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   BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14   

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BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14 (https://dejure.org/2017,5972)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5 AZR 552/14 (https://dejure.org/2017,5972)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 (https://dejure.org/2017,5972)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 1 bis Abs. 3 TV BZ ME, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 1 Nr. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 AÜG, § 2 Abs. 4 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 2 Abs. 3 TV BZ ME, § 2 Abs. 5, § 3 TV BZ ME, § 291 BGB, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 2 Abs. 6 TV BZ ME, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME; Hilfs- und Nebenbetriebe als Teil des Wirtschaftszweiges Automobilindustrie und Fahrzeugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie

  • bag-urteil.com

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • rewis.io

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leiharbeitnehmer; Branchenzuschlag

  • rechtsportal.de

    TV BZ ME § 1 Nr. 2 S. 2 Hs. 1-2
    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME

  • datenbank.nwb.de

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    TV BZ ME: Fachlicher Geltungsbereich ("Pony-Pack″)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der Einsatzbegriff bei Branchenzuschlagstarifverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer in der Automobilindustrie - und der Branchenzuschlag

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

Besprechungen u.ä.

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 197
  • BB 2017, 1523
  • NZA-RR 2017, 482
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass er sich - was der Kläger in der Revisionsinstanz auch klargestellt hat - auf seine vom Zahlungsantrag nicht erfassten Einsatzzeiten im Betrieb der L bezieht, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 16 ff.) zulässig.
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Die gerichtlich zu klärende Anwendbarkeit des TV BZ ME bei einer Überlassung des Klägers an die L schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für mögliche Folgestreitigkeiten (vgl. BAG 27. April 2016 - 5 AZR 229/15 - Rn. 16, BAGE 155, 70) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Dementsprechend hat die Revision gegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Betrieb der L sei kein Handwerksbetrieb (zur Abgrenzung Handwerk - Industriebetrieb vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35 f. mwN) , keine Angriffe erhoben.
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.
  • LAG Köln, 16.06.2014 - 4 Sa 145/14

    Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Juni 2014 - 4 Sa 145/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - zu IV 2 der Gründe mwN, BAGE 69, 286; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 121, 7) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - zu IV 2 der Gründe mwN, BAGE 69, 286; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 121, 7) .
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

    Dies hat der Senat in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil in einem Parallelverfahren (- 5 AZR 552/14 - Rn. 21 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für

    Anhaltspunkte für die Annahme, die Tarifvertragsparteien wären von einem anderen Verständnis dessen, was den genannten Wirtschafszweigen unterfällt, ausgegangen, finden sich im TV BZ ME nicht (vgl. für den Wirtschaftszweig der Automobilindustrie BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 21, BAGE 158, 197) .

    Gemeint sind damit Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 20, aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 25, aaO) .

    Sein Entgelt soll mit steigender Einsatzdauer bis zur Grenze desjenigen vergleichbarer Stammarbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie angehoben werden (§ 2 Abs. 4 TV BZ ME) und zugleich soll Leiharbeit verteuert werden (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 23, BAGE 158, 197) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Weiter geht die Kammer in erster Linie davon aus, dass der Kläger bei der dann vorliegenden alternativen Klagehäufung keine Reihenfolge vorgeben muss und dass das Gericht vielmehr frei darin ist zu entscheiden, auf welche Rechtsgrundlage die begehrte Rechtsfolge einfacher gestützt werden kann (so auch ohne weitere Vertiefung in der Entscheidung Hess LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Es liegt auch weder ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG noch gegen Art. 12 oder Art. 14 GG vor (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 167 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

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