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   BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18   

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BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 (https://dejure.org/2018,41642)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 (https://dejure.org/2018,41642)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 (https://dejure.org/2018,41642)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Unwirksamkeitsanordnung gemäß § 95 Abs 2 S 3 SGB 9 in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs 2 S 3 SGB 9 2018)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Betriebs-Berater

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigung

  • rewis.io

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Unwirksamkeitsanordnung gemäß § 95 Abs 2 S 3 SGB 9 in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs 2 S 3 SGB 9 2018)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung des Arbeitnehmers

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung des Arbeitnehmers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • cmshs-bloggt.de (Pressemitteilung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Schwerbehinderten - und die Zustimmung des Integrationsamtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsschutzklage eines Schwerbehinderten - und der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Auflösungsantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann die SBV vor der Kündigung anzuhören ist

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Homeoffice und Telearbeit für schwerbehinderte Menschen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Homeoffice und Telearbeit für schwerbehinderte Menschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beteiligung Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehler bei der Kündigung Schwerbehinderter: Worauf sollte man als Arbeitnehmer achten?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen wegen ausgebliebener sofortiger Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung nicht grundsätzlich unwirksam - Frist für Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung richtet sich nach den für Betriebsratsanhörungen geltenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anhörung der Schwerbehindertenvertetung vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä. (2)

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Kurzinformation)

    Klarheit bei Kündigungen Schwerbehinderter geschaffen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 164, 360
  • NJW 2019, 1016
  • MDR 2019, 427
  • NZA 2019, 305
  • BB 2019, 1337
  • NZA-RR 2019, 231
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob die Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 2006 (- 2 AZR 182/06 - Rn. 28, BAGE 120, 293) so zu verstehen ist, dass dem Arbeitgeber eine Vortragserleichterung allein aufgrund der Tatsache zukommt, dass das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat (zur Zustimmung des Integrationsamts gemäß § 91 Abs. 4 SGB IX aF zu einer außerordentlichen Kündigung vgl. BAG 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 54) .

    Denn jedenfalls spräche alles für die Annahme, ein Präventionsverfahren hätte die Kündigung nicht verhindern helfen können, wenn das Landesarbeitsgericht weder eine Abmahnung noch eine Um- oder Versetzung als mildere Mittel ansehen sollte (vgl. insoweit auch BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 31, aaO) .

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    Die Vorschrift rechnet zu den sonstigen, zumindest auch den Arbeitnehmer schützenden Unwirksamkeitsgründen, die einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag "sperren" (dazu BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47; 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    Von der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung zu einem Kündigungsgrund ist - entsprechend den Grundsätzen zur Anhörung des Betriebsrats - der Fall zu unterscheiden, dass bestimmte Kündigungsgründe mangels diesbezüglicher Beteiligung der Vertretung im Rechtsstreit nicht berücksichtigt werden können (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 676/05 - Rn. 35) .
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    Die Vorschrift rechnet zu den sonstigen, zumindest auch den Arbeitnehmer schützenden Unwirksamkeitsgründen, die einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag "sperren" (dazu BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47; 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, selbst zu entscheiden, ob die Zustimmung zu Recht erteilt worden ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 - Rn. 20, BAGE 145, 199) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    Dabei darf er Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, der Schwerbehindertenvertretung nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (zum Grundsatz der subjektiven Determinierung und dessen objektiven Schranken BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14 ff., BAGE 152, 118) .
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    (b) Das Anhörungsverfahren ist beendet, wenn die Frist zur Stellungnahme durch die Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist oder eine das Verfahren abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt (zu den - hohen - Anforderungen an eine solche vgl. für die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24 ff., BAGE 155, 181) .
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob die Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 2006 (- 2 AZR 182/06 - Rn. 28, BAGE 120, 293) so zu verstehen ist, dass dem Arbeitgeber eine Vortragserleichterung allein aufgrund der Tatsache zukommt, dass das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat (zur Zustimmung des Integrationsamts gemäß § 91 Abs. 4 SGB IX aF zu einer außerordentlichen Kündigung vgl. BAG 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 54) .
  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    (2) Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung nicht nur ausreichend unterrichten, sondern ihr auch genügend Gelegenheit zur Stellungnahme geben (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 15; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
    Erfolgen Unterrichtung und Anhörung vor Durchführung bzw. Vollzug der Entscheidung, liegt - doch noch - eine "Beteiligung nach Satz 1" vor (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 58; Schleswig-Holsteinisches OVG 26. September 2018 - 14 MB 1/18 - zu 2 e der Gründe: "Heilung") .
  • BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17

