Rechtsprechung
AG Zwickau, 25.06.2015 - 4 C 258/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- minderwert.de
Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM bei Gericht nicht bekannt
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Zwickau entscheidet mit einem hervorragenden Urteil zu den restlichen Sachverständigenkosten, zu den Kosten der sachverständigen Stellungnahme und zur Wertminderung mit Urteil vom 25.6.2015 - 4 C 258/15 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ergänzungsgutachten und die Kostentragung
- vogel.de (Kurzinformation)
Honorarbefragung ist nicht zu beanstanden - Kosten für ergänzende Stellungnahme waren voll erstattungsfähig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Zwickau, 25.06.2015 - 4 C 258/15
Sämtliche vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Positionen halten sich im Rahmen der BVSK-Befragung 2013, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere VI ZR 225/13, Urteil vom 11.02.2014) als Schätzgrundlage für die Entschädigung eines Sachverständigen nicht zu beanstanden ist.