Rechtsprechung
BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - Gesamtversorgung - Gesamtrentenfortschreibung
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten bestehenden Gesamtversorgung durch den Arbeitgeber; Systemfremdheit einer isolierten Anpassung nur eines einzelnen Versorgungsbezuges in einer Gesamtversorgung; Verständnis eines Änderungsvorbehalts ...
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten bestehenden Gesamtversorgung durch den Arbeitgeber; Systemfremdheit einer isolierten Anpassung nur eines einzelnen Versorgungsbezuges in einer Gesamtversorgung; Verständnis eines Änderungsvorbehalts ...
- rewis.io
- bag-urteil.com
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage; Gesamtversorgung; Gesamtrentenfortschreibung
- rechtsportal.de
Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten bestehenden Gesamtversorgung durch den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - Gesamtversorgung - Gesamtrentenfortschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.09.2016 - 7 Ca 212/16
- LAG Hamburg, 15.06.2017 - 7 Sa 93/16
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Hamburg, 15.06.2017 - 7 Sa 93/16
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt …
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 93/16 - teilweise aufgehoben. - BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10
Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer …
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (…statt vieler BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22; 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) . - BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Die Gesamtversorgung soll die Versorgungslücke schließen, die sich zwischen den anderen Ruhestandsbezügen und dem zugesagten Versorgungsniveau ergibt (vgl. BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 35, BAGE 150, 262) .
- BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine …
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Zwar können bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie Betriebsrentenansprüche - von keiner Gegenleistung abhängen, gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 29) . - BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14
Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von …
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (statt vieler BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22;… 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) . - BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung …
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Sagt der Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Gesamtzusage zu, will er diese - für die Arbeitnehmer erkennbar - nach einheitlichen Regeln und damit nach einem einheitlichen System erbringen (vgl. schon BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 48) . - BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16) . - BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung
Auszug aus BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17
Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23 mwN) .