, 198; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 Verg 4/08, VergabeR 2009, 682, 684; OLG Jena, Beschluss vom 30. März 2009 - 9 Verg 12/08; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 21; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 70).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichthofs der Europäischen Union bestimmt sich, wenn ein Vertrag zugleich Elemente eines Bauauftrags und solche eines Auftrags anderer Art aufweist, die Rechtsnatur des Vertrages nach seinem Hauptgegenstand (vgl. EuGH, Urteil vom 21.2.2008 - C-412/04, NVwZ 2008, 397, Rn. 47; Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 GWB Rn. 226).
  • OLG Celle, 22.05.2008 - 13 Verg 1/08

    Ausschluss eines Vergabeangebotes wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Infolge der Bezugnahme auf abweichende Vertragsbedingungen ist das Angebot der Antragstellerin aufgrund § 19 Abs. 3 Buchst. d, § 16 Abs. 4 VOL/A-EG auszuschließen (so auch OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008 - Verg 1/08; a.A. zwar OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 13 Verg 1/08, doch sind, mit Blick auf § 124 Abs. 2 GWB, die vom OLG Celle angewandten Rechtssätze für die Entscheidung nicht tragend).
  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist jedenfalls unbegründet, wenn das rechtfertigende Interesse, im Streitfall ein Schadensersatzanspruch gegen die Antragsgegnerin, nicht durchgesetzt werden kann und eine entsprechende Klage aussichtslos ist (OLG Celle, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 13 Verg 2/05, NZBau 2006, 197, 198; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 Verg 4/08, VergabeR 2009, 682, 684; OLG Jena, Beschluss vom 30. März 2009 - 9 Verg 12/08; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 21; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 70).
  • OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

    Unverzügliche Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist jedenfalls unbegründet, wenn das rechtfertigende Interesse, im Streitfall ein Schadensersatzanspruch gegen die Antragsgegnerin, nicht durchgesetzt werden kann und eine entsprechende Klage aussichtslos ist (OLG Celle, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 13 Verg 2/05, NZBau 2006, 197, 198; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 Verg 4/08, VergabeR 2009, 682, 684; OLG Jena, Beschluss vom 30. März 2009 - 9 Verg 12/08; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 21; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 70).
  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Infolge der Bezugnahme auf abweichende Vertragsbedingungen ist das Angebot der Antragstellerin aufgrund § 19 Abs. 3 Buchst. d, § 16 Abs. 4 VOL/A-EG auszuschließen (so auch OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008 - Verg 1/08; a.A. zwar OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 13 Verg 1/08, doch sind, mit Blick auf § 124 Abs. 2 GWB, die vom OLG Celle angewandten Rechtssätze für die Entscheidung nicht tragend).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13
    Daran gemessen haben die Oberlandesgerichte Brandenburg (Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12, VergabeR 2013, 49) und Dresden (Beschluss vom 2. November 2004 - WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258; ähnlich OLG Jena, VergabeR 2003, 97) anders entschieden, weil sie den Fall einer zweiten Variante des Bauauftrags trotz nicht gegebener Tief- oder Hochbauarbeiten angenommen haben.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13

    Anforderungen an die Ausschreibung der Beschaffung von Arzneimitteln durch

  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Ein solches Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Feststellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient und ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12 - OLG Celle, Beschluss vom 4. März 2010 - 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014 - Verg 35/13 -).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Dabei ist auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen abzustellen, die den Auftrag als solchen prägen, und nicht auf die Verpflichtung bloß untergeordneter oder ergänzender Art, die zwingend aus dem eigentlichen Gegenstand des Vertrags folgen; der jeweilige Wert der dabei zu erbringenden Einzelleistungen ist insoweit nur ein Kriterium unter anderen, die bei der Ermittlung des Hauptgegenstandes zu berücksichtigen sind (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008, C-412/04, NVwZ 2008, 397, Rn. 47; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 35/13 - juris, Rn. 17; Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 110 GWB Rn. 1 ff.; Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 110 Rn. 4).

    Der Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten besteht aber nur dann, wenn die Tätigkeit einem Bauvorhaben gilt (Senatsbeschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 35/13 - juris, Rn. 21; Wegener/Pünder in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62).

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Ein solches Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Feststellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient und ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 35/13).
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