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   ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15   

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https://dejure.org/2016,3607
ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15 (https://dejure.org/2016,3607)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2016 - 10 BV 253/15 (https://dejure.org/2016,3607)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2016 - 10 BV 253/15 (https://dejure.org/2016,3607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund eigenmächtigter Selbstbeurlaubung zur Teilnahme an einer zweitägigen, gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltung

  • hensche.de

    Kündigung, Selbstbeurlaubung, Abmahnung

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Eigenmächtiger Urlaubsantritt: Keine fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenmächtig Urlaub angetreten - fristlose Kündigung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtiger Urlaubsantritt durch Betriebsratsmitglied rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitglied bei eigenmächtigem Besuch einer Schulung möglich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtiger Urlaubsanritt begründet nicht zwingend fristlose Kündigung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Keine fristlose Kündigung trotz Selbstbeurlaubung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Betriebsrats - so nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsvorsitzender tritt eigenmächtig Urlaub an - fristlose Kündigung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Antritts von ungenehmigtem Urlaub

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Das muss der Betriebsrat für seinen Urlaub beachten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Entlassung wegen Selbstbeurlaubung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Betriebsratskündigung wegen eigenmächtiger Urlaubstage

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstbeurlaubung für Schulungsteilnahme kann außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds begründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 33, 45, AP BetrVG § 23 Nr. 8; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).

    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 85, BB 1978, 1116; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).

    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50; LAG Berlin-Brandenburg 12. November 2012 - 17 TaBV 1318/12 - Rn. 26, NZA-RR 2013, 293).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Fehlt der Arbeitnehmer unentschuldigt, so beginnt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB für eine hierauf gestützte außerordentliche Kündigung nach der gefestigten und ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (BAG 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - NZA 1998, 708 mwN).

    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332; BAG 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - NZA 1998, 708; BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93).

    Es stellt im Gegenteil regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung dar, wenn der Arbeitnehmer trotz der Ablehnung seines Urlaubsantrags sich einfach selbst beurlaubt und damit beharrlich seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt (BAG 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - NZA 1998, 708).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn. 18; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 39 mwN).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar war oder nicht (BAG 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn. 18; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14).

    Stützt der Arbeitgeber den wichtigen Grund bei einem Betriebsratsmitglied auf dessen Verhalten, muss dieses sich als Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen (BAG 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn. 18; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 34).

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 85, BB 1978, 1116; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).

    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50; LAG Berlin-Brandenburg 12. November 2012 - 17 TaBV 1318/12 - Rn. 26, NZA-RR 2013, 293).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn. 18; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 39 mwN).

    Stützt der Arbeitgeber den wichtigen Grund bei einem Betriebsratsmitglied auf dessen Verhalten, muss dieses sich als Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen (BAG 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn. 18; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 34).

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Pflichtverletzungen, die zugleich mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhängen zum Schutze des Betriebsratsmitglieds und seiner Amtsführung an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Die B 1987, 1304; BAG 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAGE 12, 141).
  • BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67

    Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 33, 45, AP BetrVG § 23 Nr. 8; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).
  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Soweit sich die Arbeitgeberin daher auf mögliche Pflichtverletzungen aus einer früheren Wahlperiode beruft, sind diese bereits nicht geeignet, einen Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat zu rechtfertigen (vgl. BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - AP BetrVG § 23 Nr. 9; LAG München 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 17).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50; LAG Berlin-Brandenburg 12. November 2012 - 17 TaBV 1318/12 - Rn. 26, NZA-RR 2013, 293).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 85, BB 1978, 1116; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).
  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13

    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 37/07

    Zeitliche Festlegung der Anwesenheitszeiten eines freigestellten

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • LAG Düsseldorf, 26.05.1993 - 18 Sa 303/93

    Arbeitszeiten eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 15 TaBV 100/13

    Keine Kündigung des Betriebsrats wegen gewerkschaftlicher Seminartätigkeit

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