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   OLG Hamm, 27.10.2016 - I-10 U 13/16   

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https://dejure.org/2016,48733
OLG Hamm, 27.10.2016 - I-10 U 13/16 (https://dejure.org/2016,48733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2016 - I-10 U 13/16 (https://dejure.org/2016,48733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - I-10 U 13/16 (https://dejure.org/2016,48733)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit eines sogenannten Behindertentestamentes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines sog. Behindertentestamentes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines sogenannten Behindertentestamentes

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Behindertentestament zum Nachteil eines Sozialhilfeträgers nicht ohne weiteres sittenwidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behindertentestament: Sozialhilfe ist weiter zu zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Eltern eines behinderten Sozialleistungsbeziehers können ein sog. Behindertentestament errichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Behindertentestaments

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Behindertentestament bleibt wirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines sog. Behindertentestamentes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Behindertentestament zu Lasten des Sozialhilfeträgers ist zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 14
  • FamRZ 2017, 929
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    In seiner letzten Entscheidung vom 19.01.2011 - AZ: IV ZR 7/10 - habe der Bundesgerichtshof trotz Vorliegen eines beträchtlichen, die Versorgung des Berechtigten sicherstellenden Vermögens einen Pflichtteilsverzicht für nicht sittenwidrig erachtet.

    Den höchstrichterlichen Vorgaben zur Zulässigkeit eines Behindertentestaments, die der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung bestätigt hat (vgl. BGH, Urt.v. 19.01.2011, IV ZR 7/10, Juris-Rz. 12 ff), schließt sich der Senat an.

    Auch in Fällen von nachteiligen Wirkungen eines der Privatautonomie unterliegenden Rechtsgeschäfts zu Lasten der Allgemeinheit ist nicht etwa die Wirksamkeit dieses Geschäfts zu rechtfertigen, sondern positiv festzustellen, gegen welche übergeordneten Wertungen das Rechtsgeschäft verstößt und weshalb seine Wirksamkeit im Einzelfall nicht hingenommen werden kann ( so : BGH, Urt.v.19.01.2011, IV ZR 7/10, Juris-Rz.19).

  • RG, 15.06.1911 - VI 312/10

    Kosten des Seuchenschutzes in Preußen.

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Mit weiterem Beschluss vom 23.02.2012 erteilte das Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein, der den Beklagten zu 1. wiederum als Miterben zu einem Anteil von 0, 25, B zu 0, 1375 und die Beklagten zu 2. und 3. zu je 0.30625 Anteil ausweist und den Zusatz enthält, dass B nur befreiter Vorerbe und hinsichtlich seines Anteils Testamentsvollstreckung angeordnet ist (AG Hattingen, 3 VI 312/10, Bl. 54).

    Die Akten des Amtsgericht Hattingen - 13 IV 246/10, 13 VI 220/10 und 13 VI 312/10 -, des Amtsgerichts Wuppertal - 59 XVII 133/10 - und des Sozialgerichts Dortmund - S 43 SO 538/14 - sind zu Informationszwecken beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Für eine weiter bestehende niederländische Staatsangehörigkeit spricht das im Nachlassverfahren vom Beklagten zu 1. vorgelegte niederländische Familienbuch (vgl. AG Hattingen, 13 VI 312/10, Bl. 6 ff) sowie die Angabe des Beklagtenvertreters im Senatstermin, wonach die Erblasserin ihre niederländische Staatsangehörigkeit nach seiner Kenntnis nicht aufgegeben haben soll.

