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   LG Berlin, 22.01.2016 - 65 S 442/15   

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https://dejure.org/2016,3716
LG Berlin, 22.01.2016 - 65 S 442/15 (https://dejure.org/2016,3716)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2016 - 65 S 442/15 (https://dejure.org/2016,3716)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 65 S 442/15 (https://dejure.org/2016,3716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter in finanzieller Notlage: Vermieter muss nicht helfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fristlose Kündigung: Führt Notlage des Mieters zur Unwirksamkeit?

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss dem Mieter keine Hilfestellung in finanzieller Notlage geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs trotz außergewöhnlicher persönlicher und wirtschaftlicher Belastungen des Mieters - Finanzielle Notlage des Mieters führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzielle Notlage des Mieters: Keine Rücksichtnahmepflicht des Vermieters! (IMR 2016, 182)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.2015 - VIII ZR 236/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Zahlungsverzugskündigung bei unvollständiger

    Auszug aus LG Berlin, 22.01.2016 - 65 S 442/15
    5 Entgegen der Auffassung des Beklagten ist auch ein Sachverhalt, der dem vergleichbar wäre, der dem Bundesgerichtshof in der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung vorlag, hier nicht gegeben (vgl. BGH Beschl. v. 17.02.2015 - VIII ZR 236/14, in: Grundeigentum 2015, 653, juris).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 22.01.2016 - 65 S 442/15
    4 Wenngleich sich der Beklagte - wie das Amtsgericht nicht verkennt, sondern sorgfältig in Betracht zieht - seit Sommer 2014 in einer besonderen persönlichen Belastungssituation befand, so vermag dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 04.02.2015 - VIII ZR 175/14, in: Grundeigentum 2015, 313, juris Rn. 21).
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