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   BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15   

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https://dejure.org/2017,27316
BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15 (https://dejure.org/2017,27316)
BAG, Entscheidung vom 02.08.2017 - 7 ABR 51/15 (https://dejure.org/2017,27316)
BAG, Entscheidung vom 02. August 2017 - 7 ABR 51/15 (https://dejure.org/2017,27316)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 14 Abs 2 S 4 AÜG vom 21.02.2017
    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • IWW

    § 38 BetrVG, § ... 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 92a, 80 Abs. 3 BetrVG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG, § 9 MitbestG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 92a BetrVG, § 80 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung; Betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis als Gegenstand eines Feststellungsantrags im Beschlussverfahren; Leiharbeitnehmer als Teil des regelmäßigen Personalbestands; Ermittlung der für die Zahl der ...

  • Betriebs-Berater

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • rewis.io

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder; Schwellenwerte; Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder bei Leiharbeitnehmern im Betrieb

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Schwellenwerte BetrVG und Leiharbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - und die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind bei der Anzahl der im Betrieb nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder mit zu berücksichtigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Leiharbeitnehmer*innen zählen mit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer zählen für Freistellung mit

Besprechungen u.ä. (2)

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer zählen - § 14 Abs. 2 AÜG

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung nach § 38 BetrVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1343
  • BB 2017, 2422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    Der Streit über die Anzahl der vorzunehmenden Freistellungen betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung (BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 17) .

    Leiharbeitnehmer waren auch vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG bei der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzurechnen, wenn sie zu dem regelmäßigen Personalbestand des Betriebs zählten (vgl. ausf. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 25 ff.) .

    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

    Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - aaO; entspr. zum regelmäßigen Personalbestand im Unternehmen nach § 9 MitbestG BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - aaO) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

    Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - aaO; entspr. zum regelmäßigen Personalbestand im Unternehmen nach § 9 MitbestG BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - aaO) .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    Die gesetzliche Neuregelung, mit der der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 7, BAGE 144, 340; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 15, BAGE 139, 342) aufgegriffen hat, soll ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9232 S. 29) nur der Klarstellung dienen, bei welchen betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten Leiharbeitnehmer mitzuzählen sind.

    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    Die streitgegenständliche Frage ist deshalb nach Maßgabe der Rechtslage zu beantworten, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in Kraft ist (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 30, BAGE 145, 355; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 103, 304) .

    Wenn und soweit darin eine Änderung des Streitgegenstandes und damit eine Antragsänderung liegt, ist diese in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn der festgestellte Sachverhalt die rechtliche Beurteilung nach der neuen Rechtslage ermöglicht, der Streitstoff nicht erweitert wird und die Rechte der Beteiligten nicht verkürzt werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - aaO; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218) .

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    Die von Amts wegen zu prüfende Prozessfortführungsvoraussetzung der Zulässigkeit der Beschwerde (vgl. dazu BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 9 mwN) ist gegeben.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 11) .

  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    Künftige Veränderungen der Arbeitnehmerzahl, die nicht unmittelbar bevorstehen, können allenfalls eine spätere Anpassung der Zahl der Freizustellenden bedingen (BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 1) .
  • BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07

    Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .
  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    Wird eine Verletzung der Amtsaufklärungspflicht durch das Beschwerdegericht gerügt, muss in der Rechtsbeschwerdebegründung dargelegt werden, welche weiteren Tatsachen in den Vorinstanzen hätten ermittelt, welche weiteren Beweismittel hätten herangezogen werden können und inwiefern sich dem Beschwerdegericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 122, 293) .
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15
    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14

    Leiharbeitnehmer - Berücksichtigung beim Schwellenwert des § 38 Abs 1 BetrVG

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    (b) § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist jedoch aus Gründen der Prozessökonomie einschränkend dahin auszulegen, dass auch Umstände, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (st. Rspr., BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 16; 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - zu I der Gründe, BAGE 65, 147; BGH 13. März 2018 - II ZR 243/16 - Rn. 59; 8. November 2016 - II ZR 304/15 - Rn. 18, BGHZ 212, 342) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Stelle und einer Einschätzung ihrer zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Verarbeitungsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (zu § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 24, BAGE 144, 222; zu § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vgl. BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 25) .
  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (BAGE 144, 222 Rn. 24; BAGE 153, 171 Rn. 36; BAGE 158, 19 Rn. 34; BAG, NZA 2017, 1343 Rn. 25; siehe auch BGH, Urteil vom 17. April 2018 - II ZR 277/16, ZIP 2018, 1173, Rn. 16 zum Drittelbeteiligungsgesetz).
  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Der Konzernbetriebsrat hat auch ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der gerichtlichen Feststellung, da die Arbeitgeberin die behauptete Freistellung des Beteiligten zu 2. in Abrede stellt und das Verfahren damit geeignet ist, diesen Streit abschließend zu klären (vgl. BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 17) .
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Aus Gründen der Prozessökonomie gilt das jedoch dann nicht, wenn die neu entstandenen Tatsachen unstreitig sind und schützenswerte Belange der anderen Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. für das Rechtsbeschwerdeverfahren BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

    Werden Arbeitnehmer nicht ständig, sondern lediglich zeitweilig beschäftigt, kommt es für die Frage der regelmäßigen Beschäftigung darauf an, ob sie normalerweise während des größten Teils eines Jahres, d.h. länger als sechs Monate, beschäftigt werden (BAG 18.01.2017 - 7 ABR 60/15, juris Rn. 34; BAG 02.08.2017 - 7 ABR 51/15, juris Rn. 25. Hierzu steht den Wahlvorständen in Grenzfällen auch ein gewisser Beurteilungsspielraum im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens zu (BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76, juris Rn. 30; BAG 25.11.1992 - 7 ABR 7/92, juris Rn. 32).
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