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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 34 Abs 1 SGB 2, § 31 Abs 2 Nr 1 SGB 2, § 43 Abs 1 Nr 2 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - Wiederherbeiführung der Hilfebedürftigkeit - Vermögensverschwendung - Ausnahmefall - keine Prüfung und Bewertung einer bescheidenen Lebenshaltung - Heranziehung des Sanktionstatbestandes ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neubrandenburg, 08.07.2016 - S 3 AS 12/15
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
Papierfundstellen
- NZS 2019, 795
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten- …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
"ein Verhalten sozialwidrig ist, das (1) in seiner Handlungstendenz auf die Einschränkung bzw den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder der Erwerbsmöglichkeit oder (2) die Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit bzw der Leistungserbringung gerichtet war bzw hiermit in "innerem Zusammenhang" stand oder (3) ein spezifischer Bezug zu anderen nach den Wertungen des SGB II zu missbilligenden Verhaltensweisen bestand (BSG Urteil vom 2.11.2012 - B 4 AS 39/12 R).In den dort genannten Fallgruppen drückt sich - ähnlich wie im Sozialversicherungsrecht in den § 52 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung -, §§ 103 f Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - und § 101 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - aus, welches Verhalten als dem Grundsatz der Eigenverantwortung vor Inanspruchnahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zuwiderlaufend angesehen wird und damit sozialwidrig ist (BSG Urteil vom 2.11.2012 - B 4 AS 39/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen = SozR 4-4200 § 34 Nr. 1 RdNr 20 f).".
- BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruchs nach § 34 SGB 2 aF - Befugnis …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
(BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R -, SozR 4-4200 § 34 Nr. 2, Rn. 22). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
Ein solches Verständnis ignoriert, dass § 34 SGB II eine Ausnahme zu dem anerkannten Grundsatz ist, dass die staatliche Pflicht zur Leistungserbringung und damit die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 98/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - …
Die Klägerin hat ihre Hilfebedürftigkeit durch die Überweisungen an M in Höhe von 24.000,00 EUR herbeigeführt, da sie, unabhängig davon, ob man als Maßstab für den Zeitraum, für den das Vermögen ausreichen muss, als angemessenen Verbrauch den monatlichen Bedarf nach dem SGB II ansetzen kann (a.A. u.a. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2019 - L 10 AS 632/16 -, Juris), jedenfalls ohne die Überweisungen nicht zum 01.02.2017 hilfebedürftig geworden wäre. - LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2022 - L 3 AS 208/21
Was heißt hier "verschleudert"?
Zur Begründung hat er seine bisherigen Ausführungen wiederholt und ergänzend auf die Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020 (L 9 AS 98/19) und des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 07. Mai 2019 (L 10 AS 632/16) verwiesen.Zweifelhaft erscheint allerdings ein unbotmäßiges Ausgabeverhalten, wenn die Zahlung aus einer Lebensversicherung in Höhe von 25.000,00 EUR verwendet wird für den bereits länger aufgeschobenen Kauf neuer Möbel, die Renovierung der eigenen Wohnung und eine kleinere Urlaubsreise (hierzu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07. Mai 2019 - L 10 AS 632/16).
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16 Die Antragsteller haben hiergegen noch im März 2016 beim Sozialgericht Reutlingen (SG) Klage erhoben (S 10 AS 632/16) und am 09.05.2016 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.