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   LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15   

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https://dejure.org/2016,22622
LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15 (https://dejure.org/2016,22622)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 (https://dejure.org/2016,22622)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2016 - 7 O 242/15 (https://dejure.org/2016,22622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung einer Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz wegen der Belastung eines Grundstücks mit gesundheitsgefährdenden Stoffen; Anforderungen an den Nachweis einer schuldhaften Verunreinigung eines Grundstücks mit PFT nach ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verseuchtes Grundwasser: Flughafen muss nicht zahlen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 3/06

    Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15
    In einem anderen Fall verneinte der BGH ebenfalls die Tatbestandserfüllung des § 89 Abs. 1 WHG (BGH NVwZ-RR 2007, 754ff.).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH (NJW 2013, 1671).
  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 67/69

    Widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung der geklärten Abwässer in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15
    Diese Beschränkung der ersatzfähigen Schäden ist erforderlich, da § 89 Abs. 2 WHG ansonsten weder eine Begrenzung des Kreises der Ersatzberechtigten noch eine Aufzählung der geschützten Rechtsgüter enthält, was - zusammen mit der auch betragsmäßig nach dieser Norm nicht beschränkten Haftung - ohne Einschränkung über das Unmittelbarkeitskriterium zu einer uferlosen Haftung führen würde (BGH, Urt. Vom 31.01.1972, III ZR 67/69, juris-Rn. 34; Gursky , in: Staudinger, Stand: 2010, § 89 WHG, Rn. 30).
  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 125/79

    Zuführung von Grubenwasser an die Kanalisation - Rücknahme einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15
    Außerdem muss der geltend gemachte Schaden unmittelbar auf der Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit beruhen (BGH NJW 1981, 2416, 2417).
  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 166/92

    Begriff des Einbringens, Einleitens oder Einwirkens; Umfang der Rechte aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15
    Dies wiederum setzt voraus, dass eine zweckgerichtete Handlung vorliegt, die im einzelnen als Einbringen, Einleiten oder Einwirken zu charakterisieren ist und nach ihrer objektiven Eignung auf das Hineingelangen gerichtet ist, ohne dass diese Folge oder gar die Schädigung intendiert sein muss (BGH NJW 1994, 1006; Gursky , in: Staudinger, Stand: 2010, § 89 WHG, Rn. 35).
  • OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18

    AGB in Abwasserentsorgungsverträgen

    Der notwendige spezifische Bezug fehlt insbesondere dann, wenn - wie hier - Stoffe nur zufällig, beispielsweise aufgrund eines Störfalls, in ein Gewässer gelangen (BGH, NJW 1983, 2029; NJW 1988, 1593; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 32; vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris).

    Dementsprechend haftet der Inhaber einer Lagerhalle, in der Kunststoffreste gelagert sind, nicht nach § 89 Abs. 2 WHG, wenn erst infolge eines Brandes wassergefährdende Stoffe entstehen und mit dem Löschwasser in ein Gewässer einfließen (BGH, NJW 1983, 2029; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 57; vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris).

    Etwa die Strafnormen der § 324 f. StGB haben unabhängig von ihrer Einschlägigkeit grundsätzlich keinen Schutzgesetzcharakter (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris; offengelassen BGH, VersR 1986, 92).

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Der Einsatz PFC/PFT-haltigen Löschschaums war mithin (noch) nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2017 - 1 U 146/14 -, juris, und nachgehend BGH, Urteil vom 14.06.2018 - III ZR 54/17 -, BGHZ 219, 77; OVG NRW, Urteil vom 07.10.2011 - 20 A 1181/10 -, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 -, juris).
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