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   SG Bremen, 23.10.2018 - S 8 KR 263/17   

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SG Bremen, 23.10.2018 - S 8 KR 263/17 (https://dejure.org/2018,38506)
SG Bremen, Entscheidung vom 23.10.2018 - S 8 KR 263/17 (https://dejure.org/2018,38506)
SG Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - S 8 KR 263/17 (https://dejure.org/2018,38506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • zeit.de (Pressemeldung, 07.12.2018)

    Krankenkasse muss 300.000 Euro teure Behandlung in USA bezahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährliche, seltene Krankheit - Gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA tragen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 09.01.2019)

    Kasse muss teure Auslandsbehandlung zahlen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Zu teuer? Kasse darf Behandlung deswegen nicht ablehnen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 51 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Auslandsbehandlung | Behandlung einer Bronchitis fibroplastica in USA

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliche Krankenkasse kann auch zur Kostenübernahme für neuartige Behandlung in den USA verpflichtet sein - Höhe der Kosten und fehlende Studien bei mangelnden Behandlungsalternativen nicht relevant

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus SG Bremen, 23.10.2018 - S 8 KR 263/17
    Zudem spiele Art. 2 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip hinein; das BVerfG habe mehrfach entschieden, dass bei tödlichen oder vergleichbar schweren Erkrankungen, für die eine allgemein anerkannte Leistung nicht zur Verfügung stehe, auch eine von den Regelungen des SGB V abweichende Leistung beansprucht werden könne, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehe (BVerfG, B. v. 26.2.2013, 1 BvR 2045/12).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Bremen, 23.10.2018 - S 8 KR 263/17
    Unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange, die für den Kläger auf dem Spiel standen, vor allem im Hinblick auf das auch von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu berücksichtigende Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. Abs. 2 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.2005, 1 BvR 347/98) war das Ermessen der Beklagten auf Null reduziert; die Beklagte durfte ihr Ermessen nur in der Weise ausüben, dass sie ihm die Leistung zur Verfügung stellte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2017 - L 16 KR 444/17
    Auszug aus SG Bremen, 23.10.2018 - S 8 KR 263/17
    Mit Beschluss vom 4.10.2017 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) die Beschwerde zurückgewiesen (L 16 KR 444/17 B ER).
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