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   LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16   

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https://dejure.org/2016,50722
LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16 (https://dejure.org/2016,50722)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2016 - 67 S 247/16 (https://dejure.org/2016,50722)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2016 - 67 S 247/16 (https://dejure.org/2016,50722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 573 Abs 2 Nr 3 BGB, § 573 Abs 3 BGB
    Wohnraummiete: Begründungspflicht bei Eigenbedarfskündigung; Heilung einer formell unwirksamen Kündigung im Räumungsprozess

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung Heilung einer formell unwirksamen Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung: Pauschaler Hinweis auf Bedarf "für eigene Zwecke" genügt nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anforderung an die Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung "für eigene Zwecke" ist unzureichend!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei fehlenden Angaben zum Grund der Notwendigkeit der Wohnnutzung - Pauschale Angabe "wohnhaft bei Freunden" nicht ausreichend

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anforderung an die Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung: Pauschaler Hinweis auf Bedarf "für eigene Zwecke" genügt nicht! (IMR 2017, 95)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 30.04.2015 - 65 S 4/15
    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16
    Der Mieter muss auf der Grundlage des vom Vermieter mitgeteilten Sachverhaltes überprüfen können, ob er die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg in Frage stellen kann oder hinnehmen will (vgl. zu alledem BverfG Beschl. v. 28. Januar 1992 - BvR 1319/91, Tz. 16ff.; Kammerbeschl. v. 09.02.2000 - 1 BvR 889, Tz. 11f; Kammerbeschl. v. 3. Februar 2003 - 1 BvR 619/02, Tz. 11ff.; LG Berlin, Beschl. v. 20. April 2015 - 65 S 4/15, Tz. 6; jew. zit. nach juris, jew. mwN.).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16
    Der Mieter muss auf der Grundlage des vom Vermieter mitgeteilten Sachverhaltes überprüfen können, ob er die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg in Frage stellen kann oder hinnehmen will (vgl. zu alledem BverfG Beschl. v. 28. Januar 1992 - BvR 1319/91, Tz. 16ff.; Kammerbeschl. v. 09.02.2000 - 1 BvR 889, Tz. 11f; Kammerbeschl. v. 3. Februar 2003 - 1 BvR 619/02, Tz. 11ff.; LG Berlin, Beschl. v. 20. April 2015 - 65 S 4/15, Tz. 6; jew. zit. nach juris, jew. mwN.).
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16
    Auch die pauschale Angabe, derzeit bei Freunden zu wohnen, ist zu unkonkret und nicht nachprüfbar, da sich daraus keinerlei Einzelheiten der genauen Wohnsituation ergeben und nicht klar ist, ob beispielsweise ein (Unter-) Mietvertrag besteht, wie groß der ihm zur Verfügung stehende Wohnraum ist, ob es sich nur um eine Notlösung handelt, etc. Zudem ist anders als im Fall der Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines volljährig werdenden Kindes (BGH - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775, darauf bezieht sich das von dem Amtsgericht herangezogene Zitat im Schmidt/Futterer-Blank), das seinen eigenen Hausstand begründen soll, nicht ohne weiteres nachvollziehbar, inwiefern der Kläger die streitbefangene Wohnung für sich selbst zu Wohnzwecken tatsächlich benötigt.
  • LG Bochum, 18.05.1993 - 9 S 15/93
    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16
    Die Angabe "... weil ich die Wohnung für eigene Zwecke benötige" umschreibt als bloße Leerformel lediglich den Begriff des Eigenbedarfs, ohne zur Information die derzeitigen Wohnverhältnisse - das pauschal benannte Wohnen bei Freunden (wobei es an anderer Stelle heißt, der Kläger wohne in seinem Restaurant) - jedenfalls kurz und verständlich darzustellen, um eine Überprüfung der bisherigen räumlichen Wohnverhältnisse durch die Mieterin zu ermöglichen (vgl. LG Bochum, Urt. v. 18. Mai 1993 - 9 S 15/93, zit. nach juris; Blank in: Schmidt/Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 573 Rn. 225 jeweils m.w.N.).
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