  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Eine analoge Anwendung der o.g. Vorschriften auf den Fall, dass ein Erbe zur Verfolgung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eine Auskunft von den übrigen Miterben begehrt, wird allgemein abgelehnt (BGH, Urt.v. 27.03.1973, IV ZR 50/72, Juris-Rz. 11; OLG Sachsen-Anhalt, Urt.v. 06.07.2007, 10 U 27/07, Juris-Rz. 40; OLG München Urt.v. 28.01.2009, 20 U 4451/08, Juris-Rz. 5; Juris-PK-Birkenheier, § 2314 BGB Rz. 17 ff).
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Eine analoge Anwendung der o.g. Vorschriften auf den Fall, dass ein Erbe zur Verfolgung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eine Auskunft von den übrigen Miterben begehrt, wird allgemein abgelehnt (BGH, Urt.v. 27.03.1973, IV ZR 50/72, Juris-Rz. 11; OLG Sachsen-Anhalt, Urt.v. 06.07.2007, 10 U 27/07, Juris-Rz. 40; OLG München Urt.v. 28.01.2009, 20 U 4451/08, Juris-Rz. 5; Juris-PK-Birkenheier, § 2314 BGB Rz. 17 ff).
  • OLG München, 28.01.2009 - 20 U 4451/08

    Erbrecht: Auskunftsanspruch eines pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Eine analoge Anwendung der o.g. Vorschriften auf den Fall, dass ein Erbe zur Verfolgung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eine Auskunft von den übrigen Miterben begehrt, wird allgemein abgelehnt (BGH, Urt.v. 27.03.1973, IV ZR 50/72, Juris-Rz. 11; OLG Sachsen-Anhalt, Urt.v. 06.07.2007, 10 U 27/07, Juris-Rz. 40; OLG München Urt.v. 28.01.2009, 20 U 4451/08, Juris-Rz. 5; Juris-PK-Birkenheier, § 2314 BGB Rz. 17 ff).
  • BGH, 21.03.1973 - IV ZR 157/71
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Umstritten ist lediglich, ob er diesen Anspruch erst im Rahmen einer Erbauseinandersetzung hat oder schon vorher durchsetzen kann (vgl. dazu: BGH NJW 1973, 995; FamRZ 2007, 723; MünchKomm- Lange, 6.Aufl., § 2325 BGB Rz. 6; Palandt-Weidlich § 2325 BGB Rz. 4, 5).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 233/04

    Anforderungen an die Darlegung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Umstritten ist lediglich, ob er diesen Anspruch erst im Rahmen einer Erbauseinandersetzung hat oder schon vorher durchsetzen kann (vgl. dazu: BGH NJW 1973, 995; FamRZ 2007, 723; MünchKomm- Lange, 6.Aufl., § 2325 BGB Rz. 6; Palandt-Weidlich § 2325 BGB Rz. 4, 5).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Wx 268/14

    Personenidentität von Alleinerbe und Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Art. 3 Abs. 2 des Haager Übereinkommens über das auf die Erbfolge anwendbare Recht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2016; 3 Wx 268/14; Juris-Rz. 153).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Sie entsprechen den höchstrichterlichen Vorgaben, die der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 21.03.1990 ( AZ : IV ZR 169/89) und vom 20.10.1993 ( AZ : IV ZR 231/92) an ein rechtswirksames Behindertentestament gestellt hat.
  • LG Essen, 03.12.2015 - 2 O 321/14

    Behindertentestament auch bei beträchtlichem Vermögen nicht sittenwidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16
    Der Kläger beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Essen, Az.: 2 O 321/14, vom 03.12.2015 wird hinsichtlich der ersten Stufe der Stufenklage und des Feststellungsantrags abgeändert, hinsichtlich der zweiten und dritten Stufe der Stufenklage wird das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Essen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen ;.
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

  • RG, 13.05.1911 - IV 246/10

    Elterliche Gewalt; Herausgabe eines Kindes; Uneheliche Mutter

  • SG Duisburg, 04.12.2019 - S 3 SO 552/17
    Auch das Oberlandesgericht H. habe bereits festgestellt, dass es nicht sittenwidrig sei, wenn ein Sozialhilfeempfänger seine ihm zufallende werthaltige Erbschaft ausschlage und deswegen eine Sozialhilfebedürftigkeit fortbestehe (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016, Az. I-10 U 13/16).

    Insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfte die Klägerin mit der Erbausschlagung in zulässiger Weise von ihrem Recht aus § 1942 Abs. 1 BGB Gebrauch gemacht haben, die Erbschaft nach dem Verstorbenen auszuschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10; s. auch LSG NRW, Urteil vom 06.08.2012 - L 19 AS 771/12, Rn. 40; OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016 - Az. I-10 U 13/16).

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