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   BGBl. 1950 S. 726   

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BGBl. 1950 S. 726 (https://dejure.org/1950,546)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 46, ausgegeben am 08.11.1950, Seite 726
  • Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen
  • vom 10.10.1950

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 279/53

    Rechtsmittel

    Das ergebe sich aus Art. 130 GrundG in Verbindung mit Ziff V Nr. 1, Ziff IV A Nr. 4 Abs. 2 der 2. VO zur Durchführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen vom 10. Oktober 1950 (BGBl. I, 726), den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 351/51

    Rechtsmittel

    Das werde auch durch Ziffer 6 zu § 2 der 2. Durchführungsverordnung zum Deutschen Beamtengesetz vom 13. Oktober 1938 (RGBl 1, 1421) und durch die 2. Durchführungsverordnung zum Bundespersonalgesetz vom 10. Oktober 1950 (BGBl. I, 726) sowie die dort wiedergegebenen Muster für Übernahmeverfügungen bestätigt.
  • BGH, 25.10.1954 - III ZR 352/52

    Rechtsmittel

    Denn gemäß Abschn IV Ziff 7 Abs. 2 der 2. Durchführungsverordnung zum Bundespersonalgesetz (BPG) vom 10. Oktober 1950 (BGBl. I, 726) richteten sich die Rechtsverhältnisse des Klägers als Ruhestandsbeamten "nach bisherigem Recht".
  • BDH, 14.10.1953 - I DB 4/53

    Rechtsmittel

    Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 10. Oktober 1950 (BGBl. I S. 726) ist bestimmt, dass die Rechtsverhältnisse der Ruhestandsbeamten, deren Versorgung nicht auf einen Bundesbeamtenverhältnis beruht und deren Versorgungsbezüge vom Bund übernommen werden, sich nach bisherigem Recht regeln, Auch schloss Abschnitt IV Nr. 4 Abs. 4 e Ziff. 4 der gleichen Verordnung von der Übernahme "kraft Verordnung" in den Bundesdienst gewisse Beamte aus, gegen die eine noch nicht rechtskräftige Massnahme nach § 20 des Massnahmengesetzes getroffen war.
  • BDH, 14.03.1958 - I D 43/56

    Rechtsmittel

    Im Zusammenhang mit der 2. DVO zum Bundespersonalgesetz vom 10. Oktober 1950 (BGBl I S. 726) ist er Bundesbeamter auf Lebenszeit geworden (vgl. Personalakten Bl. 106).
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