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   LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20   

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LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20 (https://dejure.org/2021,4080)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20 (https://dejure.org/2021,4080)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - L 4 KR 1701/20 (https://dejure.org/2021,4080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 31 Abs 6 S 1 SGB 5, § 31 Abs 6 S 2 SGB 5, § 34 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Voraussetzungen einer Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs 6 S 1 SGB 5 - keine schwerwiegende Erkrankung bei einem Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Behandlung eines Schlafapnoesyndroms mit Cannabis und die Kosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Cannabis bei Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit? ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Cannabis bei Atemnot mit nächtlichem Zähneknirschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Cannabisversorgung bei Schlafapnoesyndrom

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Schlafapnoe kein Anspruch auf Cannabis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Versorgung mit Cannabis wegen Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen - Keine schwerwiegende Erkrankung gemäß § 31 Abs. 6 SGB V

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sog. Off-Label-Use bei schwerwiegenden Erkrankungen (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris, Rn. 26 m.w.N.; Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R - juris, Rn. 33: "Nicht jede Art von Erkrankung kann den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt.").

    Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 27. August 2019 - B 1 KR 36/18 R - juris) hat das BSG mit Urteil vom 26. Mai 2020 (B 1 KR 9/18 R - juris) entschieden, dass eine fingierte Genehmigung nach dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung keinen eigenständigen Naturalleistungsanspruch begründet, diese dem Versicherten lediglich eine Rechtsposition sui generis vermittelt, die es ihm erlaubt, sich die Leistung (bei Gutgläubigkeit) selbst zu beschaffen und es der Krankenkasse nach erfolgter Selbstbeschaffung verbietet, eine beantragte Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe kein Rechtsanspruch auf die Leistung.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 11 KR 3414/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit Cannabis - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Dem Ausnahmecharakter der Vorschrift folgend ist von einer schwerwiegenden Erkrankung dann auszugehen, wenn es sich - in Anlehnung an § 34 Abs. 1 Satz 2, § 35c Abs. 2 Satz 1 SGB V - um eine lebensbedrohliche oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handelt (vgl. Wagner, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Stand September 2020, § 31 SGB V Rn. 48; Pitz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., Stand Juni 2020, § 31 SGB V Rn. 125; Nolte, in: Kasseler Kommentar, Stand Dezember 2019, § 31 Rn. 75d; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2017 - L 11 KR 3414/17 ER-B - juris, Rn. 28; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2019 - L 11 KR 240/18 B ER - juris, Rn. 60).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 KR 125/18

    Krankenversicherung - Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Zur Begründung eines Anspruchs auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis genügt es daher nicht, wenn nur allgemein auf die Möglichkeit des Eintritts von Nebenwirkungen bei Einsatz eines anerkannten und dem medizinischen Standard entsprechenden Arzneimittels verwiesen wird (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2018 - L 5 KR 125/18 - juris, Rn. 34).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Behandlungsziel ist vorliegend aber nicht die Behandlung des Schlafapnoesyndroms als solches, sondern die Verbesserung der durch das Schlafapnoesyndrom bedingten Schlafstörungen und der damit einhergehenden Tagesmüdigkeit des Klägers (vgl. zur Maßgeblichkeit des Behandlungsziels BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R - juris, Nr. 12).
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 24/18 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Dies ist etwa der Fall bei der Umstellung eines Sachleistungsbegehrens auf einen Kostenerstattungsanspruch (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 1 KR 24/18 R - juris, Rn. 8).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sog. Off-Label-Use bei schwerwiegenden Erkrankungen (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris, Rn. 26 m.w.N.; Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R - juris, Rn. 33: "Nicht jede Art von Erkrankung kann den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt.").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - L 11 KR 240/18

    Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Cannabis in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Dem Ausnahmecharakter der Vorschrift folgend ist von einer schwerwiegenden Erkrankung dann auszugehen, wenn es sich - in Anlehnung an § 34 Abs. 1 Satz 2, § 35c Abs. 2 Satz 1 SGB V - um eine lebensbedrohliche oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handelt (vgl. Wagner, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Stand September 2020, § 31 SGB V Rn. 48; Pitz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., Stand Juni 2020, § 31 SGB V Rn. 125; Nolte, in: Kasseler Kommentar, Stand Dezember 2019, § 31 Rn. 75d; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2017 - L 11 KR 3414/17 ER-B - juris, Rn. 28; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2019 - L 11 KR 240/18 B ER - juris, Rn. 60).
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 10/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Auch Dr. S. hat in seinen Gutachten vom 5. Dezember 2018, welches im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden konnte (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 14. November 2013 - B 9 SB 10/13 B - juris, Rn. 6; BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - juris, Rn. 51), die nachvollziehbare Auffassung vertreten, dass es sich bei der genannten Erkrankung nicht um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt.
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sog. Off-Label-Use bei schwerwiegenden Erkrankungen (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - juris, Rn. 34; Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris, Rn. 26 m.w.N.; Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R - juris, Rn. 33: "Nicht jede Art von Erkrankung kann den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt.").
  • LSG Bayern, 29.04.2019 - L 20 KR 67/19

    Krankenversicherung: einstweiliger Rechtsschutz über die vorläufige Versorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.02.2021 - L 4 KR 1701/20
    Auf die Frage, ob durch die Anwendung von Cannabinoiden bei einem Schlafapnoesyndrom zur Vermeidung von Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht (vgl. § 31 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 SGB V; ablehnend Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. April 2019 - L 20 KR 67/19 B ER - juris, Rn. 42 ff.), kommt es vor diesem Hintergrund nicht an.
  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

  • LSG Bayern, 25.06.2018 - L 4 KR 119/18

    Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 36/18 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - L 5 KR 16/18

    Krankenversicherung - Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2022 - L 4 KR 95/22

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Versorgung mit Cannabis bei ADHS -

    Dem Ausnahmecharakter der Vorschrift folgend ist von einer schwerwiegenden Erkrankung nämlich nur dann auszugehen, wenn es sich - in Anlehnung an § 34 Abs. 1 Satz 2, § 35c Abs. 2 Satz 1 SGB V - um eine lebensbedrohliche oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handelt (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2021 - L 4 KR 1701/20 - juris, Rn. 25 m.w.N.).

    Eine begründete Einschätzung im Sinne der Vorschrift liegt nur vor, wenn der Vertragsarzt aufgrund individueller Umstände den Eintritt konkret zu erwartender Nebenwirkungen aufzeigt, die aufgrund einer individuellen Abschätzung als unzumutbar anzusehen sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2021 - a.a.O., Rn. 31).

  • LSG Hamburg, 31.08.2022 - L 1 KR 18/22

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Cannabis - Einordnung als

    Zur Begründung eines Anspruchs auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis genügt es daher nicht, wenn nur allgemein auf die Möglichkeit des Eintritts von Nebenwirkungen bei Einsatz eines anerkannten und dem medizinischen Standard entsprechenden Arzneimittels verwiesen wird (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.2.2021, Az. L 4 KR 1701/20, Rn. 31 unter Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.12.2018 - L 5 KR 125/18 - beide in juris, Rn. 34).
  • SG Karlsruhe, 15.09.2021 - S 5 KR 527/21

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Versorgung mit Cannabisblüten und

    Eine Krankheit ist "schwerwiegend", wenn sie lebensbedrohlich ist oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.2.2021, L 4 KR 1701/20, Rdnr. 25 - nach Juris).
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