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   OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16   

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https://dejure.org/2016,45276
OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16 (https://dejure.org/2016,45276)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.11.2016 - 2 C 162/16 (https://dejure.org/2016,45276)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. November 2016 - 2 C 162/16 (https://dejure.org/2016,45276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellen eines Normenkontrollantrags gegen einen als Satzung beschlossenen Bebauungsplan nach Ablauf der Jahresfrist; Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe des Bebauungsplans hinsichtlich Fristbeginns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    BEBAUUNGSPLAN; BEGRÜNDETHEIT; FEHLERHAFTE BEKANNTMACHUNG; FRISTBEGINN; JAHRESFRIST; NORMENKONTROLLANTRAG; VERFRISTUNG; ZULÄSSIGKEIT

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Stellen eines Normenkontrollantrags gegen einen als Satzung beschlossenen Bebauungsplan nach Ablauf der Jahresfrist; Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe des Bebauungsplans hinsichtlich Fristbeginns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bekanntmachung fehlerhaft: Jahresfrist für Normenkontrolle läuft trotzdem!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag auch bei fehlerhafter Bekanntgabe von Bebauungsplan nach Ablauf der Jahresfrist unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresfrist für Normenkontrolle läuft auch bei fehlerhafter Bekanntmachung! (IBR 2017, 298)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96

    Verfassungsrecht - Effektivität des Rechtsschutzes und Zulassungsbeschränlungen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16
    Erforderlich ist insoweit nur, dass eine Bekanntmachung nachweisbar ist, wobei die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers genügt, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss hingegen nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen.(BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 7 CN 1/03 -, NVwZ 2004, 1122) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Mängel bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplans für den Fristbeginn ohne Bedeutung; ob der Bebauungsplan wirksam in Kraft getreten ist, ist eine Frage der Begründetheit.(BVerwG, Beschlüsse vom 10.4.1996 - 4 NB 8/96 -, BRS 58 Nr. 49, und vom 11.10.1996 - 4 NB 14/96 -, BRS 58 Nr. 48, jeweils zu Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 InvWoBauLG) Die vorliegend unstreitig in den Kleinblittersdorfer Nachrichten vom 30.4.2015 erfolgte Bekanntmachung der Satzung bewirkte daher den Beginn des Laufs der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die bei Eingang der Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht am 23.5.2016 bereits abgelaufen war.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16
    Erforderlich ist insoweit nur, dass eine Bekanntmachung nachweisbar ist, wobei die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers genügt, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss hingegen nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen.(BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 7 CN 1/03 -, NVwZ 2004, 1122) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Mängel bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplans für den Fristbeginn ohne Bedeutung; ob der Bebauungsplan wirksam in Kraft getreten ist, ist eine Frage der Begründetheit.(BVerwG, Beschlüsse vom 10.4.1996 - 4 NB 8/96 -, BRS 58 Nr. 49, und vom 11.10.1996 - 4 NB 14/96 -, BRS 58 Nr. 48, jeweils zu Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 InvWoBauLG) Die vorliegend unstreitig in den Kleinblittersdorfer Nachrichten vom 30.4.2015 erfolgte Bekanntmachung der Satzung bewirkte daher den Beginn des Laufs der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die bei Eingang der Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht am 23.5.2016 bereits abgelaufen war.
  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16
    Erforderlich ist insoweit nur, dass eine Bekanntmachung nachweisbar ist, wobei die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers genügt, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss hingegen nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen.(BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 7 CN 1/03 -, NVwZ 2004, 1122) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Mängel bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplans für den Fristbeginn ohne Bedeutung; ob der Bebauungsplan wirksam in Kraft getreten ist, ist eine Frage der Begründetheit.(BVerwG, Beschlüsse vom 10.4.1996 - 4 NB 8/96 -, BRS 58 Nr. 49, und vom 11.10.1996 - 4 NB 14/96 -, BRS 58 Nr. 48, jeweils zu Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 InvWoBauLG) Die vorliegend unstreitig in den Kleinblittersdorfer Nachrichten vom 30.4.2015 erfolgte Bekanntmachung der Satzung bewirkte daher den Beginn des Laufs der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die bei Eingang der Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht am 23.5.2016 bereits abgelaufen war.
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