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   VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553   

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VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 (https://dejure.org/2018,41600)
VG München, Entscheidung vom 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 (https://dejure.org/2018,41600)
VG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - M 9 K 18.4553 (https://dejure.org/2018,41600)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • BAYERN | RECHT

    ZwEWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 3, Art. 3 Abs. 1 Satz 5; ZeS § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 4; VwZVG Art. 30, Art. 36 Abs. 7 Satz ... 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 Satz 2; RL 2015/1535/EU Art. 5 Abs. 1; TMG § 3 Abs. 2, Abs. 5, § 7 Abs. 2, § 14 Abs. 2; BayVwVfG Art. 44 Abs. 2 Nr. 5; VO (EU) Nr. 679/2016 Art. 2 Abs. 2 Buchst. d, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Art. 6 Abs. 3
    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht - Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes, Diensteanbieter darf Bestandsdaten seiner Nutzer herausgeben ohne Verstoß gegen Datenschutzrecht

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes - TMG - (bejaht); Zustellung einer Auskunftsanordnung und Zwangsgeldandrohung im EU-Ausland; Zuständigkeit einer deutschen Behörde für eine Auskunftsanordnung und ...

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht - Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Auskunftspflichten des Betreibers einer Plattform zur Vermietung privater Unterkünfte

  • kanzlei.biz

    Airbnb: Identität von Gastgebern muss preisgegeben werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben

  • heise.de (Pressebericht, 13.12.2018)

    Airbnb muss Vermieter in München offenlegen

  • zeit.de (Pressebericht, 13.12.2018)

    Zweckentfremdung: Airbnb muss Identität von Vermietern herausgeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Airbnb darf Daten von Gastgebern nicht geheimhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Airbnb muss Identität von Gastgebern vermittelter Wohnungen preisgeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben

  • spiegel.de (Pressemeldung, 13.12.2018)

    Illegale Vermietung in München: Gericht zwingt Airbnb zur Herausgabe von Vermieterdaten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Airbnb muss Vermieterdaten preisgeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Airbnb muss Daten der Vermieter herausgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Airbnb ist verpflichtet, Vermieteradressen preiszugeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Airbnb Ireland muss Identität von deutschen Gastgebern preisgeben - Unternehmen muss sich trotz Firmensitzes im Ausland aufgrund ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet an nationale Vorschriften halten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Mit der auf "Unterkünfte in München" bezogenen Auskunftsanordnung ist demnach ein zuständigkeitsbegründender Anknüpfungspunkt, nämlich ein Bezug zu einzelnen, im Stadtgebiet gelegenen Wohneinheiten und damit zu unbeweglichem Vermögen, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG, hergestellt, womit auch die entsprechende Vermittlertätigkeit Anordnungen der Beklagten unterworfen werden kann (ebenso VG Berlin, U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; B.v. 20.7.2017 - 6 L 162.17 - juris; vgl. für die gerichtliche Zuständigkeit auch VG München, B.v. 15.12.2017 - M 9 X 17.5450 - juris).

    Diesbezüglich wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin (U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; B.v. 20.7.2017 - 6 L 162.17 - juris) zur Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und mit der RL 2000/31/EG bzw. mit dem zu ihrer Umsetzung ergangenen Telemediengesetz Bezug genommen; die Kammer macht sich die dortigen Erwägungen zu eigen.

    An den "hinreichenden Anlass für das Auskunftsersuchen" sind mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. VG Berlin, U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; VG Freiburg, U.v. 5.4.2017 - 4 K 3505/16 - juris) wegen des Geschäftsablaufs der Plattformen nur geringe Anforderungen zu stellen: Die gebotene Möglichkeit anonymer Online-Inserate und Buchungen machen das Angebot besonders anfällig für die zweckfremde Nutzung von Wohnraum ohne Aufdeckungsrisiko.

    Sie ist im Hinblick insbesondere auf die tatsächliche und rechtliche Funktionsgewalt über die Plattform und ihren Inhalt, den Auftritt im Verhältnis zu den Nutzern und den Vertragsbindungswillen sowie die Personalausstattung Betreiberin des Portals und hält damit fremde Telemedien zur Nutzung bereit (dazu ausführlich VG Berlin, U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris).

