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   FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14   

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FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14 (https://dejure.org/2016,7597)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.2016 - 1 K 773/14 (https://dejure.org/2016,7597)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 1 K 773/14 (https://dejure.org/2016,7597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bemessung der Höhe des Gewinns der Veräußerung eines Teils eines Gesellschaftsanteils an einer Partnerschaft

  • rewis.io

    Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft, wenn die Anwachsung nicht auf eine rechtsgeschäftliche Verfügung, sondern auf ein plötzlich und unerwartetes Ereignis (hier: Todesfall) zurückzuführen ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Bemessung der Höhe des Gewinns der Veräußerung eines Teils eines Gesellschaftsanteils an einer Partnerschaft

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Bemessung der Höhe des Gewinns der Veräußerung eines Teils eines Gesellschaftsanteils an einer Partnerschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft, wenn die Anwachsung nicht auf eine rechtsgeschäftliche Verfügung, sondern auf ein plötzlich und unerwartetes Ereignis (hier: Todesfall) zurückzuführen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 812
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96

    Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts -

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Das frühere BFH-Urteil vom 13.02.1997 IV R 15/96 (BStBl II 1997, 535) sei durch diese Entscheidungen überholt, zumal jeweils der gleiche Senat entschieden habe.

    Soweit das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.10.2013 13 K 2696/11 (EFG 2014, 132; NZB als unbegründet zurückgewiesen; BFH-Beschluss vom 26.06.2014 VIII B 131/13, nicht dokumentiert) unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 10.06.1963 II ZR 88/61 (BB 1963, 1076) und auf das BFH-Urteil vom 13.02.1997 (a.a.O.) einem Personengesellschaftsanteil die rechtliche Selbständigkeit zuerkenne, habe es die Rechtsprechungsänderung des BFH nicht gewürdigt.

    Veräußert ein Mitunternehmer nur einen Teil seines Mitunternehmeranteils, so ist dessen Wert mit dem entsprechenden Bruchteil des Buchwerts des gesamten Mitunternehmeranteils anzusetzen (sog. Durchschnittsbewertung; vgl. das BFH-Urteil vom 13.02.1997, a.a.O.).

    Hierauf hat der BFH in seinem Urteil vom 13.02.1997 (a.a.O.) explizit hingewiesen, indem er auf die Problematik bei Veräußerungsvorgängen hinwies, bei denen die veräußerten Anteile verschiedenen "Kapitaltöpfen" entstammten (eingehend hierzu Wüllenkemper, a.a.O.).

    Der BFH führt in seinem Urteil vom 13.02.1997 (a.a.O. m.w.N.) weiter aus, dass im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft eine Personengesellschaft nur als Zusammenschluss verschiedener Personen vorstellbar ist.

  • FG Düsseldorf, 22.10.2013 - 13 K 2696/11

    Entgeltlicher Hinzuerwerb eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils -

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Soweit das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.10.2013 13 K 2696/11 (EFG 2014, 132; NZB als unbegründet zurückgewiesen; BFH-Beschluss vom 26.06.2014 VIII B 131/13, nicht dokumentiert) unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 10.06.1963 II ZR 88/61 (BB 1963, 1076) und auf das BFH-Urteil vom 13.02.1997 (a.a.O.) einem Personengesellschaftsanteil die rechtliche Selbständigkeit zuerkenne, habe es die Rechtsprechungsänderung des BFH nicht gewürdigt.

    Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Anteil hinzu, so behält dieser neu hinzuerworbene Anteil grundsätzlich nicht seine Selbständigkeit (vgl. das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.10.2013, a.a.O.).

    Ausnahmen werden in der Literatur anerkannt bei Vorliegen von dinglichen Belastungen wie Nießbrauch, Pfandrechten, Vor- und Nacherbschaften an einem erworbenen Anteil (Nachweise: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.10.2013, a.a.O.).

  • BGH, 10.06.1963 - II ZR 88/61

    Erwerb eines Kommanditanteils durch einen persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Soweit das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.10.2013 13 K 2696/11 (EFG 2014, 132; NZB als unbegründet zurückgewiesen; BFH-Beschluss vom 26.06.2014 VIII B 131/13, nicht dokumentiert) unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 10.06.1963 II ZR 88/61 (BB 1963, 1076) und auf das BFH-Urteil vom 13.02.1997 (a.a.O.) einem Personengesellschaftsanteil die rechtliche Selbständigkeit zuerkenne, habe es die Rechtsprechungsänderung des BFH nicht gewürdigt.

