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   BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14   

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BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 (https://dejure.org/2016,21762)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 (https://dejure.org/2016,21762)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 (https://dejure.org/2016,21762)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewerkschaft der Flugsicherung zum Schadensersatz verurteilt

  • faz.net (Pressebericht, 26.07.2016)

    Fluglotsengewerkschaft muss für Streikfolgen zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitskampf - und die Verletzung der Friedenspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das öffentlich gebundene Unternehmen - und sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechtswidrige Streik - und die Schadensersatzpflicht gegenüber dem Arbeitgeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und die noch bestehende Friedenspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Tarifvertrages - und keine Schriftform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilkündigung eines Tarifvertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechtswidrige Streik - und die Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzpflicht - und die Schätzung, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kumulative Gesamtkausalität - oder Doppelkausalität?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Schädiger

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatzanspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Verletzung der Friedenspflicht kann zur Schadensersatzpflicht führen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streik - Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    GdF muss für Streikschäden haften - Die "Gewerkschaft der Flugsicherung" verstieß bei einem Arbeitskampf gegen die Friedenspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatzanspruch

  • versr.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatzanspruch

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht urteilt zu Friedenspflicht bei Streik

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 26.07.2016)

    Fluglotsen: Streik kommt teuer

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streik-Risiko: Für Fraport Erfolg in Grundsatzverfahren erzielt

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Streik war rechtswidrig - GdF zu Schadenersatz verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaft muss für Flughafenstreik Schadenersatz zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streik am Flughafen: Muss eine Gewerkschaft den Schaden ersetzen?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei rechtswidrigen Streiks

  • esche.de (Kurzinformation)

    Streik: Rechte der Arbeitgeber gestärkt

  • esche.de (Kurzinformation)

    Streik: Rechte der Arbeitgeber gestärkt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Verletzung der Friedenspflicht durch Streik

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaft muss für Flughafenstreik Schadenersatz zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Friedenspflicht verletzender Streik begründet Schadensersatzpflicht der streikführenden Gewerkschaft - Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss Schadensersatzzahlungen an Fraport AG leisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Arbeitskampf - Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Streiks

Besprechungen u.ä. (4)

  • zeit.de (Pressekommentar, 27.07.2016)

    Streik-Urteil ist fatal für Arbeitnehmerrechte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BAG zum Streik am Frankfurter Flughafen: Ende der Ausrede des "rechtmäßigen Alternativverhaltens"

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Gewerkschaft GDF schuldet der Fraport AG einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mehr als 5.000.000,00

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerkschaft haftet auf Schadensersatz wegen Streik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 347
  • ZIP 2016, 58
  • NZA 2016, 1543
  • BB 2016, 2931
  • BB 2016, 3066
  • JR 2018, 213
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (56)

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Demgegenüber stellt der Streik oder der Aufruf hierzu regelmäßig keinen unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines drittbetroffenen, kampfunbeteiligten Unternehmens dar (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 38, BAGE 152, 240 und - 1 AZR 875/13 - Rn. 26, BAGE 152, 260) .

    und 2. zutreffend darauf, dass nach der Ankündigung der Beklagten - anders als in dem vom Senat am 25. August 2015 entschiedenen Rechtsstreit (- 1 AZR 875/13 - BAGE 152, 260) zu einem Tarifkonflikt zwischen der DFS und der Beklagten mit Arbeitskampfandrohungen im August 2011 - nicht alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter der DFS zum (Unterstützungs-)Streik aufgerufen werden sollten, sondern (allein) die Gewerkschaftsmitglieder am Tower Frankfurt am Main.

    Danach wird ein Dritter nur dann in die aus einem Vertrag folgenden Sorgfalts- und Schutzpflichten einbezogen, wenn er mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrags bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll, ein besonderes Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42 mwN, BAGE 152, 260) .

    Dies gilt nicht nur für die einem Tarifvertrag ohne besondere Vereinbarung regelmäßig immanente relative Friedenspflicht (vgl. hierzu BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 43, BAGE 152, 260) , sondern auch für eine ausdrücklich vereinbarte - hier nach dem TV Apron Control erweiterte relative - Friedenspflicht.

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder der Kündigungsfrist für eine tarifliche Bestimmung endet die mit ihr verbundene relative Friedenspflicht für die beteiligten Tarifvertragsparteien (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 64, BAGE 122, 134) .