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Die Rechtsgutbeeinträchtigung durch Zweckentfremdung von Wohneinheiten, deren Identifizierung der Auskunftsanspruch zu dienen bestimmt ist, hat ein hervorgehobenes Gewicht (vgl. zu dieser Anforderung BVerfG, U.v. 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 - juris; BGH, B.v. 19.4.2012 - I ZB 80/11 - juris).

    Durch die Formulierung und durch darauf fußende entsprechende Suchparameter der einzelnen Auskunftsanordnung ist sichergestellt, dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt wird, sondern nur aufgrund eines hinreichenden Anfangsverdachts (dazu BVerfG, U.v. 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 - juris; BGH, B.v. 19.4.2012 - I ZB 80/11 - juris).

    In den durch diese Einschränkung betroffenen Fällen besteht ein hinreichender Anfangsverdacht (dazu BVerfG, U.v. 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 - juris; BGH, B.v. 19.4.2012 - I ZB 80/11 - juris) für eine Zweckentfremdung, da vor allem die genehmigungsfrei zulässigen Fälle der Mitbenutzung und der Vermietung unter acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeschieden wurden.

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Die Rechtsgutbeeinträchtigung durch Zweckentfremdung von Wohneinheiten, deren Identifizierung der Auskunftsanspruch zu dienen bestimmt ist, hat ein hervorgehobenes Gewicht (vgl. zu dieser Anforderung BVerfG, U.v. 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 - juris; BGH, B.v. 19.4.2012 - I ZB 80/11 - juris).

    Durch die Formulierung und durch darauf fußende entsprechende Suchparameter der einzelnen Auskunftsanordnung ist sichergestellt, dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt wird, sondern nur aufgrund eines hinreichenden Anfangsverdachts (dazu BVerfG, U.v. 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 - juris; BGH, B.v. 19.4.2012 - I ZB 80/11 - juris).

    In den durch diese Einschränkung betroffenen Fällen besteht ein hinreichender Anfangsverdacht (dazu BVerfG, U.v. 2.3.2010 - 1 BvR 256/08 - juris; BGH, B.v. 19.4.2012 - I ZB 80/11 - juris) für eine Zweckentfremdung, da vor allem die genehmigungsfrei zulässigen Fälle der Mitbenutzung und der Vermietung unter acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeschieden wurden.

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Mit der auf "Unterkünfte in München" bezogenen Auskunftsanordnung ist demnach ein zuständigkeitsbegründender Anknüpfungspunkt, nämlich ein Bezug zu einzelnen, im Stadtgebiet gelegenen Wohneinheiten und damit zu unbeweglichem Vermögen, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG, hergestellt, womit auch die entsprechende Vermittlertätigkeit Anordnungen der Beklagten unterworfen werden kann (ebenso VG Berlin, U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; B.v. 20.7.2017 - 6 L 162.17 - juris; vgl. für die gerichtliche Zuständigkeit auch VG München, B.v. 15.12.2017 - M 9 X 17.5450 - juris).

    Diesbezüglich wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin (U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; B.v. 20.7.2017 - 6 L 162.17 - juris) zur Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und mit der RL 2000/31/EG bzw. mit dem zu ihrer Umsetzung ergangenen Telemediengesetz Bezug genommen; die Kammer macht sich die dortigen Erwägungen zu eigen.

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    An den "hinreichenden Anlass für das Auskunftsersuchen" sind mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. VG Berlin, U.v. 14.3.2018 - 6 K 676.17 - juris; VG Freiburg, U.v. 5.4.2017 - 4 K 3505/16 - juris) wegen des Geschäftsablaufs der Plattformen nur geringe Anforderungen zu stellen: Die gebotene Möglichkeit anonymer Online-Inserate und Buchungen machen das Angebot besonders anfällig für die zweckfremde Nutzung von Wohnraum ohne Aufdeckungsrisiko.
  • VGH Bayern, 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295

    Ersatz von Bestattungskosten - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Jedenfalls ist das Tatbestandsmerkmal "völkerrechtliche Zulässigkeit" dahingehend auszulegen, dass damit auch Völkergewohnheitsrecht oder die Tolerierung einer entsprechenden Zustellungspraxis durch den Staat, in dem zugestellt werden soll, gemeint ist (so u.a. BayVGH, B.v. 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295 - juris; Engelhardt u.a., VwZG, Stand: 11. Aufl. 2017, VwZG § 9 Rn. 3; Harrer/Kugele u.a., Verwaltungsrecht in Bayern, Band 1, VwZVG, Art. 14 Erl. 2).
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 CS 10.2508

