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   LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18   

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https://dejure.org/2018,48234
LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18 (https://dejure.org/2018,48234)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2018 - 15 Sa 426/18 (https://dejure.org/2018,48234)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 15 Sa 426/18 (https://dejure.org/2018,48234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen - Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX a.F.

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17

    Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18
    "Entscheidung" im Sinne der gesetzlichen Bestimmung meint nämlich die Stellung des Antrags auf Zustimmungserteilung zur beabsichtigten Kündigung bei der Integrationsbehörde, da in diesem Zeitpunkt die Willensbildung des Arbeitgebers feststeht, d.h. der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss gefasst hat ( Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, a.a.O., § 178 Rn. 11d; a. A. LAG Hamm 27. Juni 2018 - 4 Sa 1521/17, wonach Entscheidung iSv. § 95 Abs. 2 Satz 1 Hlbs. 1 SGB IX die Erklärung der Kündigung selbst sei ).

    Die Revision war zuzulassen gemäß § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG, da der Rechtsfrage der ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX a.F. ( jetzt: § 178 Abs. 2 SGB IX ) grundsätzliche Bedeutung hat, und zudem eine Abweichung im Sinne des § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG in Bezug auf das Berufungsverfahren 4 Sa 1521/17, LAG Hamm, vorliegt.

  • LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17

    Anforderungen an die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18
    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt ist, diese allerdings falsch, unvollständig oder verspätet durchgeführt wurde ( Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17, Rn. 49, zitiert nach juris; Revision anhängig: BAG 2 AZR 378/18; Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 13. Aufl., § 178 Rn.11f; Bayreuther, NJW 2017, 87; Kleinebrink, DB 2017, 126 ), weil in diesem Fall ebenfalls keine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzunehmen ist ( Klein, NJW 2017, 852 ).

    bb) Der Wortlaut des Gesetzes ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber nicht eindeutig ( vgl. auch Sächsisches LAG 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 53 ).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18
    Das Gremium hat die Interessen der schwerbehinderten Menschen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen ( BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/08, NZA 2010, 1431 ).
  • ArbG Hagen, 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17

    Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18
    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt ist, diese allerdings falsch, unvollständig oder verspätet durchgeführt wurde ( Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17, Rn. 49, zitiert nach juris; Revision anhängig: BAG 2 AZR 378/18; Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 13. Aufl., § 178 Rn.11f; Bayreuther, NJW 2017, 87; Kleinebrink, DB 2017, 126 ), weil in diesem Fall ebenfalls keine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzunehmen ist ( Klein, NJW 2017, 852 ).
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