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   BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R   

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https://dejure.org/2018,10939
BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R (https://dejure.org/2018,10939)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R (https://dejure.org/2018,10939)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - B 11 AL 2/17 R (https://dejure.org/2018,10939)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung; Keine mehrfache Sanktionierung eines einzigen versicherungswidrigen Verhaltens bei mehreren Beschäftigungsangeboten in einem engen zeitlichen Zusammenhang

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - mehrere Beschäftigungsangebote - enger zeitlicher Zusammenhang - einheitlicher Lebenssachverhalt - eine Sperrzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB III § 159 Abs. 1
    Aufhebung der Bewilligung von Alg aufgrund Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - mehrere Beschäftigungsangebote - enger zeitlicher Zusammenhang - einheitlicher Lebenssachverhalt - eine Sperrzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Arbeitsförderungrechts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mehrere Sperrzeiten bei Nichtbewerbung auf drei zeitnah unterbreitete Arbeitsangebote?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nichtbewerbung von Arbeitslosem: Nur eine Sperrzeit für drei verpasste Jobangebote

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander erhaltene Stellenangebote

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgen der Nichtbewerbung auf mehrere hintereinander unterbreitete Stellenangebote

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dreimal nicht beworben = Drei Sperrzeiten?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit: Bundessozialgericht setzt der Sanktion für unterlassene Bewerbungen Grenzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Mehrfach-Sanktion für unterlassene Bewerbungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreiteten Arbeitsangeboten darf nur eine Sperrzeit verhängt werden - Als einzelnes versicherungswidriges Verhalten anzusehendes Handeln darf nicht mehrfach sanktioniert werden

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    G. ./. BA

    Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mehrere Sperrzeiten bei Nichtbewerbung auf drei zeitnah unterbreitete Arbeitsangebote?

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei zeitnah unterbreitete Arbeitsangebote" von RiSG Dr. Martin Kellner, LL.M., original erschienen in: NZS 2019, 219 - 223.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 126, 25
  • NZS 2019, 219
  • NJ 2018, 520
  • NZA-RR 2019, 42
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Dieser Verfahrensfehler ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl nur BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - RdNr 9, mwN) und das Berufungsurteil insoweit zu ändern.

    Dass das SG den Kläger in seinem Urteil unzutreffend dahingehend belehrt hat, die Berufung sei statthaft, ist nicht als gleichsam konkludente Zulassung der Berufung zu werten (vgl nur BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - RdNr 17; BSG vom 6.10.2011 - B 9 SB 45/11 B - SozR 4-1500 § 144 Nr. 7 RdNr 12) .

    Für eine Zulassung des Rechtsmittels fehlt dem LSG im Berufungsverfahren die Entscheidungsbefugnis (BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - RdNr 17 mwN) .

  • LSG Sachsen, 05.02.2016 - L 3 AL 199/15
    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Hier hat sich die Berufung in dem Verfahren L 3 AL 199/15 zunächst allein gegen das Urteil des SG gerichtet, durch das dieses die Klage wegen der sechswöchigen Sperrzeit abgewiesen hat.

    Der für die Beurteilung der Zulässigkeit maßgebende Wert des Beschwerdegegenstands wird deshalb für das Verfahren L 3 AL 199/15 allein durch die Aufhebung der Bewilligung von Alg für sechs Wochen wegen einer Sperrzeit bestimmt.

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 37/13 R

    Entscheidung durch Einzelrichter - Verfahren mit besonderen Schwierigkeiten -

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Zwar wird vertreten, dass eine Entscheidung des LSG durch den konsentierten Einzelrichter gemäß § 155 Abs. 3, 4 SGG, wie sie hier vorliegt, in aller Regel nicht nur dann ausgeschlossen ist, wenn dieser selbst einer zu entscheidenden Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beimisst und deshalb die Revision zulässt; von einem Ermessensfehlgebrauch soll auch auszugehen sein, wenn der Vorsitzende oder Berichterstatter als Einzelrichter über eine Sache befindet, die nach rein objektiver Betrachtung besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist, weil sie nach den zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG entwickelten Kriterien eine bislang oberstgerichtlich noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfrage aufwirft (so BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - RdNr 15, mwN) .

    Nur dann kann tatsächlich von besonderen Schwierigkeiten ausgegangen werden, die einer Entscheidung durch den Einzelrichter entgegenstehen könnten (vgl auch insoweit BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - RdNr 14, mwN).