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht/Prozessrecht

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Die Regelung fand sich so schon in Art. 30 Abs. 1 LStVG i.d.F. vom 1.1.2005 und in Art. 4 Satz 1 ZwEWG a.F. und blieb zu Recht unbeanstandet (z.B. BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris; VG München, U.v. 29.7.2015 - M 9 K 14.5596 - juris).
  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 14.5596

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Die Regelung fand sich so schon in Art. 30 Abs. 1 LStVG i.d.F. vom 1.1.2005 und in Art. 4 Satz 1 ZwEWG a.F. und blieb zu Recht unbeanstandet (z.B. BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris; VG München, U.v. 29.7.2015 - M 9 K 14.5596 - juris).
  • EuGH, 29.10.2010 - C-161/10

    Martinez und Martinez - Verbindung

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Der Grundsatz, dass der Diensteanbieter im Aufnahmemitgliedstaat keinen strengeren Regelungen unterworfen werden darf als im Sitzmitgliedstaat, steht unter dem Vorbehalt, dass die in Art. 3 Abs. 4 RL E-Commerce-Richtlinie vorgesehene Ausnahmemöglichkeit nicht eingreift (EuGH, U.v. 25.10.2011 - eDate Advertising, C-509/09 und C-161/10 - juris).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
    Darüber hinaus ist es nicht Sache der Klägerin, anstelle möglicher Betroffener - vorliegend: der Gastgeber als Nutzer der Plattform - etwaige Eingriffe in deren Grundrechtspositionen zu rügen (BVerfG, U.v. 12.3.2003 - 1 BvR 330/96 u. 1 BvR 348/99 - NJW 2003, 1787, 1789; auch B.v. 24.1.2012 - 1 BvR 1299/05 - juris).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • VG München, 15.12.2017 - M 9 X 17.5450

    Weitere Ersatzzwangshaft wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

  • VG Berlin, 23.06.2021 - 6 K 90.20

    Zweckentfremdungsrechtlicher Auskunftsanspruch zum Abruf von Daten bei privaten

    Da auch Letztere teilweise dahin ausgelegt wird, dass sie insoweit eine allgemeine Befugnis zur Datenübermittlung enthält (vgl. Dix, in: Roßnagel, Recht der Telemediendienste, 2013, § 14 TMG Rn. 49; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 115), kann § 5 Abs. 1 ZwVbG bereits aus diesem Grund nicht den Anschein erwecken, zu einem weitergehenden Datenabruf zu ermächtigen.

    Die gebotene Möglichkeit anonymer online-Inserate und Buchungen machen das Angebot besonders anfällig für die zweckfremde Nutzung von Wohnraum ohne Aufdeckungsrisiko (vgl. Urteil der Kammer vom 14. März 2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31; VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 71; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 82).

    Die alleinige Inanspruchnahme der jeweiligen Diensteanbieter ist insoweit auch grundrechtssensibler, als sie keine (zusätzliche) Erhebung von Daten bei den Verfügungs- und Nutzungsberechtigten erforderlich macht (vgl. VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 86).

    Soweit die Vorschrift auf eine Datenverarbeitung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Bezug nimmt, ist hierunter nicht jede Maßnahme von Polizei- und Ordnungsbehörden zu Zwecken der Gefahrenabwehr zu verstehen (vgl. Mantz/Marosi, in: Specht/Mantz, Handbuch Europäisches und deutsches Datenschutzrecht, § 3 Rn. 42; Zerdick, in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 2 Rn. 12; Hornung/Schindler/Schneider, ZIS 2018, S. 566, 572; a.A. VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 105).

    Diese Entscheidung trifft das zuständige Bezirksamt allein und für den Adressaten der Anordnung verpflichtend (vgl. bereits VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 101), eine Einflussnahme auf die Datenverarbeitung ist dem jeweiligen Diensteanbieter nicht möglich.

