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   BGBl. 1950 S. 363   

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BGBl. 1950 S. 363 (https://dejure.org/1950,726)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 35, ausgegeben am 18.08.1950, Seite 363
  • Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes
  • vom 14.08.1950

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 94/58

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat zunächst geprüft, ob ein Verstoß gegen biersteuerrechtliche Vorschriften (§ 10 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 19 des Biersteuergesetzes i.d.F. vom 14. März 1952 - BGBl. I S. 149 - und vom 10. Oktober 1957 - BGBl. I 1712 - i.V. mit § 3 der Durchführungsbestimmungen zum Biersteuergesetz - BGBl. 1950 S. 363, 1957 I S. 1831 - und mit § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1919/9. Juli 1923 über den Eintritt der Freistaaten Bayern und Baden in die Biersteuergemeinschaft - RGBl. 1919 S. 599/1923 I S. 523 und mit der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 29. Juni 1924 - GVBl. für den Freistaat Bayern S. 176) gegeben ist, wenn - gleichviel unter welcher Bezeichnung - in Bayern ein außerhalb Bayerns hergestelltes obergäriges Getränk in den Verkehr gebracht wird, welches aus den Grundstoffen Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser besteht und unter Verwendung von Zucker oder Süßstoff hergestellt ist.
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