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   SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19 ER   

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https://dejure.org/2019,39638
SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19 ER (https://dejure.org/2019,39638)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19 ER (https://dejure.org/2019,39638)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2019 - S 10 KR 3042/19 ER (https://dejure.org/2019,39638)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 02.05.2005, 1 BvR 569/05- juris).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2005, a.a.O., m.w.N.); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.11.2002 a.a.O. und vom 29.11.2007, 1 BvR 2496/07- juris).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03- juris, und vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02- juris).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2005, a.a.O., m.w.N.); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.11.2002 a.a.O. und vom 29.11.2007, 1 BvR 2496/07- juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - L 5 KR 222/18

    Krankenversicherung - Versorgung mit Cannabis - Genehmigungsfiktion -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    In dem Fall ist allerdings ein strenger Maßstab an Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund anzulegen (so Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - L 5 KR 222/18 B ER - Rn. 11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2018 - L 11 KR 3114/18

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Liegt eine begründete Einschätzung des Vertragsarztes vor, muss nicht jede theoretisch noch denkbare Behandlungsalternative ausprobiert werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Oktober 2018 - L 11 KR 3114/18 ER-B - Rn. 23, juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03- juris, und vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02- juris).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Wann eine Erkrankung schwerwiegend ist, ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 31 Abs. 6 SGB V, ist aber sowohl unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sog. "Off-label-use" (u.v.a. Urteil vom 20.03.2018, Az. B 1 KR 4/17 R- juris m.w.N.) als auch nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 S. 2 SGB V i.V.m. § 12 Abs. 3 Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses als solche Erkrankung auszulegen, die lebensbedrohlich ist oder die aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt (ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2019, Az. L 11 KR 240/18 B ER - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2005, a.a.O., m.w.N.); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.11.2002 a.a.O. und vom 29.11.2007, 1 BvR 2496/07- juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - L 11 KR 240/18

    Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Cannabis in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2019 - S 10 KR 3042/19
    Wann eine Erkrankung schwerwiegend ist, ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 31 Abs. 6 SGB V, ist aber sowohl unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sog. "Off-label-use" (u.v.a. Urteil vom 20.03.2018, Az. B 1 KR 4/17 R- juris m.w.N.) als auch nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 S. 2 SGB V i.V.m. § 12 Abs. 3 Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses als solche Erkrankung auszulegen, die lebensbedrohlich ist oder die aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt (ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2019, Az. L 11 KR 240/18 B ER - juris m.w.N.).
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