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Dass das SG den Kläger in seinem Urteil unzutreffend dahingehend belehrt hat, die Berufung sei statthaft, ist nicht als gleichsam konkludente Zulassung der Berufung zu werten (vgl nur BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - RdNr 17; BSG vom 6.10.2011 - B 9 SB 45/11 B - SozR 4-1500 § 144 Nr. 7 RdNr 12) .
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94

    Sperrzeit - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Der verfassungsrechtlich geforderten Verhältnismäßigkeit der Regelung und der Einhaltung des Übermaßverbots (vgl BSG vom 9.2.1995 - 7 RAr 34/94 - BSGE 76, 12 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2, juris RdNr 20; ausführlich dazu Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 159 RdNr 34 ff) ist Rechnung zu tragen.
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Weder die Minderung der Anspruchsdauer für den entsprechenden Zeitraum (vgl Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18) noch der Wert des geltend gemachten Erstattungsanspruchs sind hinzu zu addieren, denn der Kläger ist durch alle drei Regelungen wirtschaftlich insgesamt (nur) mit einem Verlust des Anspruchs auf Alg für sechs Wochen beschwert (so Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18; vgl auch BSG vom 31.1.2006 - B 11a AL 177/05 B - SozR 4-1500 § 144 Nr. 3 juris RdNr 6 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 144 RdNr 15) .
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Andererseits fehlen Entscheidungsgründe nicht schon dann, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen oder zum tatsächlichen Geschehen falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (vgl etwa BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - RdNr 7; BSG vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - RdNr 7; Schütz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 136 RdNr 49, mwN) .
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Andererseits fehlen Entscheidungsgründe nicht schon dann, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen oder zum tatsächlichen Geschehen falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (vgl etwa BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - RdNr 7; BSG vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - RdNr 7; Schütz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 136 RdNr 49, mwN) .
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 177/05 B

    Berufungssumme - Wert des Beschwerdegegenstandes - Ruhen des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R
    Weder die Minderung der Anspruchsdauer für den entsprechenden Zeitraum (vgl Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18) noch der Wert des geltend gemachten Erstattungsanspruchs sind hinzu zu addieren, denn der Kläger ist durch alle drei Regelungen wirtschaftlich insgesamt (nur) mit einem Verlust des Anspruchs auf Alg für sechs Wochen beschwert (so Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18; vgl auch BSG vom 31.1.2006 - B 11a AL 177/05 B - SozR 4-1500 § 144 Nr. 3 juris RdNr 6 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 144 RdNr 15) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    Auf Grund der zuvor mit dem Bescheid vom 15.5.2013 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 3.8.2013 erfolgten bindenden Bewilligung von Alg für die hier streitbefangenen Zeiträume bedurfte es keiner damit verbundenen Leistungsklage hinsichtlich der Bewilligung von Alg für die Zeiträume der festgestellten Sperrzeiten (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - SozR 4-4300 § 159 Nr. 6 RdNr 10, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Mit der nunmehr vorhandenen Ausdifferenzierung der Sperrzeitdauern in der Weise, dass die Sperrzeitdauer nunmehr entsprechend der Anzahl der Verstöße abgestuft ist, soll der Eingliederungsdruck auf den Arbeitslosen in Abhängigkeit von seiner Mitwirkungsbereitschaft stetig erhöht werden (vgl dazu S Knickrehm in Bieback/Fuchsloch/Kohte, Arbeitsmarktpolitik und Sozialrecht: Festschrift für Alexander Gagel, 2011, 67, 69; vgl auch BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - SozR 4-4300 § 159 Nr. 6 RdNr 27, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen mit Hinweis auf das individualisierte Vermittlungskonzept, das der differenzierten Sperrzeitdauer zugrunde liegt).

    Dies dient zugleich dem Ziel der Verhaltenssteuerung (zuletzt BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - SozR 4-4300 § 159 Nr. 6 RdNr 27 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .

