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   OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16   

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OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20357)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20357)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang? (VPR 2016, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang? (IBR 2016, 532)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 591
  • VergabeR 2016, 679
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Die Beigeladene hat hinreichend plausibel dargelegt, dass durch die Akteneinsicht Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse offenbart werden (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08, VergabeR 2008, 281).

    Er ermöglicht eine Strukturierung und Objektivierung des Abwägungsvorgangs und verhindert, dass die Akteneinsicht von der Vergabekammer aufgrund anderer Vorschriften erteilt wird als vom Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

    Der vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Fall (Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07) betraf die Akteneinsicht in die Kostenkalkulation des Auftraggebers und somit eigene Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, so dass die Wertung, dass in diesem Fall die Bekanntgabe dieser Informationen künftige Vergabeverfahren möglicherweise beeinträchtigen kann, gerechtfertigt war.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08

    Gewährung von Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Die Beigeladene hat hinreichend plausibel dargelegt, dass durch die Akteneinsicht Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse offenbart werden (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08, VergabeR 2008, 281).

    Er ermöglicht eine Strukturierung und Objektivierung des Abwägungsvorgangs und verhindert, dass die Akteneinsicht von der Vergabekammer aufgrund anderer Vorschriften erteilt wird als vom Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Mit Beschluss vom 17.9.2015 (Az. Verg 3/15) untersagte der Senat der Antragsgegnerin, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen und verpflichtete die Antragsgegnerin bei fortbestehender Beschaffungsabsicht, die Eignungsprüfung der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

    Hinsichtlich des Streitwertes der Hauptsache ist auf die Streitwertentscheidung des Senats im Vergabeverfahren Verg 3/15 zu verweisen.

  • OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

  • VK Südbayern, 15.02.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15
    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    den Beschluss der Vergabekammer vom 15.2.2016 (Z3-3-3194-1-65-12/15) aufzuheben, und die Vergabekammer zu verpflichten, über den Umfang der Akteneinsicht der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Vergabesenats erneut zu entscheiden.

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 15.2.2016 (Z3-3-3194-1-65-12/15) zurückzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

    Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).
  • OLG Hamburg, 02.12.2004 - 1 Verg 2/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bewilligung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    a) In der Rechtsprechung der Vergabesenate ist zu Recht anerkannt, dass diese Entscheidung rechtsmittelfähig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; ebenso z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, NZBau 2015, 514 und OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, VergabeR 2016, 679).
  • VK Südbayern, 27.07.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

    Eignungsprüfung eines Bieters im Teilnahmewettbewerb

    Auf sofortige Beschwerde der Beigeladenen wurde der Beschluss der Vergabekammer Südbayern durch Beschluss des OLG München vom 28.04.2016 - Az. Verg 3/16 - "dahingehend abgeändert, dass in dem Vergabevermerk und in den Gutachten der M.
  • OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

    Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (OLG München, NZBau 2016, 591, 592, Rn. 27 f.; OLG Celle, NZBau 2014, 784, 789, Rn. 72; Vavra/Willner in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl., § 165 GWB, Rn. 18 f,).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 13 Verg 5/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Ein Beteiligter kann sich aber nur dann mit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer wenden, wenn er geltend machen will, dass durch einen Vollzug der Akteneinsicht seine Rechte auf Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, juris, Rn. 34; OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, juris, Rn. 40; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2008 - VII-Verg 12/08, juris, Rn. 9, 15; Ziekow/Völlink/Dicks, 4. Auflage 2020, GWB § 165 Rn. 13; Beck VergabeR/Vavra, 3. Auflage 2017, GWB § 165 Rn. 39; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 165 GWB Rn. 63).
  • OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23

    Vorschriften über die Preisprüfung sind drittschützend!

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf NZBau 2021, 632, Rn. 27; OLG München NZBau 2016, 591, Rn. 27 f.).
  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

    In Hinblick auf den Auftragswert werde auf den Beschluss des OLG München vom 17.09.2015, Verg 3/16 verwiesen.
  • KG, 02.08.2021 - Verg 1/21

    Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem

    Dass das Oberlandesgericht München (im Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16 -, Rn. 57, juris) zu einem entsprechenden Bruchteil gelangt ist, hat keine Vorlagepflicht nach § 179 Abs. 2 GWB zur Folge.
  • OLG Schleswig, 06.07.2022 - 54 Verg 4/22

    Nicht plausibles Leistungsversprechen ist zu überprüfen!

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (OLG München, NZBau 2016, 591, 592, Rn. 27 f.; OLG Celle, NZBau 2014, 784, 789, Rn. 72; Vavra in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 165 GWB, Rn. 20).
  • OLG Schleswig, 03.06.2020 - 54 Verg 1/20

    Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde hat entscheidendes Gewicht!

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (OLG München, NZBau 2016, 591, 592, Rn. 27 f.; OLG Celle, NZBau 2014, 784, 789, Rn. 72; Vavra in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 165 GWB, Rn. 20).
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