Gesetzgebung
BGBl. 1950 S. 447 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 39, ausgegeben am 08.09.1950, Seite 447
- Gesetz über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse
- vom 04.09.1950
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 156.60
Rechtsmittel
Soweit das Berufungsgericht ausführt, der Kläger könne sich nicht auf sein altes Mietverhältnis vor der Zerstörung seiner Wohnung berufen, weil es nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse vom 28. September 1943 (RGBl. I S. 546) erloschen ist und auch durch die Aufhebung dieser Verordnung in § 1 des Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse vom 4. September 1950 (BGBl. I S. 447) nicht wiederaufgelebt sei, fehlt es an der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache schon deswegen, weil es sich um erloschenes Recht handelt.