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   BGBl. 1950 S. 207   

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BGBl. 1950 S. 207 (https://dejure.org/1950,609)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 25, ausgegeben am 15.06.1950, Seite 207
  • Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen
  • vom 17.05.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 196.56

    Rechtsmittel

    Für die Festsetzung des BDA der im Bundesdienst wiederverwendeten Beamten sei maßgebend das Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 15. April 1952 (MinBlPin. S. 173), das erlassen sei in Anlehnung an Nr. 28 Abs. 1 und 2 der Besoldungsvorschriften vom 26. Dezember 1927 in der Fassung vom 23. Dezember 1953 (BGBl. I S. 1588) - BV - zu § 6 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I S. 349) in der für Bundesbeamte gültigen Fassung (BGBl. 1950 I S. 207, 1952 I S. 582 und 1953 I S. 81) - BesG - Nach Nr. 1 dieses Rundschreibens sei Ausgangspunkt für die Regelung des BDA das frühere BDA der berücksichtigungsfähigen Besoldungsgruppe.

    Das bis zum 31. März 1957 für die Bundesbeamten maßgebliche Besoldungsgesetz vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I S. 349) in der für Bundesbeamte gültigen Fassung (BGBl. 1950 S. 207, 1952 I S. 582 und 1953 I S. 81) - BesG - und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen - BV - enthielten keine besondere Regelung für die Berechnung des BDA der nach 1945 vom Bund untergebrachten Beamten zur Wiederverwendung.

  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 25.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Deshalb waren die Ruhensvorschriften anwendbar, die sich im Zeitraum bis zum 31. August 1953 aus § 127 Abs. 2 des Deutschen Beamtengesetzes - DBG -, in der Fassung der Gesetze vom 17. Mai 1950 (BGBl. I S. 207) und vom 21. Juli 1951 (BGBl. I S. 470), und im Zeitraum danach aus § 158 Abs. 1 und 2 BBG ergeben.
  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 18.60

    Anspruch einer als "Zivilstaatsdienerin" beschäftigten Hilfsschwester auf

    Die Abstufung der Lebensaltersvoraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei Mann und Frau sei nationalsozialistisches Gedankengut gewesen: sie sei daher durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 (BGBl. I S. 207) beseitigt worden.
  • BVerwG, 26.06.1961 - VI C 5.59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat die Nichtigerklärung vom 27. August 1953 zutreffend gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 1 des hier in Betracht kommenden Deutschen Beamtengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 (BGBl. 1950 S. 207, 279) - DBG - für rechtmäßig erachtet.
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 169.59

    Rechtsmittel

    Im April 1956 beantragte der Kläger mit der Begründung, seine Schwester sei sein Pflegekind im Sinne des § 14 Abs. 5 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I S. 349) in der für Bundesbeamte gültigen Fassung (BGBl. 1950 S. 207, 1952 I S. 582 und 1953 I S. 81) -BesG-, ihm zu seinen Dienstbezügen den Kinderzuschlag zu gewähren.
  • BVerwG, 12.05.1960 - II C 47.57

    Rechtsmittel

    Für diese Personen, die durch den Zusammenbruch ihren Dienstherrn verloren hatten oder aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen ausgeschieden waren, enthalte weder das Gesetz zu Art. 131 GG noch das Besoldungsgesetz vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I S. 349) in der für Bundesbeamte gültigen Fassung (BGBl. 1950 I S. 207, 1952 I S. 582 und 1953 I S. 81) - BesG - eine Regelung bezüglich der Festsetzung des Besoldungsdienstalters.
  • BAG, 03.04.1957 - 4 AZR 270/54

    Rechtsanspruch auf Weihnachtsgratifikation - Wiederholte vorbehaltlose Zahlung -

    Ba die Kläger als Angehörige der Bundesbahn gemäß § 19 des Bundesbahngesetzes vom 13. Bezember 1951 'i; 4 ) (BGBl. I S. 955) im Dienste des Bundes stellen, finden nach §§ 1 und 6 des hier zur Anwendung kommenden Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 (BGBl. I S. 207 - BPGes) die für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften auf ihre Arbeitsverhältnisse sinngemäße Anwendung.
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 25/61

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmung ist nach § 106 BEG, § 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 (BGBl. I, 207) auch für die Bemessung der der Klägerin nach § 103 BEG zustehenden Entschädigung anzuwenden.
  • BDH, 01.04.1965 - I D 55/63

    Rechtsmittel

    Für diese ergaben sich die von ihnen zu erfüllenden Pflichten nach dem Zusammenbruch des Reichs zunächst aus dem Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937, das weiter galt, soweit seine Vorschriften sich mit der Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse vereinbaren ließen (vgl. auch § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 - BGBl. I, 207 -), während seit Inkrafttreten des Berliner Landesbeamtengesetzes vom 24. Juli 1952 (GVBl. S. 603) - LBG -, dem 1. Dezember 1952, sich die Pflichten des Beschuldigten nach diesem Gesetz richteten.
  • BDH, 02.07.1958 - I D 54/56

    Rechtsmittel

    Seine Pflicht, für die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung die vorherige Genehmigung seiner obersten Dienstbehörde einzuholen, ergab sich für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes (1. September 1953) aus § 10 Abs. 2 und 3 DBG in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 (BGBl I 207), für den späterliegenden Zeitraum aus § 65 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BBG.
  • BDH, 30.05.1958 - III D 170/54

    Rechtsmittel

  • BDH, 06.07.1965 - I D 65/61

    Rechtsmittel

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