Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.11.2015 - 67 S 359/15   

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https://dejure.org/2015,39645
LG Berlin, 17.11.2015 - 67 S 359/15 (https://dejure.org/2015,39645)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.11.2015 - 67 S 359/15 (https://dejure.org/2015,39645)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2015 - 67 S 359/15 (https://dejure.org/2015,39645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohnraummietvertrag: Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zum Anstrich der Einbaumöbel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel mit Verpflichtung zum Anstrich von Einbaumöbeln unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter muss keine Schönheitsreparaturen an Einbaumöbeln vornehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklausel unwirksam, wenn Einbaumöbel umfasst

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnraummietvertrag: Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zum Anstrich der Einbaumöbel ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter soll Einbaumöbel anstreichen!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Renovierungspflicht für Einbaumöbel nicht formularmäßig vereinbar

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Renovierung, Schönheitsreparaturen - Streichen von Einbaumöbeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel aufgrund Pflicht zum Anstreichen der Einbaumöbel - Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 579
  • NZM 2016, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel;

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2015 - 67 S 359/15
    Denn sie legt dem Mieter, der darin auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet wird, ein Übermaß von nicht dem Schönheitsreparaturkatalog des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV unterfallenden Reparaturpflichten auf (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2010 - VIII ZR 48/09, NJW 2010, 674 Tz. 11; Beschl. v. 20. November 2011 - VIII ZR 137/12, NJW 2013, 1668 Tz. 3).
  • LG Berlin, 16.07.2015 - 67 S 120/15

    Mieterhöhung für Wohnraum in Berlin: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2015 - 67 S 359/15
    Davon ausgehend bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, ob die Abwälzungsklausel nicht auch deshalb unwirksam ist, weil sich die Wohnung bei Übergabe in einem renovierungsbedürftigen Zustand befand und die Klägerin den Beklagten dafür keinen angemessenen wirtschaftliche Ausgleich gewährt hat (vgl. Kammer, Beschl. v. 4. Juni 2015 - 67 S 120/15, ZMR 2015, 714).
  • BGH, 05.03.2013 - VIII ZR 137/12

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für salvatorische Klauseln in einem

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2015 - 67 S 359/15
    Denn sie legt dem Mieter, der darin auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet wird, ein Übermaß von nicht dem Schönheitsreparaturkatalog des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV unterfallenden Reparaturpflichten auf (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2010 - VIII ZR 48/09, NJW 2010, 674 Tz. 11; Beschl. v. 20. November 2011 - VIII ZR 137/12, NJW 2013, 1668 Tz. 3).
  • AG Berlin-Mitte, 30.06.2021 - 123 C 165/20

    Einbaumöbel müssen gestrichen werden: Schönheitsreparaturklausel unwirksam!

    Eine Formularklausel, die den Mieter einer mit Einbaumöbeln versehenen Wohnung im Rahmen der auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturlast auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 17.11.2015 ó.67 S 359/15, Leitsatz; Ran. 3).
  • AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21

    Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen; Abgrenzung des

    Dies ist etwa bei Einbauschränken allgemein anerkannt (vgl. Etwa AG Berlin-Mitte, ZMR 2021, 897; LG Berlin NZM 2016, 125 = NJW 2016, 579), gilt aber selbstverständlich auch für Versorgungsleitungen (vgl. AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022 zum Az.: 49 C 150/22 bei juris) und würde im Übrigen vorliegend auch das Pflegen und Reinigen der Fußböden umfassen, da dies so verstanden werden kann, dass Holzdielen regelmäßig abgeschliffen und lackiert werden müssen.
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