Gesetzgebung
   BGBl. 1949 S. 25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1949,1324
BGBl. 1949 S. 25 (https://dejure.org/1949,1324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1949,1324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1949 Nr. 3, ausgegeben am 05.08.1949, Seite 25
  • Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949
  • vom 05.08.1949

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

    Nach dem Wahlgesetz zum ersten Deutschen Bundestag vom 15. Juni 1949 (BGBl. I S. 21, Änderungsgesetz vom 5.8.1949, BGBl. I. S. 25) hatte jedes Bundesland ein festes Kontingent an Bundestagssitzen, das auf die Parteien, die in dem betreffenden Land mindestens 5 % der Stimmen erreicht hatten, zu verteilen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht