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   LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18   

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https://dejure.org/2019,1702
LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18 (https://dejure.org/2019,1702)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2019 - 67 S 9/18 (https://dejure.org/2019,1702)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 67 S 9/18 (https://dejure.org/2019,1702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Festhalten an Eigenbedarfskündigung bei Wegfall des Eigennutzungswillens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwerer Unfall zerstört nicht nur Zukunftsplanung, sondern auch Eigenbedarfskündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Wegfall des Eigenbedarfs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Räumungsanspruch bei Wegfall des Eigennutzungswillens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer kündigt wegen Eigenbedarfs - Entfällt nachträglich der Kündigungsgrund, kann der Vermieter keine Räumung durchsetzen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Grund des Vermieters besteht nicht mehr

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Unabsehbare Verzögerung der Vermieterplanung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Eigenbedarfskündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechtsmissbräuchlich - Umzug in eigene Wohnung aufgrund Arbeitsunfalls auf absehbare Zeit nicht möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsgrund entfällt vor Ablauf der Kündigungsfrist: Keine Räumung wegen Eigenbedarfs! (IMR 2019, 141)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18

    Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18
    Ein solcher ist - in Abgrenzung zu einer gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB unzureichenden Kündigung auf Vorrat - nur zu bejahen, wenn ein konkretes Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Eigennutzung der Mietsache vorliegt und dieses in einem absehbaren und zeitlich engen Zusammenhang mit der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses steht (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Kammer, Urt. v. 20. September 2018 - 67 S 16/18 , ZMR 2019, 21 , juris Tz. 4 ).
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18
    Vor diesem Hintergrund konnte dahinstehen, ob die Beklagten im Falle der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses wegen ihres vorgerückten Alters, der von ihnen dargetanen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, des bereits seit 1987 andauernden Mietverhältnisses und der damit verbundenen Verwurzelung am Ort der Mietsache sowie der von ihnen behaupteten Unmöglichkeit, Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen zu beschaffen (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ), von der Klägerin gemäß §§ 574 Abs. 1, Abs. 2, 574a Abs. 1, Abs. 2 BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aus Härtegründen hätten verlangen können.
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16

    Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18
    Ein solcher ist - in Abgrenzung zu einer gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB unzureichenden Kündigung auf Vorrat - nur zu bejahen, wenn ein konkretes Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Eigennutzung der Mietsache vorliegt und dieses in einem absehbaren und zeitlich engen Zusammenhang mit der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses steht (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Kammer, Urt. v. 20. September 2018 - 67 S 16/18 , ZMR 2019, 21 , juris Tz. 4 ).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18
    Zwar lässt ein nachträglicher Wegfall des Nutzungswillens die Wirksamkeit der Kündigung unberührt; es ist allerdings nach von der Kammer geteilter Rechtsprechung des BGH rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, NJW 2006, 220, juris Tz. 13 f.; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 573 Rz. 73 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 06.06.2020 - 9 S 5/20

    Kündigung wegen Eigenbedarfs und Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses

    Es ist ihm daher gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses zu berufen (BGH, Urt. v. 09.11.2005 - VIII ZR 334/04 - Rn. 19; BGH, Urt. v. 14.122012 - VIII ZR 232/15 -, Rn. 62; LG Berlin, Urt. v. 29.01.2019 - 67 S 9/18 -, Rn. 5, BeckRS 2019, 876; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 573, Rn. 73).
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