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   LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,47786
LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20 B ER (https://dejure.org/2020,47786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.11.2020 - L 5 KR 337/20 B ER (https://dejure.org/2020,47786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. November 2020 - L 5 KR 337/20 B ER (https://dejure.org/2020,47786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Krankenversicherung: Versorgung mit Cannabis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in der gesetzlichen Krankenversicherung; Lebensbedrohliche Erkrankung im Sinne des SGB V ; Dauerhaft nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität im Sinne des SGB V ; Voraussetzungen für die Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20
    § 31 Abs. 6 SGB V kommt in besonderen Fällen bei schwerwiegenden Erkrankungen unter den Voraussetzungen zum Zuge, dass die Krankheit lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt, keine andere Therapie verfügbar ist und nach den vorliegenden Forschungsergebnissen (innerhalb des Zulassungsverfahren aufgrund der klinischen Prüfung oder außerhalb dieses Verfahrens) die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Arzneimittel ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (s. BSGE 89, 184 = SozR 3 - 2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin(r); BSGE 97, 112 = SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 5 Rn. 17 ff. - Ilomedin(r); BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 6 Rn. 10 ff. - Cabaseril(r); in allen Fällen jeweils verneint.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20
    § 31 Abs. 6 SGB V kommt in besonderen Fällen bei schwerwiegenden Erkrankungen unter den Voraussetzungen zum Zuge, dass die Krankheit lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt, keine andere Therapie verfügbar ist und nach den vorliegenden Forschungsergebnissen (innerhalb des Zulassungsverfahren aufgrund der klinischen Prüfung oder außerhalb dieses Verfahrens) die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Arzneimittel ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (s. BSGE 89, 184 = SozR 3 - 2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin(r); BSGE 97, 112 = SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 5 Rn. 17 ff. - Ilomedin(r); BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 6 Rn. 10 ff. - Cabaseril(r); in allen Fällen jeweils verneint.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20
    § 31 Abs. 6 SGB V kommt in besonderen Fällen bei schwerwiegenden Erkrankungen unter den Voraussetzungen zum Zuge, dass die Krankheit lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt, keine andere Therapie verfügbar ist und nach den vorliegenden Forschungsergebnissen (innerhalb des Zulassungsverfahren aufgrund der klinischen Prüfung oder außerhalb dieses Verfahrens) die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Arzneimittel ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (s. BSGE 89, 184 = SozR 3 - 2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin(r); BSGE 97, 112 = SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 5 Rn. 17 ff. - Ilomedin(r); BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 6 Rn. 10 ff. - Cabaseril(r); in allen Fällen jeweils verneint.
  • LSG Bayern, 07.11.2019 - L 4 KR 397/19

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Sozialgerichte,

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2020 - L 5 KR 337/20
    Wenn eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte, ist ein Recht, das geschützt werden muss, nicht vorhanden (Bayer. LSG, Beschluss vom 07. November 2019 - L 4 KR 397/19 B ER, Rn. 28,juris).
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