    Anforderungen an die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 14 MB 1/18

    Zuständigkeit des Richterdienstgerichts für die Überprüfung einer vorläufigen

  • ArbG Leipzig, 17.08.2017 - 8 Ca 1122/17
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Danach hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung vor einer Entscheidung, die Partikularinteressen der Schwerbehinderten berührt, anzuhören, damit diese zu der geplanten Maßnahme Stellung nehmen und so die Entscheidung des Arbeitgebers beeinflussen kann (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn.   21; zum Inhalt der Unterrichtung vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 20 ff., BAGE 164, 360) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19

    Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und

    Insofern gelten die gleichen Grundsätze wie zur - ebenfalls eine Unterrichtung voraussetzenden - Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 15 zu dem gleichlautenden § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX a.F.).

    Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 (2 AZR 378/18), das nach dem erstinstanzlichen Urteil im vorliegenden Rechtsstreit ergangen ist, sind mehrere damals noch offene Rechtsfragen zu der ordnungsgemäßen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung geklärt worden:.

    Dagegen greift die Unwirksamkeitsfolge nicht ein, wenn der Arbeitgeber "nur" die Mitteilungspflicht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX verletzt (vgl. im Einzelnen BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 14 zu dem gleichlautenden § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).

    Erfolgen Unterrichtung und Anhörung vor Durchführung bzw. Vollzug der Entscheidung, liegt - doch noch - eine "Beteiligung nach Satz 1" vor (vgl. im Einzelnen BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 16 ff. zu dem gleichlautenden § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).

    Die Anhörung muss zur Abwendung der Unwirksamkeit der Kündigung nicht schon erfolgen, bevor der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat beteiligt oder das Integrationsamt um Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung ersucht (vgl. im Einzelnen BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 19).

    Einer ausdrücklichen Fristsetzung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht (vgl. im Einzelnen BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 20 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Die umfassende Information verlangt, dass die Schwerbehindertenvertretung in demselben Umfang zu unterrichten ist wie der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG v. 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - juris; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Rolfs 21. Auflage 2021 § 178 SGB IX Rn. 9).

    Sie ist durch eine analoge Anwendung von § 102 Abs. 2 BetrVG zu schließen (BAG v. 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - a.a.O.).

    Das Anhörungsverfahren ist beendet, wenn die Frist zur Stellungnahme durch die Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist oder eine das Verfahren abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt (BAG v. 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - a.a.O.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 127/22

    Ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer

    Für die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen gelten die gleichen Grundsätze wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 -Rn. 15, juris = NZA 2019, 305 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 5 Sa 231/20 - Rn. 86, juris = LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 129).

    Der Arbeitgeber hört die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß an, wenn er sie ausreichend unterrichtet und ihr genügend Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 20, juris = NZA 2019, 305 ).

    Neben dem Kündigungssachverhalt sind der Grad der Behinderung des Arbeitnehmers und ggf. die Gleichstellung sowie grds. die weiteren Sozialdaten (Beschäftigungsdauer, Lebensalter, Unterhaltspflichten) mitzuteilen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 21, juris = NZA 2019, 305 ).

    Einer ausdrücklichen Fristsetzung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 23, juris = NZA 2019, 305 ; LAG Köln, Urteil vom 30. März 2022 - 11 Sa 786/21 - Rn. 21, juris).