    Die Bewertung hat im Einzelfall unter Berücksichtigung ua des konkreten Arbeitsangebots und eventueller Besonderheiten des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes zu erfolgen (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - SozR 4-4300 § 159 Nr. 6 RdNr 25, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 17/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeitzeitdauer - wiederholtes

    Eine Sperrzeit bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme setzt, ebenso wie eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (dazu BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4300 § 159 Nr. 6, RdNr 23 ff) , zunächst ein hinreichend benanntes, zumutbares Maßnahmeangebot voraus, versehen mit einer zutreffenden Rechtsfolgenbelehrung (zu den Anforderungen an eine Rechtsfolgenbelehrung im Einzelnen BSG vom 27.6.2019 - B 11 AL 14/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 13/18 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Es reicht aus, wenn mindestens die angewandten Rechtsnormen genannt werden und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen deren Tatbestandsmerkmale vorliegen bzw nicht vorliegen (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - BSGE 126, 25 = SozR 4-4300 § 159 Nr. 6, RdNr 14) .
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 33/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen

    Aufgrund der zuvor mit den Bescheiden vom 10.8.2018, 30.8.2018, 8.10.2018 und 30.11.2018 erfolgten bindenden Bewilligung von Alg für den streitbefangenen Zeitraum bedurfte es keiner damit verbundenen Leistungsklage (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - BSGE 126, 25 = SozR 4-4300 § 159 Nr. 6, RdNr 10; BSG vom 27.6.2019 - B 11 AL 14/18 R - BSGE 128, 255 = SozR 4-4300 § 159 Nr. 7, RdNr 12) .
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 51/17

    Sperrzeiten wegen Nichtteilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

    Die Frage, ob die Rechtmäßigkeit der Feststellung einer zweiten Sperrzeit voraussetzt, dass zuvor ein Bescheid über die Feststellung der vorausgegangenen Sperrzeit ergangen ist, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt und wurde im Verfahren B 11 AL 2/17 R ausdrücklich vom Bundessozialgericht offengelassen.
  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 16/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler im Berufungsverfahren -

    Wegen der bindenden Bewilligung von Alg für den hier streitbefangenen Zeitraum ab 1.8.2014 mit Bescheid vom 4.3.2014 bedurfte es keiner damit verbundenen Leistungsklage (vgl nur BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - BSGE 126, 25 = SozR 4-4300 § 159 Nr. 6, RdNr 10).
  • BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 16/17 R

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer

    Entgegen der Auffassung der Beklagten fehlen dem Urteil des LSG nicht die nach § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG erforderlichen Entscheidungsgründe (zu den Anforderungen zuletzt BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, RdNr 14 mwN ) .
  • SG Stuttgart, 23.07.2018 - S 5 R 4999/16

    (Sozialversicherungsfreiheit - geschäftsführender Direktor einer monistisch

    Im Sinne eines einheitlich zu betrachtenden Lebenssachverhalts (vgl. zur Beachtung dieses Gedankens in anderem Zusammenhang BSG, Urteil vom 04.05.2018 - B 11 AL 2/17 R) ist die Stellung eines internen geschäftsführenden Direktors in seiner gesamten rechtlichen und faktischen Stellung zu betrachten (ebenso Forst, NZS 2012, 801, 807).
  • BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Ein Urteil ist bereits dann im Sinne dieser Vorschrift mit Gründen versehen, wenn mindestens die angewandten Rechtsnormen genannt werden und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen deren Tatbestandsmerkmale vorliegen bzw nicht vorliegen (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - BSGE 126, 25 = SozR 4-4300 § 159 Nr. 6, RdNr 14) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2020 - L 18 AL 29/20

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Abbruch einer Maßnahme; Rechtsfolgenbelehrung;

    Auf Grund der zuvor mit Bescheid vom 9. Mai 2018 erfolgten bindenden Bewilligung von Alg für den hier noch streitbefangenen Zeitraum bedurfte es keiner damit verbundenen Leistungsklage hinsichtlich der Bewilligung von Alg (vgl BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 2/17 R = SozR 4-4300 § 159 Nr. 6 - Rn 10).

    Dies dient zugleich dem Ziel der Verhaltenssteuerung (vgl BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 2/17 R - SozR 4-4300 § 159 Nr. 6 - Rn 27 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2021 - L 18 AL 32/20

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - Begin - vorherige Sperrzeit -

  • LSG Hessen, 18.09.2020 - L 7 AL 80/19
  • BSG, 19.08.2019 - B 14 AS 183/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 09.10.2019 - B 14 AS 40/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BAG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7 AL 66/16
  • SG Darmstadt, 16.05.2019 - S 11 AL 252/17
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