    (a) Maßgeblich für den Inhalt des mit einem Streik verfolgten Ziels sind die dem Gegner in Form des konkreten, von den dazu legitimierten Gremien der Gewerkschaft getroffenen Streikbeschlusses übermittelten Tarifforderungen (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 109, BAGE 122, 134) .

    Ebenso wie bloße Verhandlungen der Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Tarifforderung keine auf ihren Gegenstand bezogene Friedenspflicht zu begründen vermögen (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 66, BAGE 122, 134) , kann aus Verhandlungen über der Friedenspflicht unterliegende Forderungen oder deren Einbeziehung in das Schlichtungsverfahren nicht der Schluss gezogen werden, die Gegenseite werde sich im Falle eines Arbeitskampfes nicht auf eine Friedenspflichtverletzung berufen.

    Daher gehen deren Tarifforderungen aus unterschiedlichen Motiven regelmäßig über dasjenige Maß hinaus, bei dessen Erreichen die Gewerkschaft zum Tarifabschluss bereit ist (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 100, BAGE 122, 134) .

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Jedenfalls dann, wenn es sich bei der die Friedenspflicht verletzenden oder tarifwidrigen Forderung um eine zentrale Forderung handelt, bedingt dies die Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 104, 155) .

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitskampf nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer und friedenspflichtwahrender Ziele geführt werden (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 2 ff. der Gründe, BAGE 104, 155) .

    Diese betreffen nicht die Bewertung der Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes, sondern relativieren die verschuldensabhängige Einstandspflicht für arbeitskampfbedingte Schäden (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 104, 155) .

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Demgegenüber stellt der Streik oder der Aufruf hierzu regelmäßig keinen unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines drittbetroffenen, kampfunbeteiligten Unternehmens dar (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 38, BAGE 152, 240 und - 1 AZR 875/13 - Rn. 26, BAGE 152, 260) .

    Aus dem Umstand einer (beabsichtigten) Störung der Flugsicherungsdienste lässt sich aber nicht "per se" ein unmittelbarer Eingriff in die Gewerbebetriebe der von der Erbringung dieser Leistung abhängigen Fluggesellschaften herleiten (ausf. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 41 bis 45, BAGE 152, 240) .

    und 2. in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. August 2015 (- 1 AZR 754/13 - Rn. 46 bis 51, BAGE 152, 240) meinen, ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb iSv. § 823 Abs. 1 BGB könne wegen der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 zu der streikähnlichen Aktion von Flugleitern im Jahre 1973 (- III ZR 179/75 - BGHZ 69, 128; vgl. in der Folge auch BGH 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - BGHZ 70, 277; 22. März 1979 - III ZR 24/78 -; 28. Februar 1980 - III ZR 131/77 - BGHZ 76, 387) nicht abgelehnt werden, trifft diese Bewertung nicht zu.

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Er führt zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, wenn die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft (vgl. zuletzt BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 49 ff., BAGE 142, 98) .

    Hierzu zählt auch die Überprüfung der Legitimität einer Tarifforderung als Voraussetzung der Rechtmäßigkeit des um ihre Durchsetzung geführten Arbeitskampfes (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 52, BAGE 142, 98) .

    Bei Zweifeln über dessen Rechtmäßigkeit darf sie von ihrem Streikrecht nur in maßvollem Rahmen und vor allem auch nur dann Gebrauch machen, wenn für die Zulässigkeit des Streiks sehr beachtliche Gründe sprechen und des Weiteren eine endgültige Klärung der Rechtslage nicht anders zu erreichen ist (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 52 mwN, BAGE 142, 98) .

  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Auf der Ebene des einfachen Rechts trifft die Fachgerichte die Verpflichtung, die Gewährleistungen der EMRK und ihrer Zusatzprotokolle zu berücksichtigen und in den betroffenen Teilbereich der nationalen Rechtsordnung mittels einer konventionsfreundlichen Auslegung einzupassen (BVerfG 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 - Rn. 27) .

    Dies beruht auf der Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfG 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 - Rn. 28; BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 13; 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 69 mwN, BAGE 144, 1) .

