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   OLG München, 04.09.2017 - 7 W 1375/17   

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https://dejure.org/2017,34247
OLG München, 04.09.2017 - 7 W 1375/17 (https://dejure.org/2017,34247)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2017 - 7 W 1375/17 (https://dejure.org/2017,34247)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2017 - 7 W 1375/17 (https://dejure.org/2017,34247)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Untervermietung von Gewerberäumen nach Erlass eines Räumungsurteils

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 727 Abs. 1, § 935; BGB §§ 541, 985, 1004 Abs. 1 Satz 2
    Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Untervermietung nach (vorläufig) vollstreckbarem Räumungstitel gegen den Mieter

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung gegen Untervermietung nach Räumungsurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung; Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Zwangsvollstreckung; Klauselerteilungsverfahren; Untervermietung; Glaubhaftmachung; Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de

    ZPO § 940
    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Untervermietung von Gewerberäumen nach Erlass eines Räumungsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Scheinuntervermietung" kann einstweilen untersagt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Untervermietung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung gegen Untervermietung nach Räumungsurteil

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Keine Untervermietung nur zum Schein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hilfe bei Räumung Gewerbemietobjekt - Wenn der Mietschuldner bei Räumung tricksen will

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Scheinuntervermietung" kann einstweilen untersagt werden! (IMR 2017, 464)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Untersagung einer Untervermietung zur Verhinderung der Zwangsräumung (IVR 2018, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1415
  • NZM 2017, 813
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus OLG München, 04.09.2017 - 7 W 1375/17
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn bei umfassender Würdigung der Umstände des Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 210/09, zitiert nach juris, dort Rz. 7).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 04.09.2017 - 7 W 1375/17
    Im übrigen würde auch ein schnelleres und billigeres Mittel des Rechtsschutzes das Rechtsschutzbedürfnis aber nur dann entfallen lassen, wenn es wenigstens vergleichbar sicher und wirkungsvoll alle erforderlichen Rechtsschutzziele herbeiführen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.2.1994 - IX ZR 120/93, Rz. 9).
  • BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 93/06

    Rechtliche Grundlage eines Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf

    Auszug aus OLG München, 04.09.2017 - 7 W 1375/17
    Zwar hat der BGH ausgesprochen, dass im Rahmen eines Mietverhältnisses der § 1004 BGB durch § 541 BGB verdrängt wird; denn § 541 BGB stelle eine Mieterschutzvorschrift dar, der anders als § 1004 BGB eine Abmahnung des Vermieters voraussetze (vgl. BGH, Beschluss vom 17.4.2007 - VIII ZB 93/06, zitiert nach juris, dort Rz. 6).
  • OLG München, 02.05.2019 - 32 U 1436/18

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung

    Durch die Untervermietung wurden der Herausgabeanspruch und das Eigentum der Klägerin, auf dem der Herausgabeanspruch beruht, beeinträchtigt (OLG München NZM 2017, 813).
  • LG Berlin, 07.04.2022 - 67 T 8/22

    Nach Räumungstitel keine Gebrauchsüberlassung an Dritte mehr!

    Der Verfügungsklägerin stand gegenüber dem Verfügungsbeklagten ein auf § 1004 BGB beruhender und im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbarer Anspruch auf Untersagung der vollständigen oder teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte zu, nachdem sie gegenüber dem Verfügungsbeklagten einen auf die Beendigung des mit diesem begründeten Hauptmietverhältnisses gestützten Räumungstitel erwirkt hatte (vgl. OLG München, Beschl. v. 4.9.2017 - 7 W 1375/17, DWW 2018, 57, beckonline Tz. 6 ff. (Gewerberaum); Drescher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 935 Rz. 83; Fritzsche, in: BeckOK BGB, 61. Ed., Stand: 1. Februar 2022, § 1004 Rz. 127).
  • OLG Schleswig, 25.03.2020 - 12 U 182/19

    Einstweiliger Rechtsschutz: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Frage der

    Die Verfügungsklägerin könne sich auch nicht auf die Entscheidung des OLG München vom 04.09.2017 - 7 W 1375/17 - berufen.
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