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   ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18   

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ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18 (https://dejure.org/2018,59995)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 19.12.2018 - 13 Ca 275/18 (https://dejure.org/2018,59995)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 13 Ca 275/18 (https://dejure.org/2018,59995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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    Entschädigung nach dem AGG für einen Schwerbehinderten gleichgestellten Bewerber?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Die Benachteiligung kann schon in der Versagung einer Chance liegen (vgl. BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22; 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24; vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    a) Unterlässt es der Arbeitgeber, entgegen §§ 81 Abs. 1, 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligten, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz i.S.d. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35, juris).

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (BAG 17.10.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17, juris).

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (BAG 17.10.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung führten (vgl. BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 33, 37 f.; 18.11.2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24, 49; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45, juris) und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war.

    Dies zeigt sich, dass die Bestimmungen in § 81 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 2 AGG das Recht der schwerbehinderten Menschen auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren schützen (vgl. BAG 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 42; vom 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 - Rn. 33; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 48, juris).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung führten (vgl. BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 33, 37 f.; 18.11.2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24, 49; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45, juris) und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war.

    Dies zeigt sich, dass die Bestimmungen in § 81 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 2 AGG das Recht der schwerbehinderten Menschen auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren schützen (vgl. BAG 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 42; vom 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 - Rn. 33; BAG vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 48, juris).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 26/18) überzeuge nicht.

    Entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2018, 8 AZR 26/18 ist die Kammer weiterhin der Auffassung, dass der Anspruch auf Zahlung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB besteht, da eine Ausnahme für arbeitsrechtliche Ansprüche gesetzgeberisch nicht vorgenommen wurde (so auch LAG Hamm 18.07.2018, 2 Sa 1828/17).

  • LAG Hamm, 18.07.2018 - 2 Sa 1828/17

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2018, 8 AZR 26/18 ist die Kammer weiterhin der Auffassung, dass der Anspruch auf Zahlung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB besteht, da eine Ausnahme für arbeitsrechtliche Ansprüche gesetzgeberisch nicht vorgenommen wurde (so auch LAG Hamm 18.07.2018, 2 Sa 1828/17).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Dies stellt § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG zwar nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 28, juris).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 35).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    Die Benachteiligung kann schon in der Versagung einer Chance liegen (vgl. BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22; 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24; vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18
    a) Unterlässt es der Arbeitgeber, entgegen §§ 81 Abs. 1, 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligten, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz i.S.d. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35, juris).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

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