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    aa) Dies folgt allerdings nicht aus einer der Friedenspflicht beizumessenden Funktion, dass mit ihr die typischerweise schwerwiegenden Folgen kollektiver Kampfmaßnahmen für die Gesamtheit und die beteiligten Kreise des Arbeitslebens im Rahmen des Möglichen vermieden werden sollen (so noch BAG 31. Oktober 1958 - 1 AZR 632/57   - zu V 3 der Gründe, BAGE 6, 321; vgl. bereits zuvor BAG 8. Februar 1957 - 1 AZR 169/55 - BAGE 3, 280; kritisch hierzu zB Nitsche in Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 22 Rn. 125; Hanau Die Kausalität der Pflichtwidrigkeit S. 54 ff.; MüKoBGB/Oetker 7. Aufl. § 249 Rn. 223; Staudinger/Schiemann (2005) § 249 Rn. 105; sh.

    Ebenso trägt der Gedanke nicht, dass im Arbeitskampfrecht die Verletzung der Friedenspflicht praktisch weitgehend sanktionslos bliebe, wenn man die Möglichkeit eines zulässigen Streiks als rechtmäßige Alternative in Betracht ziehen würde (so aber BAG 31. Oktober 1958 - 1 AZR 632/57   - aaO) .

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages:

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Die Erheblichkeit des Einwandes richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm oder Vertragspflicht (vgl. BGH 14. Juli 2016 - III ZR 446/15 - Rn. 29; 9. März 2012 - V ZR 156/11 - Rn. 17; 25. November 1992 - VIII ZR 170/91 - zu II 1 c aa der Gründe, BGHZ 120, 281; 24. Oktober 1985 - IX ZR 91/84 - zu II 5 b der Gründe, BGHZ 96, 157) .

    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BGH 9. März 2012 - V ZR 156/11 - Rn. 17) .

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Es ergänzt den gesetzlichen Deliktschutz und füllt ansonsten bestehende Haftungslücken aus (vgl. bereits RG 27. Februar 1904 - I 418/03 - RGZ 58, 24; ausf. BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - zu 1 a der Gründe, BGHZ 29, 65; vgl. auch BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 132, 140; BGH 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03 - Rn. 93, BGHZ 166, 84) .

    Entsprechend lehnt auch der Bundesgerichtshof selbst Hinweise auf konzernmäßige enge Verflechtungen zur Begründung der Leistungsnähe als "von vornherein nicht geeignet" ab (zu einem Darlehensvertrag BGH 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03 - Rn. 56, BGHZ 166, 84; vgl. auch Kort NJW 2006, 1098 f.) .

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
    Diese relative Friedenspflicht ist - auch ohne besondere Vereinbarung - dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 18, BAGE 123, 134) .

    Diese Funktionsbedingung der Tarifautonomie ist gefährdet, wenn ein Arbeitskampf auch darauf gerichtet ist, eine kollektive Regelung vor deren Ende zu beseitigen oder zu ändern (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 18, BAGE 123, 134) .

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 24/78

    Ersatz eines in einem Flughafenrestaurant eingetretenen Gewinnausfalls während

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 9 Ga 24/12

    Streiks auf Flughäfen

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

  • EGMR, 27.11.2014 - 36701/09

    HRVATSKI LIJECNICKI SINDIKAT v. CROATIA

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54

    Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes

  • EGMR, 21.04.2009 - 68959/01

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des

  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 243/98

    Feststellungsinteresse in Bezug auf Anrechenbarkeit von bestimmten

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

  • RG, 27.02.1904 - I 418/03

    Jutefaser - § 823 Abs. 1 BGB, "eingerichteter und ausgeübter Gewerbetrieb" als

  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75

    Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Entsprechendes gilt für rechtsfähige Personenvereinigungen (vgl. zur Verschuldenszurechnung bei einer Gewerkschaft BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 57 ff., BAGE 155, 347) .
  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

    Dies beruht auf der Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfG 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 - Rn. 27 f.; BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 74, BAGE 155, 347) .
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    b) Entgegen der vor allem vom CGB angeführten konventionsrechtlichen Argumentation gebietet die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes (dazu zB BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 73, BAGE 155, 347) nicht, das Merkmal der sozialen Mächtigkeit als Anforderung an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung zu relativieren.
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    zu treffen (vgl. BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 106; BGH 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - zu III der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    aa) Die Berufung des Schädigers auf rechtmäßiges Alternativverhalten, also der Einwand, der Schaden wäre auch bei einer ebenfalls möglichen, rechtmäßigen Verhaltensweise entstanden, kann für die Zurechnung eines Schadenserfolgs beachtlich sein (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 156/11, NJW 2012, 2022).

