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   OLG Hamm, 09.05.2017 - I-26 U 91/16   

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https://dejure.org/2017,17277
OLG Hamm, 09.05.2017 - I-26 U 91/16 (https://dejure.org/2017,17277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2017 - I-26 U 91/16 (https://dejure.org/2017,17277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - I-26 U 91/16 (https://dejure.org/2017,17277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unvollständigkeit oder Mangelhaftigkeit der ärztlichen Dokumentation darf nach Aufbewahrungspflicht nicht zu Lasten des Arztes berücksichtigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beweiserleichterungen bei unzulänglicher ärztlicher Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 107 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Circumcision (Vorhautbeschneidung) bei Phimose (Vorhautverengung)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87

    Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2017 - 26 U 91/16
    Wenn die Einwilligung der Eltern in einen ärztlichen Eingriff bei ihrem Kind auch kein Rechtsgeschäft ist, sondern "Gestattung oder Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen", so ist auch diese Einwilligung Ausübung der elterlichen Personensorge mit der Folge, dass sie wirksam nur im Einvernehmen beider Eltern erteilt werden kann (vgl. BGH-Urteil v. 28.06.1988 - VI ZR 288/87 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.12).
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2017 - 26 U 91/16
    Das belegt aber nur, dass sich zu dieser Frage auch heute noch kein medizinischer Standard entwickelt hat, also ein Standard der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der sich in der Erprobung bewährt hat (vgl. etwa BGH-Urteil v. 15.04.2014 - VI ZR 382/12 -, GesR 2014, S.404) und die Durchführung einer Circumcision allein bei Vorliegen einer Phimose verbietet.
  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 3 U 91/02

    Beweisrechtliche Folgen einer unzureichenden und lückenhaften ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2017 - 26 U 91/16
    Nach der Rechtsprechung der für Arzthaftungsfälle zuständigen Senate des OLG Hamm (vgl. Urteil des OLG Hamm v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, Juris-Veröffentlichung = VwR 2005, 412) - die vom BGH gebilligt worden ist (Beschl. v. 16.12.2003 - VI ZR 74/09 -) - , soll es dem Arzt nicht zum Nachteil gereichen, wenn die Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unvollständig oder mangelhaft ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2021 - 8 U 165/20

    Vorhaut vor 18 Jahren entfernt: Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen

    Krankenunterlagen sind grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre aufzubewahren (vgl. nur OLG Hamm, Urteil v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, juris Rn. 19; Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 41; jetzt auch § 630f Abs. 3 BGB).

    Muss der Arzt oder Krankenhausträger danach die Krankenunterlagen nicht länger als zehn Jahre aufbewahren, darf ihm wegen der Vernichtung, wegen des Verlusts oder ihrer Unvollständigkeit nach diesem Zeitpunkt kein Nachteil entstehen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 41; Martis/Winkhart a.a.O. D 415; Pauge, Arzthaftungsrecht, 13. Aufl. 2015, Rn. 563).

    Legt man diese - überzeugenden - Ausführungen zugrunde, so hatte sich im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behandlung noch kein medizinischer Standard entwickelt, der die Durchführung einer Zirkumzision allein bei Vorliegen einer Phimose verbot (ebenso OLG Hamm, Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 45 für den Zeitraum 1983 "bis heute").

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