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   OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z)   

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https://dejure.org/2017,5805
OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z) (https://dejure.org/2017,5805)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z) (https://dejure.org/2017,5805)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z) (https://dejure.org/2017,5805)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones, technisches Gerät, Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die betriebsbereits Blitzer-App auf dem Smartphone

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Radarwarner: Erwischt mit aktiver Blitzer-App auf dem Smartphone

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blitzer-App auf dem Smartphone ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Blitzer-App" verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Blitzer.de-App darf während Fahrt nicht benutzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blitzer-Apps: Ist das Ausführen solcher Anwendungen auf dem Smartphone während der Fahrt erlaubt?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Blitzer-App rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldbuße wegen Blitzer-App auf Smartphone zulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausführung von Blitzer-Apps während der Fahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Mitsichführens eines Smartphones mit aufgerufener Blitzer-App - Smartphone dient zur unzulässigen Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 155
  • NZV 2017, 241
  • MMR 2017, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 03.11.2015 - 2 Ss OWi 313/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit durch Mitsichführen eines betriebsbereiten Smartphones

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17
    Der Senat schließt sich den dazu gemachten Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15 - an.
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 9/23

    Ahndbarkeit der Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten "Blitzer-App"

    Diese Differenzierung, die erst mit der Änderung von § 23 Abs. 1c StVO durch die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020 (BGBl. I S. 814) entstand, lag dem "alten" § 23 Abs. 1b StVO noch nicht zugrunde, weshalb die bisherigen Entscheidungen zu § 23 Abs. 1b StVO a. F. diese Differenzierung noch nicht treffen (vgl. OLG Celle NJW 2015, 3733; OLG Rostock BeckRS 2017, 103960).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der

    Die Übertragung kann auch in diesem Fall durch einheitlichen Beschluss erfolgen (OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z), zitiert nach juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • AG Heidelberg, 07.10.2022 - 15a OWi 570 Js 13458/22

    Verkehrsordnungswidrigkeit bei Handy des Beifahrers mit geöffneter Blitzer-App

    Es handelt sich dabei um ein betriebsbereites technisches Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen im Sinne des § 23 Abs. 1c S. 1 StVO (vgl. dazu ausführlich OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 m.w.N.).
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