    Darlegungs- und beweispflichtig ist der Schädiger (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    (2) Entgegen der vor allem vom CGB angeführten konventionsrechtlichen Argumentation gebietet die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes (dazu etwa: BAG, Urteil vom 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 -, Rn. 73, juris) nicht, das Merkmal der sozialen Mächtigkeit als Anforderung an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung zu relativieren.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Grundsätzlich können unmittelbare durch Streikmaßnahmen begründete Eingriffe in das durch § 823 Abs. 1 BGB als "sonstiges Recht" geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Schadenersatzansprüche des betroffenen Arbeitgebers begründen, wenn die Streikmaßnahmen rechtswidrig waren und wenn die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 -).

    Vollzieht sich diese Teilnahme im Wege einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung, ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand in Bezug auf Eingriffe, die sich gegen seine wirtschaftliche Betätigung richten, nicht weniger schutzwürdig als Private (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 -).

    a) Maßgeblich für den Inhalt des mit einem Streik verfolgten Ziels sind die dem Gegner in Form des konkreten, von den dazu legitimierten Gremien der Gewerkschaft betroffenen Streikbeschlusses übermittelten Tarifforderungen (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 -).

    a) Ein Tarifvertrag schützt in seinem schuldrechtlichen Teil, zu dem die Friedenspflicht gehört, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 -).

    Sie ist dem Tarifvertrag als Friedensordnung immanent (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 -).

    Haben die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt, ist davon auszugehen, dass sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrags die kampfweise Durchsetzung weiterer Regelungen unterbinden wollten, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 18. Februar 2003 - 1 AZR 142/02 - BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 -).

  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Weg frei für Bahnstreik

    Das Recht des Betriebsinhabers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB deliktisch geschützt (vgl. BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 25, NZA 2016, 1543; BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21, NJW 2010, 631).

    aa) Ein Streik, dessen Kampfziel auch der Durchsetzung einer nicht rechtmäßigen Tarifforderung dient, ist insgesamt rechtswidrig (vgl. BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 49 ff., NZA 2016, 1543).

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Entsprechendes gilt für rechtsfähige Personenvereinigungen (vgl. zur Verschuldenszurechnung bei einer Gewerkschaft BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 57 ff., BAGE 155, 347) .
  • LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22

    Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig

    Dies gilt auch für öffentlich beherrschte Unternehmen, die einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen, wenn sie wie Private die Handlungsinstrumente des Zivilrechts für ihre Aufgabenwahrnehmung nutzen und am privaten Wirtschaftsverkehr teilnehmen (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 -).

    Die Tarifautonomie ist darauf gerichtet, das Arbeitsleben in dem von staatlicher Rechtsordnung freigelassenen Raum durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen und zu befrieden (BAG Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 - m. w. N.).

    Diese relative Friedenspflicht ist - auch ohne besondere Vereinbarung - dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 - m. w. N.).

  • LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

  • ArbG Bonn, 14.06.2022 - 3 Ga 14/22

    Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum Bonn zulässig

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses

  • ArbG Krefeld, 31.01.2018 - 1 Ga 1/18

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks im Arbeitskampf in der

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

  • LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21

    Streikstreit vor hessischen Arbeitsgerichten: Bahn in erster Instanz erfolglos,

  • LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18

    Bei einem so genannten Tarifsozialplan handelt es sich um ein tariflich

  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 24/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur

  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 23/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen -

  • ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23

    Untersagung einer Aufforderung zur Arbeitsniederlegung im Rahmen einer

  • LAG Thüringen, 22.03.2022 - 1 Sa 241/20

    Zinsansprüche - Abfindungszahlung - Ausschlussfrist - rechtmäßiges

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21

    Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) -

  • ArbG Pforzheim, 05.04.2018 - 3 Ca 208/17

    Rechtswidrigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks - Zweifel an Rechtmäßigkeit

  • LAG Köln, 20.08.2021 - 10 Sa 210/20

    Versetzung nach billigem Ermessen; Ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats

  • ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23

    Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort

  • ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine Untersagung der Aufforderung zur

  • ArbG München, 05.12.2017 - 31 Ga 181/17

    Streit um Unterlassungsansprüche wegen Arbeitskampfmaßnahmen

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