    Nach der gängigen BGH-Rechtsprechung (vgl. die BGH-Urteile vom 11.04.1957 II ZR 182/55, BGHZ 24, 106, vom 10.06.1963, a.a.O., vom 20.04.1972 II ZR 143/69, BGHZ 58, 316 und vom 01.06.1987 II ZR 259/86, BGHZ 101, 123) kann ein Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nur einen Anteil innehaben.

  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Bereits mehrfach habe der BFH (Verweis auf die BFH-Urteile vom 26.04.2012 IV R 44/09, BStBl II 2013, 142 und vom 06.05.2010 IV R 52/08, BStBl II 2011, 261) entschieden, dass bei einer Personengesellschaft der Gegenstand eines Veräußerungsvorganges nicht der Personengesellschaftsanteil sei, wie dies im Zivilrecht der Fall sei, sondern der jeweilige Anteil des Gesellschafters an den aktiven Vermögensgegenständen und an den Schulden.

    Der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft ist kein eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut (vgl. das BFH-Urteil vom 26.04.2012, a.a.O.).

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn -

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Die aufgrund der Anwachsung hinzuerworbenen quotalen Berechtigungen an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern behielten jedoch bei den verbliebenen Partnern keine rechtliche Selbständigkeit, sondern sie vereinigten sich mit den quotalen Berechtigungen, die ihnen bereits zuvor zuzurechnen waren (vgl. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.03.2010 13 K 2850/07, EFG 2011, 622 m.w.N.; Aufhebung durch Revisionsentscheidung durch BFH mit Urteil vom 16.05.2013 IV R 21/10, juris, aus formalen Gründen).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Bereits mehrfach habe der BFH (Verweis auf die BFH-Urteile vom 26.04.2012 IV R 44/09, BStBl II 2013, 142 und vom 06.05.2010 IV R 52/08, BStBl II 2011, 261) entschieden, dass bei einer Personengesellschaft der Gegenstand eines Veräußerungsvorganges nicht der Personengesellschaftsanteil sei, wie dies im Zivilrecht der Fall sei, sondern der jeweilige Anteil des Gesellschafters an den aktiven Vermögensgegenständen und an den Schulden.
  • FG Hessen, 24.03.2010 - 13 K 2850/07

    Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils - Ermittlung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Die aufgrund der Anwachsung hinzuerworbenen quotalen Berechtigungen an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern behielten jedoch bei den verbliebenen Partnern keine rechtliche Selbständigkeit, sondern sie vereinigten sich mit den quotalen Berechtigungen, die ihnen bereits zuvor zuzurechnen waren (vgl. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.03.2010 13 K 2850/07, EFG 2011, 622 m.w.N.; Aufhebung durch Revisionsentscheidung durch BFH mit Urteil vom 16.05.2013 IV R 21/10, juris, aus formalen Gründen).
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 5 K 4164/09

    Partnerschaftsgesellschaft: Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Auf die Klägerin zu 1. als Partnerschaftsgesellschaft und die Partner der Gesellschaft (die Kläger zu 2.-5.) sind die für die Offene Handelsgesellschaft (- oHG -) geltenden Grundsätze anzuwenden (vgl. das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.01.2013 5 K 4164/09, DStRE 2015, 644).
  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 259/86

    Bewertung und Bilanzierung eines Komplementäranteils bei Eintritt der Erbfolge

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Nach der gängigen BGH-Rechtsprechung (vgl. die BGH-Urteile vom 11.04.1957 II ZR 182/55, BGHZ 24, 106, vom 10.06.1963, a.a.O., vom 20.04.1972 II ZR 143/69, BGHZ 58, 316 und vom 01.06.1987 II ZR 259/86, BGHZ 101, 123) kann ein Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nur einen Anteil innehaben.
  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14
    Lediglich in einem schenkungsteuerlichen Fall wies der BFH (Urteil vom 23.02.2010 II R 42/08, BStBl II 2010, 555) in einem obiter dictum unter Anknüpfung an die neuere Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht darauf hin, dass in Bezug auf erbschaft- und schenkungsteuerliche Tatbestände ggf. an der Einheitlichkeit der Beteiligung nicht mehr uneingeschränkt festgehalten werden könne.
  • BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55

    Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft

  • BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69

    Nießbrauch an einem Kommanditanteil

  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16

    Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 26.01.2016 - 1 K 773/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 26.01.2016 - 1 K 773/14 als unbegründet ab.

    Die Begründung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 812 mitgeteilt.

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