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   LSG Hessen, 27.11.2017 - L 8 KR 396/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,47845
LSG Hessen, 27.11.2017 - L 8 KR 396/17 B ER (https://dejure.org/2017,47845)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.11.2017 - L 8 KR 396/17 B ER (https://dejure.org/2017,47845)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. November 2017 - L 8 KR 396/17 B ER (https://dejure.org/2017,47845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs. 6 SGB V Das
    Das Fertigmedikament Sativex basiert im Wesentlichen auf einem Cannabisextrakt und wird als solches vom Regelungsgehalt des § 31 Abs. 6 SGB V erfasst.Mit der Einführung des § 31 Abs. 6 SGB V bestand nicht die Absicht, Sativex als bis dahin einziges zugelassenes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 31 Abs. 6; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Versorgung mit Cannabis

  • rechtsportal.de

    SGB V § 31 Abs. 6 ; SGG § 86b Abs. 2
    Anordnungsanspruch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren auf vorläufige Erteilung der Genehmigung zur Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Sativex gemäß § 31 Abs. 6 SGB V

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 39 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittelversorgung | Versorgung mit Cannabisprodukten | Fertigarzneimittel Sativex (Mundspray) | Fertigarzneimittel auf Basis eines Cannabisextrakts

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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hamburg, 02.04.2019 - L 1 KR 16/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs des schmerzkranken Versicherten auf Versorgung

    Insoweit dürfte Sativex auch unter die Regelung von § 31 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 SGB V fallen, als es ein allgemein anerkanntes, dem medizinischen Standard entsprechendes Medizinprodukt für diese Fälle darstellt (vgl. in diesem Sinne auch Hessisches LSG, Beschluss vom 27. November 2017, L 8 KR 396/17 B ER, Rn. 14, 15, juris - umgekehrt zu dem hier zu entscheidenden Fall wehrte sich die Krankenkasse dort gerade gegen die Verordnung von Sativex als Fertigarzneimittel im Verhältnis zu Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 KR 125/18

    Krankenversicherung - Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

    Gerade im vorliegenden Fall könne auch schon angesichts der langjährig praktizierten Therapie sowie der vorliegenden Genehmigung der Bundesopiumstelle nicht mehr von einer bloßen "Wunschverordnung" ausgegangen werden (Hinweis auf Hessisches LSG, Beschluss vom 27.11.2017 - L 8 KR 396/17 B ER - juris Rn 13).
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