  • VG Berlin, 23.06.2021 - 6 K 90.21

    Zweckentfremdungsrechtlicher Auskunftsanspruch zum Abruf von Daten bei privaten

    Da auch Letztere teilweise dahin ausgelegt wird, dass sie insoweit eine allgemeine Befugnis zur Datenübermittlung enthält (vgl. Dix, in: Roßnagel, Recht der Telemediendienste, 2013, § 14 TMG Rn. 49; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 115), kann § 5 Abs. 1 ZwVbG bereits aus diesem Grund nicht den Anschein erwecken, zu einem weitergehenden Datenabruf zu ermächtigen.

    Die gebotene Möglichkeit anonymer online-Inserate und Buchungen machen das Angebot besonders anfällig für die zweckfremde Nutzung von Wohnraum ohne Aufdeckungsrisiko (vgl. Urteil der Kammer vom 14. März 2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31 ; VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 71; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 82).

    Die alleinige Inanspruchnahme der jeweiligen Diensteanbieter ist insoweit auch grundrechtssensibler, als sie keine (zusätzliche) Erhebung von Daten bei den Verfügungs- und Nutzungsberechtigten erforderlich macht (vgl. VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 86).

    Soweit die Vorschrift auf eine Datenverarbeitung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Bezug nimmt, ist hierunter nicht jede Maßnahme von Polizei- und Ordnungsbehörden zu Zwecken der Gefahrenabwehr zu verstehen (vgl. Mantz/Marosi, in: Specht/Mantz, Handbuch Europäisches und deutsches Datenschutzrecht, § 3 Rn. 42; Zerdick, in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 2 Rn. 12; Hornung/Schindler/Schneider, ZIS 2018, S. 566, 572; a.A. VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 105).

    Diese Entscheidung trifft das zuständige Bezirksamt allein und für den Adressaten der Anordnung verpflichtend (vgl. bereits VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 101), eine Einflussnahme auf die Datenverarbeitung ist dem jeweiligen Diensteanbieter nicht möglich.

  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2018 - M 9 K 18.4553 - und der Bescheid der Beklagten vom 1. August 2018 - S-III-W/BS-114 FeWo - werden aufgehoben.
  • VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19

    Auskunftsersuchen wegen Zweckentfremdung der Wohnung

    Zwar enthalten weder § 4 Satz 1 ZwEWG noch § 11 Abs. 1 ZwES eine ausdrückliche Anordnungsbefugnis; aus der vorgesehenen Auskunftspflicht der Betroffenen dürfte aber gleichsam die Befugnis der Behörde folgen, eine entsprechende Auskunftsanordnung zu erlassen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 29 ff. und Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.2459 -, juris Rn. 34, das bei nahezu wortgleichen Vorschriften aus dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ohne Weiteres eine Anordnungsbefugnis annimmt).

    a) Bei verfassungskonformer Auslegung der Eingriffsgrundlage dürfte die Anordnungsbefugnis der Behörde dahingehend beschränkt sein, dass ein Auskunftsersuchen nicht anlasslos "ins Blaue hinein" erfolgen darf, sondern hinreichende Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung vorliegen müssen (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48 und 82 mit Verweis auf BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 261 und VG X, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -, juris Rn. 61 ff. zu § 93 Abs. 1 AO; ebenso VG Berlin, Urt. v. 14.03.2018 - 6 K 676.17 -, juris Rn. 31).

    Dieses Erfordernis kommt in der Formulierung "um die Einhaltung ... zu überwachen" zum Ausdruck (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, a.a.O. Rn. 48).

    Nach alledem ist die Entscheidung der Antragsgegnerin weder zu beanstanden, wenn man zugunsten des Antragstellers davon ausgeht, dass es sich bei den genannten Voraussetzungen um (ungeschriebene) Tatbestandsmerkmale des § 4 Satz 1 ZwEWG handelt, die uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (so wohl VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 48, 86 und 116).

    Somit sind auch die Regelungen in § 4 Satz 1 ZwEWG und § 11 Abs. 1 ZWES taugliche Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 100), da die in ihnen vorgesehene Auskunftspflicht erkennbar dazu dient, die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots zu überwachen (vgl. zum Ganzen auch Frenzel, in: Paal/Pauly, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Aufl. 2018, Art. 6 DSGVO Rn. 16 f. und 35 f.).

  • VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.2459

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter iSd

    Diese Schriftsätze, auf die Bezug genommen wird, geben im Wesentlichen den Vortrag der Klägerin im Parallelverfahren Az. M 9 K 18.4553, auf das ebenfalls Bezug genommen wird und in dem ein Bescheid der Beklagten an die Klägerin, der einen allgemeinen Auskunftsanspruch verfügt, angefochten wurde.

    Im Übrigen wird auf die Gerichtsakten einschließlich aller weiterer Schriftsätze in diesem Verfahren sowie in den Verfahren Az. M 9 K 18.3083, M 9 S 18.3098 und M 9 K 18.4553 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Hierzu wird zunächst auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil im Parallelverfahren Az. M 9 K 18.4553, dort insbesondere Seite 16 (= VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 - juris Rn. 33), Bezug genommen.

    Die entsprechende Verfügung des Auskunftsanspruchs im Parallelfall des allgemeinen Auskunftsanspruchs im Verfahren Az. M 9 K 18.4553 ist daher auch nicht zu beanstanden, da dort (siehe oben) die Verfügung des Auskunftsanspruchs begrenzt ist auf Buchungen von mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr.

  • VG München, 23.07.2021 - M 9 K 19.227

    Auskunftsrecht nach dem Zweckentfremdungsrecht

    Zwar enthalten weder Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZwEWG noch § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ZeS eine ausdrückliche Anordnungsbefugnis; aus der vorgesehenen Auskunftspflicht der Betroffenen folgt aber gleichsam die Befugnis der Behörde eine entsprechende Auskunftsanordnung zu erlassen (VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 29 ff. und U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.2459 -, juris Rn. 34; vgl. auch VG Freiburg (Breisgau), B.v. 20.5.2020 - 4 K 5017/19 - juris Rn. 52 zum nahezu Wortlaut gleichen dortigen Zweckentfremdungsrecht).

    Wenn der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage - Erforderlichkeit der Auskunft zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des ZwEWG - vorliegt, sind die Auskünfte zu erheben und Unterlagen herauszugeben (VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 - juris Rn. 116).

  • VG München, 11.06.2019 - M 9 S 19.1004

    Betretungsrecht nach dem Zweckentfremdungsgesetz

    c) Tatbestandlich setzt das Betretungsrecht, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 2 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 ZeS, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 13 Abs. 7 GG das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für eine zweckfremde Nutzung voraus, aus denen die Erforderlichkeit der Überwachung der Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots - durch Nachschau - hergeleitet werden kann (vgl. nur BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris; VG München, U.v. 3.4.2019 - M 9 K 19.1398 - juris; B.v. 11.4.2016 - M 9 S 16.1595 - unveröffentlicht; B.v. 26.09.2013 - M 8 S 13.4280 - juris; auch VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 - juris; zum Betretungsrecht der Baufaufsichtsbehörden: BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).
  • VG München, 03.04.2019 - M 9 K 19.1398

    Klage gegen eine Betretungsanordnung wegen Verdachts der Zweckentfremdung einer

    cc) Tatbestandlich setzt das Betretungsrecht, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 2 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 ZeS, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 13 Abs. 7 GG das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für eine zweckfremde Nutzung voraus, aus denen die Erforderlichkeit der Überwachung der Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots - durch Nachschau - hergeleitet werden kann (vgl. nur BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris; VG München, B.v. 11.4.2016 - M 9 S 16.1595 - unveröffentlicht; B.v. 26.09.2013 - M 8 S 13.4280 - juris; auch VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 - juris; zum Betretungsrecht der Baufaufsichtsbehörden: BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).
  • VG München, 26.03.2021 - M 9 S 20.1574

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter

    Die streitgegenständlichen Regelungen stellen nicht gezielt und speziell auf die Regelung von Telemediendiensten ab, sondern wirken sich lediglich indirekt auf diese aus (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 20.05.2020, Az.: 12 ZB 19.1648 - Rdnr. 97 nach juris sowie VG München, U.v. 12.12.2018, M 9 K 18.4553).
  • VG Berlin, 20.12.2019 - 6 L 440.19
    Insbesondere findet sich im Verwaltungsvorgang des Antragsgegners kein entsprechender Rückschein, der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 VwZG zum Nachweis der Zustellung genügte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2019, a.a.O., Rn. 71; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018 - M 9 K 18.4553 -, juris Rn. 123 f.).
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