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   BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17   

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https://dejure.org/2018,683
BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17 (https://dejure.org/2018,683)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 9 AZR 200/17 (https://dejure.org/2018,683)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 (https://dejure.org/2018,683)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verschiedene Streitgegenstände bei Klage auf Urlaubsabgeltung für Urlaub aus mehreren Kalenderjahren; Anspruch auf bruchteiligen Urlaubstag von weniger als einem halben Tag; Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs durch mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot; ...

  • Betriebs-Berater

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • bag-urteil.com

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen - Streitgegenstand bei einem Abgeltungsverlangen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Rundung von bruchteiligen Urlaubstagen

  • rewis.io

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen - Streitgegenstand bei einem Abgeltungsverlangen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschiedene Streitgegenstände bei Klage auf Urlaubsabgeltung für Urlaub aus mehreren Kalenderjahren

  • datenbank.nwb.de

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen - Streitgegenstand bei einem Abgeltungsverlangen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Halbe Urlaubstage?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Urlaubsanspruch in Schwangerschaft und Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltungsverlangen für nicht genommenen Urlaub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bruchteile von Urlaubstagen - und ihre Rundung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Streitgegenstand - Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Halbe Urlaubstage auf- oder abrunden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abrundung von Urlaubstagen ist rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 347
  • NJW 2018, 1899
  • ZIP 2018, 1852
  • MDR 2018, 747
  • NZA 2018, 653
  • BB 2018, 1075
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 207/16

    Übertragung tariflichen Mehrurlaubs - Gleichlauf

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie, ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9) hat das Bundesarbeitsgericht § 7 Abs. 3 BUrlG zudem unionsrechtskonform dahin gehend ausgelegt, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums krank und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 207/16 - Rn. 13 unter Bezugnahme auf die grundlegende Entscheidung BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371) .

    Infolge der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit der Klägerin vom 13. Oktober 2014 bis zum 1. Januar 2015 und der erneuten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vom 15. Januar bis zum 29. März 2015 verfielen zumindest 6, 33 der gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG übertragenen 8, 33 Arbeitstage Urlaub nicht zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März 2015, sondern verblieben der Klägerin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. September 2015 (vgl. zum 15 Monate umfassenden Übertragungszeitraum bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 207/16 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Für den Fall eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots stellte § 17 Satz 1 MuSchG aF zudem klar, dass dadurch bedingte Ausfallzeiten sich nicht nachteilig auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch auswirken dürfen (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 11, BAGE 154, 1) .

    § 17 Abs. 2 BEEG bezeichnet hierbei nicht einen besonderen Übertragungszeitraum, sondern bestimmt das für die Fristberechnung maßgebliche Urlaubsjahr iSd. § 7 Abs. 3 BUrlG (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 19, 22, BAGE 154, 1) .

  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Vorschrift im Umkehrschluss nur zu entnehmen, dass ein Urlaubsanspruch, der weniger als einen halben Tag umfasst, nicht aufzurunden ist, nicht aber, dass er ersatzlos entfällt (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 217 unter Bezugnahme auf BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 4 der Gründe, BAGE 61, 52) .
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Vorschrift im Umkehrschluss nur zu entnehmen, dass ein Urlaubsanspruch, der weniger als einen halben Tag umfasst, nicht aufzurunden ist, nicht aber, dass er ersatzlos entfällt (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 217 unter Bezugnahme auf BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 4 der Gründe, BAGE 61, 52) .
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Zum anderen beantwortet die Bestimmung allein die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG zu runden ist (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 - zu III 2 der Gründe, BAGE 65, 176) .
  • LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16

    Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2017 - 3 Sa 528/16 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    aa) Nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) entsteht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres in voller Höhe (vgl. BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 13) .
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    (a) Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 19) .
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Die Entstehung des Anspruchs auf Erholungsurlaub hängt allein vom rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ab, nicht aber von der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung (vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 11, BAGE 148, 115) .
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17
    Die Elternzeit eines Arbeitnehmers, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis führt, wirkt sich nicht urlaubschädlich aus (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 11, BAGE 151, 360) , solange der Arbeitgeber das in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG normierte Kürzungsrecht nicht ausgeübt hat.
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 416/05

    Rechtskraft

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Bei den Abgeltungsansprüchen der Klägerin aus den Jahren 2013 bis 2016 handelt es sich zwar um eine Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 26 ff., BAGE 161, 347) , zwischen diesen besteht jedoch im Hinblick auf die Frage, welche Urlaubsansprüche der Klägerin durch die Gewährung von Urlaub nach dem 1. März 2012 erfüllt wurden, eine materiell-rechtliche Verzahnung.
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) entsteht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 16, BAGE 161, 347) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Der Urlaub, der der Klägerin noch zustand, war kein Teilurlaub iSd. § 5 Abs. 1 BUrlG, sondern resultierte daraus, dass die Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zu einem verbleibenden bruchteiligen Urlaubsanspruch von 2, 5 Arbeitstagen führte (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 31 f., BAGE 161, 347) .
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