    Das Anhörungsverfahren ist beendet, wenn die Frist zur Stellungnahme durch die Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist oder eine das Verfahren abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 24, juris = NZA 2019, 305 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 5 Sa 231/20 - Rn. 86, juris = LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 129).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19

    Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des

    Sie verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und trägt ergänzend vor: Auf die vom Kläger in seiner Berufungsbegründung aufgeworfenen Rechtsfragen zur ordnungsgemäßen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung komme es im Hinblick auf die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 (2 AZR 378/18) gemachten Ausführungen zu § 95 Abs. 2 SGB IX a.F., die genauso für den inhaltlich identischen § 178 Abs. 2 SGB IX gölten, nicht an.

    Auch die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist entgegen der Auffassung des Klägers ordnungsgemäß erfolgt, wie sich unter Zugrundelegung der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 (2 AZR 378/18 - BAGE 164, 360), die das Arbeitsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigt hat, ergibt.

    - 2 AZR 378/18 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs.

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt ist, diese allerdings falsch, unvollständig oder verspätet durchgeführt wurde ( Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17, Rn. 49, zitiert nach juris; Revision anhängig: BAG 2 AZR 378/18; Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 13. Aufl., § 178 Rn.11f; Bayreuther, NJW 2017, 87; Kleinebrink, DB 2017, 126 ), weil in diesem Fall ebenfalls keine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzunehmen ist ( Klein, NJW 2017, 852 ).
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 92/22

    Auflösungsantrag - Wahlbewerber

    Ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 KSchG nur in Bezug auf eine ordentliche Kündigung möglich und grds. auch nur dann, wenn diese lediglich mangels sozialer Rechtfertigung unwirksam ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 35, BAGE 164, 360; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 44) .

    Dies sperrte die Möglichkeit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Beklagten (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 35, BAGE 164, 360; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 44) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 6 Sa 28/19

    Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Auflösungsgrund, Täuschung,

    Sie hat geltend gemacht, sie habe die SBV so beteiligt, wie vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 (2 AZR 378/18) gefordert.

    Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden (Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18), dass die.

    Da die Anhörung nachgeholt werden kann (§ 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX), ist eine Kündigung nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die SBV erst nach Anhörung des Betriebsrats oder sogar erst nach Zustimmung des Integrationsamts beteiligt hat (BAG 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 -).

    Umfang und Inhalt der Unterrichtung der SBV entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen der Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG (BAG 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 -).

  • ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21

    Wirksamkeit Kündigung - Probezeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Beteiligung

    § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX findet weder direkte noch analoge Anwendung (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).

    Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses berührt den einzelnen schwerbehinderten Menschen stets im Sinne von § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX, weil damit seine Teilhabe am Arbeitsleben in dem betreffenden Unternehmen beendet wird und die Vermittlungschancen für schwerbehinderte Menschen erheblich schlechter stehen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 2 AZR 378/18 zitiert nach juris).

    (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie zur Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).Der Arbeitgeber hört die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß an, wenn er sie ausreichend unterrichtet und ihr genügend Gelegenheit zur Stellungnahme bietet.

    Es gilt insoweit der Grundsatz der subjektiven Determinierung und dessen objektiven Schranken (vergleiche hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).Sinn und Zweck des Verfahrens nach § 178 SGB IX ist es, den Beteiligungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung zu sichern.

  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 379/18

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs.

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, wenn zwar eine Beteiligung erfolgt ist, diese allerdings falsch, unvollständig oder verspätet durchgeführt wurde ( Sächsisches LAG 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17, Rn. 49, zitiert nach juris; Revision anhängig: BAG 2 AZR 378/18; Pahlen in: Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 13. Aufl., § 178 Rn.11f.; Bayreuther, NJW 2017, 87; Kleinebrink, DB 2017, 126 ), weil in diesem Fall ebenfalls keine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzunehmen ist ( Klein, NJW 2017, 852 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

  • ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20

    Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten bei Kandidatur für NPD

  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 5 Bs 209/21

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  • ArbG Bochum, 16.12.2022 - 5 Ca 1032/22
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  • MAVG der Nordkirche, 25.05.2021 - NK-MG 4 2/20
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